Hierarchie der Zolltarifnummer
Die folgende Hierarchie zeigt den Weg vom Abschnitt bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 94 bis 96: Verschiedene WarenXX
- KapitelMÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; LEUCHTEN UND BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE94
- PositionBeleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen9405
- Unterpositionandere elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper940541
- Unterpositionfotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt940541
- Kombinierte Nomenklaturandere94054131
- Kombinierte Nomenklaturandere94054139
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Solar-straßenlaterne
Der HS-Code für Solar-straßenlaterne lautet 9405.41 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9405.41.39. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9405.41.39.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9405.41.39.90.0.
Einreihung von Solar-straßenlaterne nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung einer zusammengesetzten Waren wie einer Solar-Straßenlaterne folgt der Allgemeinen Vorschrift 3 b. Danach wird die Ware nach der Komponente eingereiht, die ihr den wesentlichen Charakter (Hauptfunktion) verleiht. Bei einem Beleuchtungskörper ist dies die Leuchtfunktion, nicht die Stromerzeugung (Photovoltaik) oder Energiespeicherung (Akkumulator). Die enthaltenen Einzelteile (Solarmodul des Kapitels 85.41, Akkumulator des Kapitels 85.07) treten zolltariflich zurück.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Solar-straßenlaterne
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungfotovoltaische LED-Leuchte, andere, aus Kunststoffen | 9405.41.31.00.0 | 2,7 % |
| Alternative Einreihungfotovoltaischer LED-Scheinwerfer | 9405.41.10.00.0 | 2,7 % |
| Alternative Einreihungelektrische Wandleuchte (nicht für öffentliche Plätze/Verkehrswege) | 9405.11.40.90.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Solar-straßenlaterne (9405) ≠ fotovoltaische LED-Leuchte, andere, aus Kunststoffen (9405) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Solar-straßenlaterne bleibt die Zolltarifnummer 9405.41.39.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Solar-straßenlaterne (9405) ≠ fotovoltaischer LED-Scheinwerfer (9405) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Solar-straßenlaterne bleibt die Zolltarifnummer 9405.41.39.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Solar-straßenlaterne (9405) ≠ elektrische Wandleuchte (nicht für öffentliche Plätze/Verkehrswege) (9405) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Solar-straßenlaterne bleibt die Zolltarifnummer 9405.41.39.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Solar-straßenlaterne (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI34010/21-1 | Solar Wegeleuchte Salerno Duo color, 73 cm, Metall/Edelstahl, LED, fotovoltaisch | 9405.41.39.90.0 |
| DEBTI43740/21-1 | Solar Laterne, Metallgestell, LED, fotovoltaisch | 9405.41.39.90.0 |
| DEBTI7896/22-1 | LED Außenstrahler SOLAR, Kunststoff, fotovoltaisch | 9405.41.39.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Importmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner
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Ausfuhr
Exportmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
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