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Lebensmittel & GetränkeKapitel 19Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Trockensnack: 1905.90.55.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Trockensnack (1905.90.55.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Trockensnack unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Trockensnack Produktbild

Trockensnacks wie Chips, Cracker oder Laugengebäck werden zolltariflich je nach Herstellungsverkehr und Zusammensetzung unterschiedlichen Codes zugeordnet. Für extrudierte und expandierte Knabbererzeugnisse ist die 1905.90.55.00.0 die richtige Wahl. Eine Übersicht über Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 1905.90.55.00.0 leitet sich aus dem Harmonisierten System (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und dem TARIC ab. Die folgende Hierarchie zeigt die Einordnung von der übergeordneten Ebene bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  • Position: 1905 - Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren
  • Unterposition: 1905 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1905 9030 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1905 9055 00 0 - extrudierte oder expandierte Erzeugnisse, gesalzen oder aromatisiert

Hinweis zur Einreihung

Die Angabe einer unzutreffenden Zolltarifnummer für Trockensnack kann zu Nachzahlungen, Säumniszuschlägen oder Betriebsprüfungen führen. Nutzen Sie den interaktiven Klassifizierungsassistenten und prüfen Sie Ihre Einreihung mithilfe der verbindlichen Zolltarifauskünfte (vZTA) in der EBTI-Datenbank der EU.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Trockensnack

Der HS-Code für Trockensnack lautet 1905.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1905.90.55. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1905.90.55.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1905.90.55.00.0.

Einreihung von Trockensnack nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Trockensnack in den Zolltarif erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Nach AV 1 ist für die Position die Beschaffenheit der Ware entscheidend: Trockensnack auf Getreide- oder Stärkebasis ist eine Backware der Position 1905. Maßgeblich für die Unterposition nach AV 6 ist das Herstellungsverfahren, denn extrudierte oder expandierte Chips sind in 1905.90.55 eingeordnet, während nicht extrudierte Cracker unter 1905.90.45 fallen. Die vZTA-Rechtsprechung (u. a. DEBTI16922/21-1, DEBTI53125/19-1) bestätigt diese Abgrenzung.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Trockensnack

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungKekse und ähnliches Kleingebäck1905.90.45.00.0 9,0 %
Alternative EinreihungKekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt; Waffeln - andere - gesalzen, auch gefüllt1905.31.99.00.0 9,0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Trockensnack (1905) ≠ Kekse und ähnliches Kleingebäck (1905)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Trockensnack bleibt die Zolltarifnummer 1905.90.55.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Trockensnack (1905) ≠ Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt; Waffeln - andere - gesalzen, auch gefüllt (1905)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Trockensnack bleibt die Zolltarifnummer 1905.90.55.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

In bestimmten Fällen kann ein Trockensnack auch einer anderen Kapitelposition zugeordnet werden. Das ist vor allem dann relevant, wenn es sich um frittierte Snacks auf Basis von Kartoffeln, Gemüse oder Hülsenfrüchten handelt, die als Obst-/Gemüsezubereitung eingestuft werden können.

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungKekse und ähnliches Kleingebäck1905.90.45.00.0 9,0 %
Alternative EinreihungKekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt; Waffeln - andere - gesalzen, auch gefüllt1905.31.99.00.0 9,0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Trockensnack ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Trockensnack (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI16922/21-1Knabbergebäck - extrudierte Chips aus Mais- und Kartoffelstärke, gesalzen1905.90.55.00.0
DEBTI53125/19-1Knabberartikel (Chips) - Kichererbsen-Kartoffel-Snack, gesalzen und aromatisiert1905.90.55.00.0
DEBTI51847/23-1Knabbergebäck mit Erbsenprotein - expandierte Chips, gewürzt1905.90.55.00.0
DE9680/10-2Knabbergebäck - extrudierte Scheiben aus Getreidemehl, gesalzen und aromatisiert1905.90.55.00.0
DEBTI51849/23-1Knabbergebäck mit Sojaprotein - expandierte Chips, gewürzt1905.90.55.00.0
DE20961/16-1Knabbersnack - Garnelenchips, extrudiert/expandiert1905.90.55.00.0
DEM/2284/04-1Expandiertes Kartoffel-Knabbergebäck mit Crème fraiche-Geschmack1905.90.55.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

9,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China9,0 %Drittlandszoll
USA9,0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien5,5 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand9,0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Trockensnack

Einfuhrmaßnahmen für Trockensnack
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende ErzeugnisseStrenge Prüfung: Enthält die Ware gentechnisch veränderte Organismen? Eine Zulassung ist erforderlich.
Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer ErzeugnisseBio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
VeterinärkontrolleTiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Nichtpräferentielles ZollkontingentEine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
ZusatzzölleFür diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel)Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.
Kontingent im Rahmen einer ZollunionFür diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.

