Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 9017.30.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- AbschnittKap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und GeräteXVIII
- KapitelOPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE90
- PositionZeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente und -geräte (z. B. Zeichenmaschinen, Pantografen, Winkelmesser, Reißzeuge, Rechenschieber und Rechenscheiben); Längenmessinstrumente und -geräte, für den Handgebrauch (z. B. Maßstäbe und Maßbänder, Mikrometer, Schieblehren und andere Lehren), in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen9017
- ZolltarifnummerMikrometer, Schieblehren und andere Lehren sowie Eichmaße
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tiefenmesser
Der HS-Code für Tiefenmesser lautet 9017.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9017.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9017.30.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9017.30.00.00.0.
Einreihung von Tiefenmesser nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Tiefenmessern erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position 9017, da Tiefenmesser als Längenmessinstrumente für den Handgebrauch in dieser Position genannt sind. AV 6 legt die Unterposition 9017 30 fest, da sie Mikrometer, Schieblehren und andere Lehren umfasst.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tiefenmesser
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMaßstäbe, Maßbänder und Lineale mit Maßeinteilung | 9017.80.10.00.0 | 2,7 % |
| Alternative Einreihungandere Instrumente und Geräte | 9017.80.90.00.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Tiefenmesser (9017) ≠ Maßstäbe, Maßbänder und Lineale mit Maßeinteilung (9017) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tiefenmesser bleibt die Zolltarifnummer 9017.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Tiefenmesser (9017) ≠ andere Instrumente und Geräte (9017) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tiefenmesser bleibt die Zolltarifnummer 9017.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Tiefenmesser (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE22031/14-1 | Profiltiefenmessgerät (Tiefenmesser) aus Kunststoff | 9017.30.00.00.0 |
| DEBTI41003/21-1 | Reifenprofiltiefemesser (Tiefenmesser) aus Kunststoff | 9017.30.00.00.0 |
| DEBTI2212/25-1 | Reifenprofiltiefenmesser (Tiefenmesser) aus Kunststoff | 9017.30.00.00.0 |
| DEBTI25393/20-1 | Reifenprofiltiefenmesser mit Schlüsselring | 9017.30.00.00.0 |
| DE21337/14-1 | Digital-Messschieber mit Tiefenmessstange | 9017.30.00.00.0 |
| DEBTI6643/19-1 | Digitaler Messschieber mit Tiefenmessstange | 9017.30.00.00.0 |
| DE1334/17-1 | Reifenprofil-Prüfer (Tiefenmesser) | 9017.30.00.00.0 |
| DEBTI14930/23-1 | Reifenprofilmesser (Tiefenmesser) | 9017.30.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Tiefenmesser
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Tiefenmesser aus verschiedenen Ursprungsländern. Geben Sie den Warenwert ein und wählen Sie das Ursprungsland, um Zollsatz und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
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