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Energie & SolarKapitel 85Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Wiederaufladbare-Batterie: 8507.60.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Wiederaufladbare-Batterie (8507.60.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Wiederaufladbare-Batterie unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Wiederaufladbare-Batterie Produktbild

Wiederaufladbare-Batterien (Akkumulatoren) werden in Kapitel 85 des Harmonisierten Systems eingereiht. Die genaue Einreihung hängt von der verwendeten Technologie ab – Lithium-Ionen-Akkus fallen in die Unterposition 8507 60. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren Ebenen zusammen: Abschnitt XVI, Kapitel 85, Position 8507, Unterposition 850760, KN-Code 85076000 und TARIC-Code 8507600090.

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  • Position: 8507 - Elektrische Akkumulatoren, einschließlich Scheider (Separatoren) dafür, auch in quadratischer oder rechteckiger Form
  • Unterposition: 8507 60 - Lithium-Ionen-Akkumulatoren
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8507 6000 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung kann je nach genauer technischer Ausführung abweichen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine verbindliche Einreihung Ihrer Ware.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Wiederaufladbare-Batterie

Der HS-Code für Wiederaufladbare-Batterie lautet 8507.60 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8507.60.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8507.60.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8507.60.00.90.0.

Einreihung von Wiederaufladbare-Batterie nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) sowie AV 6 für die Unterpositionsebene. Maßgeblich ist die objektive Beschaffenheit der Ware als wiederaufladbarer elektrischer Energiespeicher.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Wiederaufladbare-Batterie

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungBlei-Akkumulatoren (Starterbatterien) – für Blei-Säure-Technologie, andere Akku-Chemie8507.10.00.00.0 2,7 %
Alternative Einreihungandere Blei-Akkumulatoren8507.20.00.00.0 2,7 %
Alternative EinreihungNickel-Cadmium-Akkumulatoren8507.30.00.00.0 2,7 %
Alternative EinreihungNickelhydrid-Akkumulatoren (NiMH)8507.50.00.00.0 2,7 %
Alternative Einreihungandere Akkumulatoren (z. B. Nickel-Eisen, Nickel-Zink)8507.80.00.00.0 2,7 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Wiederaufladbare-Batterie (8507) ≠ Blei-Akkumulatoren (Starterbatterien) – für Blei-Säure-Technologie, andere Akku-Chemie (8507)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wiederaufladbare-Batterie bleibt die Zolltarifnummer 8507.60.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Wiederaufladbare-Batterie (8507) ≠ andere Blei-Akkumulatoren (8507)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wiederaufladbare-Batterie bleibt die Zolltarifnummer 8507.60.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Wiederaufladbare-Batterie (8507) ≠ Nickel-Cadmium-Akkumulatoren (8507)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wiederaufladbare-Batterie bleibt die Zolltarifnummer 8507.60.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch Einreihungen in andere Positionen oder Kapitel sind möglich, wenn die Ware nicht als Akkumulator gilt:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungBlei-Akkumulatoren (Starterbatterien) – für Blei-Säure-Technologie, andere Akku-Chemie8507.10.00.00.0 2,7 %
Alternative Einreihungandere Blei-Akkumulatoren8507.20.00.00.0 2,7 %
Alternative EinreihungNickel-Cadmium-Akkumulatoren8507.30.00.00.0 2,7 %
Alternative EinreihungNickelhydrid-Akkumulatoren (NiMH)8507.50.00.00.0 2,7 %
Alternative Einreihungandere Akkumulatoren (z. B. Nickel-Eisen, Nickel-Zink)8507.80.00.00.0 2,7 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Wiederaufladbare-Batterie ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Wiederaufladbare-Batterie (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI15757/17-1Lithium-Ionen Akkumulator, 11,1 V, 2,2 Ah – als wiederaufladbare Stromquelle8507.60.00.90.0
DEBTI24266/21-1Lithium-Ionen Akkumulator, 11,1 V, 2,2 Ah8507.60.00.90.0
DEBTI35512/24-1Lithium-Ionen Akkumulator, 10,8 V, 6,7 Ah8507.60.00.90.0
DEBTI16695/22-1Lithium-Ionen Akkumulator, 75 Wh, für Akku-Staubsauger8507.60.00.90.0
DEBTI19173/21-1Ersatz-Akkumulator, 7,4 V, 7800 mAh8507.60.00.90.0
DEBTI25336/24-1Ersatz-Akkumulator, 7,4 V, 5200/7800 mAh8507.60.00.90.0
DEBTI36039/23-1Valo X Batterie, Rundzelle, 3,7 V, 900 mAh8507.60.00.90.0
DEBTI26182/19-1Lithium-Ionen-Akkumulator, Battery-Pack, 3,7 V, 2000 mAh8507.60.00.90.0
DE19768/15-1Laptop-Batterie (Notebook-Akku)8507.60.00.90.0
DE19766/15-1Akkumulator (Raid Smart Battery), Puffer-Batterie8507.60.00.90.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

