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Lebensmittel & GetränkeKapitel 17Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Zuckerware: 1704.90.99.19.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Zuckerware (1704.90.99.19.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Zuckerware unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Zuckerware Produktbild

Zuckerwaren umfassen eine breite Palette von Süßwaren wie Hartkaramellen, Weichkaramellen, Gummibonbons, Dragees, Lakritz, Schaumzuckerwaren und Marzipan. Die korrekte Einreihung hängt von der genauen Zusammensetzung und Verarbeitung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer für Zuckerware zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 17 - ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  • Position: 1704 - Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)
  • Unterposition: 1704 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1704 9051 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1704 9065 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1704 9081 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1704 9099 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 1704 9099 11 - mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70|GHT
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1704 9099 19 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zuckerware

Der HS-Code für Zuckerware lautet 1704.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1704.90.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1704.90.99.19. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1704.90.99.19.0.

Einreihung von Zuckerware nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zuckerware

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungGummibonbons und Gelee-Erzeugnisse1704.90.65.00.0 9,0 %
Alternative EinreihungHartkaramellen, auch gefüllt1704.90.71.00.0 9,0 %
Alternative EinreihungWeichkaramellen1704.90.75.00.0 9,0 %
Alternative EinreihungHusten- und Kräuterbonbons1704.90.55.00.0 9,0 %
Alternative EinreihungDragees1704.90.61.00.0 9,0 %
Alternative EinreihungKomprimate1704.90.81.00.0 9,0 %
Alternative EinreihungKaugummi1704.10.90.00.0 9,0 %
Alternative Einreihungweiße Schokolade1704.90.30.10.0 9,0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Zuckerware (1704) ≠ Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse (1704)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zuckerware bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.99.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Zuckerware (1704) ≠ Hartkaramellen, auch gefüllt (1704)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zuckerware bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.99.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Zuckerware (1704) ≠ Weichkaramellen (1704)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zuckerware bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.99.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungGummibonbons und Gelee-Erzeugnisse1704.90.65.00.0 9,0 %
Alternative EinreihungHartkaramellen, auch gefüllt1704.90.71.00.0 9,0 %
Alternative EinreihungWeichkaramellen1704.90.75.00.0 9,0 %
Alternative EinreihungHusten- und Kräuterbonbons1704.90.55.00.0 9,0 %
Alternative EinreihungDragees1704.90.61.00.0 9,0 %
Alternative EinreihungKomprimate1704.90.81.00.0 9,0 %
Alternative EinreihungKaugummi1704.10.90.00.0 9,0 %
Alternative Einreihungweiße Schokolade1704.90.30.10.0 9,0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Zuckerware ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Zuckerware (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI21889/23-1Zuckerware; Zuckerwatte aus Oligofructose – eingereiht in 1704 9099 191704.90.99.19.0
DE10727/13-1Hartkaramellen, gefüllt – 1704 90711704.90.71.00.0
DE10724/13-1Hartkaramellen – 1704 90711704.90.71.00.0
DE1955/12-1Weichkaramellen mit Pflanzenfett – 1704 90751704.90.75.00.0
DE4681/13-1Gummibonbons – 1704 90651704.90.65.00.0
DE11983/11-1Hartkaramell-Lutscher – 1704 90711704.90.71.00.0
DE11981/11-1Weichkaramell-Lutscher – 1704 90751704.90.75.00.0
DE11062/09-1Warenzusammenstellung Hartkaramellen/Weichkaramellen/Fruchtgummi – 1704 9071 (AV 3b)1704.90.71.00.0
DEK/752/07-1Hartkaramellen gefüllt, Lakritz – 1704 90711704.90.71.00.0
DEBTI35253/19-1Andere Zuckerware (gelartige Masse) – 1704 90991704.90.99.19.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

9,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7,0 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China9,0 %Drittlandszoll
USA9,0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien5,5 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand9,0 %Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer ErzeugnisseBio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
VeterinärkontrolleTiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Nichtpräferentielles ZollkontingentEine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
ZusatzzölleFür diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel)Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.
Kontingent im Rahmen einer ZollunionFür diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.

Zollrechner für Zuckerwaren

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Zuckerware mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Zuckerwaren

Welche Zolltarifnummer hat Zuckerware?

Die Zolltarifnummer für Zuckerware lautet 1704.90.99.19.0. Diese 11-stellige Nummer ist die Auffangposition für Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, die keiner spezifischen Unterposition wie Hartkaramellen, Weichkaramellen oder Gummibonbons zugeordnet werden können. Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Welchen HS-Code hat Zuckerware?

Der HS-Code für Zuckerware ist 1704. Er umfasst Zuckerwaren ohne Kakaogehalt einschließlich weißer Schokolade. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 1704.90.99.19.0 lauten 170490, was der Unterposition 'andere' innerhalb der Position 1704 entspricht.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Zuckerware?

Der Drittlandszollsatz für Zuckerware (Zolltarifnummer 1704.90.99.19.0) beträgt 9,0 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7,0 % (ermäßigter Satz für Lebensmittel). Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Zuckerware zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung von Zuckerware erfolgt zu spezifischen Unterpositionen wie Hartkaramellen (1704.90.71), Weichkaramellen (1704.90.75) oder Gummibonbons (1704.90.65). Eine Alternative zur Auffangposition ist die Einreihung in diese spezifischen Codes, sofern die Ware die entsprechenden Merkmale aufweist. Fehlen diese, verbleibt es bei der Auffangnummer.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Zuckerware verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und im schlimmsten Fall Bußgelder wegen Zollhinterziehung. Zudem kann die Ware von der Zollbehörde zurückgehalten werden. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell für einen reibungslosen Import.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Zuckerware?

Ja, für Zuckerwaren gelten besondere Maßnahmen. Dazu gehören die Veterinärkontrolle (Code 410) bei Zutaten tierischen Ursprungs, die Bio-Kontrolle (Code 750) bei Bio-Zertifizierung sowie ein nichtpräferenzielles Zollkontingent (Code 122) mit einem Satz von 35 % bei Überschreitung. Zudem unterliegen Lebensmittel der Abfertigungsbeschränkung (Code 722).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Zuckerware?

Die Zolltarifnummer für Zuckerware ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (170490), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (17049099), dem 10-stelligen TARIC-Code (1704909919) und der 11. Stelle als nationale Untergliederung (0).

Ändern sich Zolltarifnummern für Zuckerware?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Zuckerwaren der Position 1704 sind jedoch in den letzten Jahren keine grundlegenden Änderungen eingetreten. Dennoch sollte die Aktualität regelmäßig geprüft werden.

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