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Lebensmittel & GetränkeKapitel 19Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Vormischung: 1901.20.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Vormischung (1901.20.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Vormischung unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Vormischung Produktbild

Vormischungen sind trockene, zusammengesetzte Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Zucker, Fett, Milchbestandteilen, Eipulver, Backtriebmitteln und Aromen. Sie dienen als halbfertige Grundlage zur Herstellung von Backwaren wie Kuchen, Brot oder Gebäck. Die Einreihung hängt von der genauen Zusammensetzung und dem Verwendungszweck ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Vormischung beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  • Position: 1901 - Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40|GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401|bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5|GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1901 2000 00 0 - Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position|1905

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung einer Vormischung hängt von der genauen Zusammensetzung und dem Verwendungszweck ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um Ihre Ware präzise einreihen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Vormischung

Der HS-Code für Vormischung lautet 1901.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1901.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1901.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1901.20.00.00.0.

Einreihung von Vormischung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung erfolgt nach AV 1: Der Wortlaut der Position 1901.20 (Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905) erfasst Vormischungen auf Mehlbasis, die zur Herstellung von Backwaren bestimmt sind. Die spezifischere Unterposition geht gemäß AV 3a den allgemeineren Auffangpositionen vor.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Vormischung

Alternative Einreihung

2102.30.00.00.0 7,6 %

zubereitete Backtriebmittel in Pulverform

Alternative Einreihung

1901.90.00.00.0 7,6 %

andere (Position 1901)

Alternative Einreihung

2309.90.00.00.0 7,6 %

Futtervormischungen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Vormischung (1901) ≠ zubereitete Backtriebmittel in Pulverform (2102)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vormischung bleibt die Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Vormischung (1901) ≠ andere (Position 1901) (1901)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vormischung bleibt die Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Vormischung (1901) ≠ Futtervormischungen (2309)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vormischung bleibt die Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine abweichende Einreihung in ein anderes Kapitel kommt insbesondere bei Futtervormischungen in Betracht:

Alternative Einreihung

2102.30.00.00.0 7,6 %

zubereitete Backtriebmittel in Pulverform

Alternative Einreihung

1901.90.00.00.0 7,6 %

andere (Position 1901)

Alternative Einreihung

2309.90.00.00.0 7,6 %

Futtervormischungen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Vormischung ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Vormischung (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE8332/09-11901.20.00.00.0
Backmischung – Mischung zur Herstellung von Feinen Backwaren (Amerikanern) aus Weizenmehl, Zucker, Pflanzenöl, Volleipulver, Backtriebmittel
DE14154/14-11901.20.00.00.0
Backmischung für indische Zuckerbällchen – Weizenmehl, Magermilchpulver, Backfett
DE2428/13-11901.20.00.00.0
Feinbackmischung – zur Herstellung von Rührkuchen und Schnitten
DEBTI48577/21-11901.20.00.00.0
Backmischung für Gebäck – vegane Backmischung
DEBTI23494/23-11901.20.00.00.0
Backmischung für Zimtschnecken
DEBTI39993/18-11901.20.00.00.0
Backmischung mit Karamellsauce (Warenzusammenstellung)
DEBTI11073/24-11901.20.00.00.0
Backmischung mit Karamellsauce
DE8324/09-11901.20.00.00.0
Backmischung zur Herstellung von Spezialbrot
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle

Drittlandszollsatz

7,6 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China7,6 %

Drittlandszoll

USA7,6 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan5,7 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand7,6 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Kontingent im Rahmen einer Zollunion

Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Vormischung mit unserem Zollrechner.

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Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Vormischungen

Welche Zolltarifnummer hat Vormischung?

Die zolltarifliche Einreihung von Vormischungen (Backmischungen auf Mehlbasis) erfolgt unter der 11-stelligen Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0. Diese Nummer umfasst Mischungen und Teig, die zur Herstellung von Backwaren der Position 1905 bestimmt sind. Die Einreihung wird durch zahlreiche verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) gestützt.

Welchen HS-Code hat Vormischung?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Vormischungen lautet 190120. Er besteht aus sechs Ziffern und bildet die Grundlage für die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur (KN) und im TARIC. Die ersten vier Ziffern (1901) stehen für die Position „Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Stärke oder Milch“.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Vormischung?

Der Drittlandszollsatz für Vormischungen der Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0 beträgt 7,6 % des Zollwerts. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie z. B. China oder die USA. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 7 % an.

Wie unterscheidet sich Vormischung zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung von Vormischungen erfolgt zu reinen Backtriebmitteln (Position 2102.30), die keine Mehlbasis enthalten, sowie zu Auffangpositionen wie 1901.90 für sonstige Lebensmittelzubereitungen. Eine Alternative ist die Einreihung als Futtervormischung (Kapitel 2309), wenn die Ware nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt ist. Die spezifische Position 1901.20 geht nach AV 3a vor.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Vormischung verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Zudem können Präferenzabkommen nicht korrekt angewendet werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Vormischung?

Ja, für Vormischungen können je nach Zusammensetzung besondere Maßnahmen gelten. Dazu gehören die Einfuhrkontrolle für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750), Veterinärkontrollen (Code 410) bei tierischen Bestandteilen sowie mögliche Zusatzzölle (Code 695). Bei Einfuhren aus der Türkei besteht ein Kontingent im Rahmen der Zollunion (Code 147).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Vormischung?

Die vollständige Zolltarifnummer für Vormischungen ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1901.20.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (190120), der 8-stelligen KN (19012000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1901200000) zusammen. Die elfte Stelle dient der nationalen Statistik.

Ändern sich Zolltarifnummern für Vormischung?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Die Position 1901.20 ist jedoch seit Jahren stabil. Aktuelle Änderungen betreffen meist die nationale 11. Stelle. Es empfiehlt sich, regelmäßig die TARIC-Datenbank der EU zu konsultieren oder eine vZTA zu beantragen.

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