2,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China2,7 %Drittlandszoll
USA2,7 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien2,7 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand2,7 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Luftfahrttauglichkeits-ZollaussetzungZollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Kontrolle der Einfuhr von fluorierten TreibhausgasenDie Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Wiederaufladbare-Batterie.

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Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Ausfuhrkontrolle von fluorierten TreibhausgasenDer Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Ausfuhrgenehmigung (Dual use)Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Wiederaufladbare-Batterien

Welche Zolltarifnummer hat Wiederaufladbare-Batterie?

Die Zolltarifnummer für Wiederaufladbare-Batterie lautet 8507.60.00.90.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Lithium-Ionen-Akkumulatoren, die als Auffangposition für handelsübliche wiederaufladbare Batterien dient. Die Einreihung basiert auf der chemischen Zusammensetzung und der Wiederaufladbarkeit.

Welchen HS-Code hat Wiederaufladbare-Batterie?

Der HS-Code für Wiederaufladbare-Batterie ist 850760. Er umfasst Lithium-Ionen-Akkumulatoren auf der 6-stelligen Ebene des Harmonisierten Systems. Dieser Code ist international einheitlich und Grundlage für die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur und im TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Wiederaufladbare-Batterie?

Der Drittlandszollsatz für Wiederaufladbare-Batterie beträgt 2,7 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Freihandelsabkommen oder Zollpräferenz, wie China, USA, Indien oder Thailand. Bei Vorliegen eines Präferenzabkommens kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Wiederaufladbare-Batterie zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung erfolgt vor allem zu nicht wiederaufladbaren Primärelementen (Position 8506) und zu anderen Akkumulatortechnologien wie Nickel-Cadmium (8507.30) oder Nickelhydrid (8507.50). Eine Alternative zur Hauptposition 8507.60 ist die Einreihung als Blei-Akkumulator (8507.10) bei entsprechender Chemie.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Wiederaufladbare-Batterie verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Zudem können Einfuhrverbote oder -beschränkungen umgangen werden, was zusätzliche Risiken birgt.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Wiederaufladbare-Batterie?

Ja, für Wiederaufladbare-Batterien gelten besondere Maßnahmen: Die Einfuhr unterliegt der Kontrolle fluorierter Treibhausgase (Code 724) und bei Verwendung in Luftfahrzeugen kann eine Zollaussetzung (Code 119) beantragt werden. Zudem ist für den Export eine Dual-Use-Genehmigung (Code 478) erforderlich.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Wiederaufladbare-Batterie?

Die Zolltarifnummer für Wiederaufladbare-Batterie ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 850760, dem 8-stelligen KN-Code 85076000 und dem 10-stelligen TARIC-Code 8507600090 zusammen, ergänzt um eine weitere Stelle für die nationale Statistik.

Ändern sich Zolltarifnummern für Wiederaufladbare-Batterie?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC jährlich zum 1. Januar ändern. Für Wiederaufladbare-Batterie ist die Position 8507.60 jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Sie regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, insbesondere bei neuen Technologien.

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