Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Einreihung der Weinflasche folgt dem hierarchischen Aufbau des Zolltarifs von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer:
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 70 - GLAS UND GLASWAREN
- Position: 7010 - Flaschen, Glasballons, Korbflaschen, Flakons, Krüge, Töpfe, Röhrchen, Ampullen und andere Behältnisse aus Glas, zu Transport- oder Verpackungszwecken; Konservengläser; Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse, aus Glas
- Unterposition: 7010 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 7010 9021 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 7010 9031 - andere, mit einem Nenninhalt von
Kombinierte Nomenklatur: 7010 9041 - weniger als 2,5|l
Kombinierte Nomenklatur: 7010 9041 - für Nahrungsmittel und Getränke
Kombinierte Nomenklatur: 7010 9041 - Flaschen
Kombinierte Nomenklatur: 7010 9051 - aus gefärbtem Glas, mit einem Nenninhalt von
Zolltarifnummer: 7010 9053 00 0 - mehr als 0,33|l, jedoch weniger als 1|l
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung einer Weinflasche hängt von Material, Farbe und Füllvolumen ab. Verwenden Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle Prüfung Ihrer konkreten Ware.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Weinflasche
Der HS-Code für Weinflasche lautet 7010.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7010.90.53. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7010.90.53.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7010.90.53.00.0.
Einreihung von Weinflasche nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Weinflasche in Position 7010 folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Kapiteln. AV 6 legt fest, dass die Einreihung auf der Ebene der Unterpositionen der KN und der TARIC-Codierung erfolgt. Weinflaschen sind als Behältnisse aus Glas zu Transport- oder Verpackungszwecken eindeutig in Position 7010 einzureihen, sofern sie nicht als wiederbefüllbare Trinkflaschen für den persönlichen Gebrauch (Position 7013) ausgestaltet sind.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Weinflasche
Alternative Einreihung
aus nicht gefärbtem Glas, 0,33–1 l
Alternative Einreihung
aus gefärbtem Glas, 1 l oder mehr
Alternative Einreihung
aus gefärbtem Glas, 0,15–0,33 l
Alternative Einreihung
aus nicht gefärbtem Glas, 0,15–0,33 l
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Weinflasche (7010) ≠ aus nicht gefärbtem Glas, 0,33–1 l (7010)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Weinflasche bleibt die Zolltarifnummer 7010.90.53.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Weinflasche (7010) ≠ aus gefärbtem Glas, 1 l oder mehr (7010)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Weinflasche bleibt die Zolltarifnummer 7010.90.53.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Weinflasche (7010) ≠ aus gefärbtem Glas, 0,15–0,33 l (7010)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Weinflasche bleibt die Zolltarifnummer 7010.90.53.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den direkten Alternativen innerhalb der Position 7010 können auch Flaschen mit abweichenden Merkmalen in andere Unterpositionen eingereiht werden:
Alternative Einreihung
aus nicht gefärbtem Glas, 0,33–1 l
Alternative Einreihung
aus gefärbtem Glas, 1 l oder mehr
Alternative Einreihung
aus gefärbtem Glas, 0,15–0,33 l
Alternative Einreihung
aus nicht gefärbtem Glas, 0,15–0,33 l
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Weinflasche ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Weinflasche (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
5,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrabgaben
Einfuhrabgaben-Rechner für Weinflaschen
Berechnen Sie schnell und unverbindlich die Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) für Ihre Weinflaschen anhand des Warenwerts und des Ursprungslands.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrabgaben
Weitere Produkte aus Verpackungsmaterial
Diese Produkte aus dem Bereich Verpackungsmaterial haben ebenfalls eine festgelegte Zolltarifnummer. Vergleichen Sie die Einreihung und Zollsätze.
Flaschenverschluss
3923.50.90.00.0 · 6,5 %
Papier-Etikett
4821.10.10.00.0 · 0.00
Kunststoff-Kanister
3923.30.90.00.0 · 6,5 %
Papier-Geschenktüte
4819.40.00.00.0 · 0,0 %
Pergaminpapier
4806.40.10.00.0 · 0 %
Plastik-Kappe
3923.50.90.00.0 · 6,5 %
Inlay
3923.90.00.00.0 · 6,5 %
Kunststoff-Verschluss
3923.50.90.00.0 · 6,5 %
IBC-Container
3923.90.00.00.0 · 6,5 %