Zollrechner für Trockensnack

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Trockensnack mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Herkunftsland und Zolltarifnummer ein, um Zollsatz und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Trockensnacks

Welche Zolltarifnummer hat Trockensnack?

Die korrekte Zolltarifnummer für Trockensnack (extrudierte oder expandierte, gesalzene oder aromatisierte Erzeugnisse auf Getreide- oder Stärkebasis) lautet 1905.90.55.00.0. Diese Nummer gilt für Kartoffelchips, Maischips, gepuffte Snacks und ähnliche Knabberartikel. Für Cracker oder Laugengebäck ist abweichend die Nummer 1905.90.45.00.0 zu verwenden.

Welchen HS-Code hat Trockensnack?

Der 6-stellige HS-Code für Trockensnack lautet 190590. Diese Position erfasst Backwaren, auch kakaohaltig, anderer Art. Die Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur erfolgt auf 8 Stellen als 19059055 für extrudierte oder expandierte Erzeugnisse, gesalzen oder aromatisiert. Die deutsche Zolltarifnummer 1905.90.55.00.0 bildet die 11-stellige Endstufe.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Trockensnack?

Der Drittlandszollsatz für Trockensnack (Zolltarifnummer 1905.90.55.00.0) beträgt 9 %, zuzüglich der Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % (ermäßigter Satz für Lebensmittel). Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z.B. Großbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Trockensnack zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Trockensnack erfolgt anhand des Herstellungsverfahrens. Extrudierte oder expandierte Erzeugnisse (z.B. Kartoffelchips) werden unter 1905.90.55.00.0 eingereiht. Eine Alternative sind Cracker, Laugengebäck und Kekse, die unter 1905.90.45.00.0 fallen. Diese sind nicht extrudiert, sondern gebacken. Frühstückscerealien wie Cornflakes gehören zu Position 1904.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Trockensnack verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für Trockensnack kann zu Verzollungsfehlern führen. Mögliche Folgen sind die Nachzahlung von Zöllen, die Festsetzung von Säumniszuschlägen, behördliche Betriebsprüfungen und im Extremfall Bußgelder. Auch die Einreihung in eine falsche Position mit niedrigerem Zollsatz gilt als Zollvergehen. Verwenden Sie daher stets die amtlich bestätigte Nummer.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Trockensnack?

Ja, für Trockensnack (1905.90.55.00.0) gelten mehrere Einfuhrmaßnahmen. Dazu gehören die Einfuhrkontrolle für genetisch veränderte Organismen (GVO), die Veterinärkontrolle bei Zutaten tierischen Ursprungs, die Kontrolle ökologischer Erzeugnisse sowie die Möglichkeit eines nichtpräferenziellen Zollkontingents (Code 122) mit 40 % Satz. Zusätzlich fallen Zusatzzölle (Code 695) an.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Trockensnack?

Die Zolltarifnummer für Trockensnack hat 11 Stellen und gliedert sich wie folgt: 1905.90.55.00.0. Der 6-stellige HS-Code (190590) ist international einheitlich. Die Kombinierte Nomenklatur (KN) erweitert auf 8 Stellen (19059055). Der TARIC-Code hat 10 Stellen (1905905500). Die deutsche 11-stellige Zolltarifnummer ist für die Zollanmeldung in Deutschland verbindlich.

Ändern sich Zolltarifnummern für Trockensnack?

Ja, Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen im Rahmen des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN). Die EU veröffentlicht jährlich zum 1. Januar aktualisierte TARIC-Codes. Verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) wie die o.g. Entscheidungen bleiben für die Dauer ihrer Gültigkeit bestehen. Prüfen Sie Ihre Einreihung regelmäßig auf Aktualität.

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