Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer für Zuckerware zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 17 - ZUCKER UND ZUCKERWAREN
- Position: 1704 - Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)
- Unterposition: 1704 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1704 9051 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1704 9065 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1704 9081 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1704 9099 - andere
TARIC: 1704 9099 11 - mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70|GHT
Zolltarifnummer: 1704 9099 19 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zuckerware
Der HS-Code für Zuckerware lautet 1704.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1704.90.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1704.90.99.19. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1704.90.99.19.0.
Einreihung von Zuckerware nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zuckerware
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGummibonbons und Gelee-Erzeugnisse | 1704.90.65.00.0 | 9,0 % |
| Alternative EinreihungHartkaramellen, auch gefüllt | 1704.90.71.00.0 | 9,0 % |
| Alternative EinreihungWeichkaramellen | 1704.90.75.00.0 | 9,0 % |
| Alternative EinreihungHusten- und Kräuterbonbons | 1704.90.55.00.0 | 9,0 % |
| Alternative EinreihungDragees | 1704.90.61.00.0 | 9,0 % |
| Alternative EinreihungKomprimate | 1704.90.81.00.0 | 9,0 % |
| Alternative EinreihungKaugummi | 1704.10.90.00.0 | 9,0 % |
| Alternative Einreihungweiße Schokolade | 1704.90.30.10.0 | 9,0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Zuckerware (1704) ≠ Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse (1704) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zuckerware bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.99.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Zuckerware (1704) ≠ Hartkaramellen, auch gefüllt (1704) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zuckerware bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.99.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Zuckerware (1704) ≠ Weichkaramellen (1704) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zuckerware bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.99.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGummibonbons und Gelee-Erzeugnisse | 1704.90.65.00.0 | 9,0 % |
| Alternative EinreihungHartkaramellen, auch gefüllt | 1704.90.71.00.0 | 9,0 % |
| Alternative EinreihungWeichkaramellen | 1704.90.75.00.0 | 9,0 % |
| Alternative EinreihungHusten- und Kräuterbonbons | 1704.90.55.00.0 | 9,0 % |
| Alternative EinreihungDragees | 1704.90.61.00.0 | 9,0 % |
| Alternative EinreihungKomprimate | 1704.90.81.00.0 | 9,0 % |
| Alternative EinreihungKaugummi | 1704.10.90.00.0 | 9,0 % |
| Alternative Einreihungweiße Schokolade | 1704.90.30.10.0 | 9,0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Zuckerware ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Zuckerware (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI21889/23-1 | Zuckerware; Zuckerwatte aus Oligofructose – eingereiht in 1704 9099 19 | 1704.90.99.19.0 |
| DE10727/13-1 | Hartkaramellen, gefüllt – 1704 9071 | 1704.90.71.00.0 |
| DE10724/13-1 | Hartkaramellen – 1704 9071 | 1704.90.71.00.0 |
| DE1955/12-1 | Weichkaramellen mit Pflanzenfett – 1704 9075 | 1704.90.75.00.0 |
| DE4681/13-1 | Gummibonbons – 1704 9065 | 1704.90.65.00.0 |
| DE11983/11-1 | Hartkaramell-Lutscher – 1704 9071 | 1704.90.71.00.0 |
| DE11981/11-1 | Weichkaramell-Lutscher – 1704 9075 | 1704.90.75.00.0 |
| DE11062/09-1 | Warenzusammenstellung Hartkaramellen/Weichkaramellen/Fruchtgummi – 1704 9071 (AV 3b) | 1704.90.71.00.0 |
| DEK/752/07-1 | Hartkaramellen gefüllt, Lakritz – 1704 9071 | 1704.90.71.00.0 |
| DEBTI35253/19-1 | Andere Zuckerware (gelartige Masse) – 1704 9099 | 1704.90.99.19.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
9,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 9,0 % | Drittlandszoll |
| USA | 9,0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 9,0 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel) | Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit. |
| Kontingent im Rahmen einer Zollunion | Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann. |
Zollrechner für Zuckerwaren
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Zuckerware mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
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