Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 0102.90.20.00.0 ist in der Zolltarifhierarchie wie folgt eingebettet:
- AbschnittKap. 01 bis 05: Lebende Tiere und Waren tierischen UrsprungsI
- KapitelLEBENDE TIERE01
- PositionRinder, lebend0102
- Unterpositionandere010290
- Zolltarifnummerreinrassige Zuchttiere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Lebendes Tier
Der HS-Code für Lebendes Tier lautet 0102.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0102.90.20. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0102.90.20.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0102.90.20.00.0.
Einreihung von Lebendes Tier nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung eines lebenden Tieres in die Position 0102 erfolgt nach der AV 1 (Wortlaut der Positionen). Der Begriff "Rinder" umfasst Hausrinder und Büffel. Lebende Tiere werden unabhängig von Geschlecht, Alter oder Gewicht in der Position eingereiht, sofern sie nicht als Zirkustiere oder Ausstellungstiere spezifisch einer anderen Position zugeordnet sind.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Lebendes Tier
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungHausrinder - reinrassige Zuchttiere - andere (Färsen/Kühe/sonstige) | 0102.21.90.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungHausrinder - andere - 80-160 kg - zum Schlachten | 0102.29.21.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungSchweine, lebend - reinrassige Zuchttiere | 0103.10.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungSchafe und Ziegen, lebend | 0104.00.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungHausgeflügel, lebend | 0105.00.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Lebendes Tier (0102) ≠ Hausrinder - reinrassige Zuchttiere - andere (Färsen/Kühe/sonstige) (0102) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lebendes Tier bleibt die Zolltarifnummer 0102.90.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Lebendes Tier (0102) ≠ Hausrinder - andere - 80-160 kg - zum Schlachten (0102) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lebendes Tier bleibt die Zolltarifnummer 0102.90.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Lebendes Tier (0102) ≠ Schweine, lebend - reinrassige Zuchttiere (0103) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lebendes Tier bleibt die Zolltarifnummer 0102.90.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Lebendes Tier (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE15804/17-1 | Rinderbäckchen (Fleisch, nicht lebend) – Kapitel 02 | 0206.10.98.00.0 |
| DEBTI46033/23-1 | Betäubungsgerät für Vieh (Maschine) – Kapitel 84 | 8438.50.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner für Lebendes Tier
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Sendung. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 7 %.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
Weitere Produkte aus Landwirtschaftstechnik
Entdecken Sie verwandte Produkte aus dem Bereich Landwirtschaftstechnik und deren Zolltarifnummern.