Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 0602.90.99.10.0 leitet sich aus dem Harmonisierten System (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und dem TARIC-Code der Europäischen Union ab:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 06 - LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELS
- Position: 0602 - Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmycel
- Unterposition: 0602 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 0602 9041 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 0602 9070 - Zimmerpflanzen
Kombinierte Nomenklatur: 0602 9091 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 0602 9099 - andere
Zolltarifnummer: 0602 9099 10 0 - eingetopfte Pflanzen von höchstens 1|m Höhe
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung einer Pflanze hängt stark von ihrer konkreten Beschaffenheit ab. Nutzen Sie zur genauen Bestimmung . Bei Unsicherheit oder besonderen Arten (z. B. CITES-geschützt) ist eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) zu empfehlen.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pflanze
Der HS-Code für Pflanze lautet 0602.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0602.90.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0602.90.99.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0602.90.99.10.0.
Einreihung von Pflanze nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Lebende Pflanzen unterliegen je nach Art und Schutzstatus besonderen Ausfuhrkontrollen. Für viele Topfpflanzen gelten keine spezifischen AV-Codes, für geschützte Arten (CITES) ist jedoch eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pflanze
Alternative Einreihung
andere – für nicht eingetopfte lebende Pflanzen oder Pflanzen über 1 m Höhe (vZTA: DEBTI28208/19-1, DEBTI39682/18-1)
Alternative Einreihung
Blütenpflanzen mit Knospen oder Blüten (ausgenommen Kakteen), eingetopft ≤1m
Alternative Einreihung
bewurzelte Stecklinge und Jungpflanzen (ausgenommen Kakteen)
Alternative Einreihung
Stecklinge, unbewurzelt, und Pfropfreiser
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Pflanze (0602) ≠ andere – für nicht eingetopfte lebende Pflanzen oder Pflanzen über 1 m Höhe (vZTA: DEBTI28208/19-1, DEBTI39682/18-1) (0602)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pflanze bleibt die Zolltarifnummer 0602.90.99.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Pflanze (0602) ≠ Blütenpflanzen mit Knospen oder Blüten (ausgenommen Kakteen), eingetopft ≤1m (0602)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pflanze bleibt die Zolltarifnummer 0602.90.99.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Pflanze (0602) ≠ bewurzelte Stecklinge und Jungpflanzen (ausgenommen Kakteen) (0602)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pflanze bleibt die Zolltarifnummer 0602.90.99.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
In bestimmten Fällen kann eine Pflanze auch in andere Kapitel oder Positionen eingereiht werden.
Alternative Einreihung
Blütenpflanzen mit Knospen oder Blüten (ausgenommen Kakteen), eingetopft ≤1m
Alternative Einreihung
bewurzelte Stecklinge und Jungpflanzen (ausgenommen Kakteen)
Alternative Einreihung
Stecklinge, unbewurzelt, und Pfropfreiser
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Pflanze ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Pflanze (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
nicht ermittelt
Einfuhrumsatzsteuer
7 % (Einfuhrumsatzsteuer bei Import aus Schweiz ermittelt)
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
EFTA Freihandel
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
Einfuhrmaßnahmen
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zollkosten berechnen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Pflanze aus jedem Land mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Weitere Produkte aus Landwirtschaftstechnik
Produkte aus dem Bereich Landwirtschaftstechnik mit vergleichbaren Einreihungskriterien:
Hund
0106.19.00.00.3 · 0 %
Sägemehl
4401.41.00.00.0 · nicht ermittelt
Sprinkler
8424.82.10.00.0 · 1,7 %
Futter
2309.90.96.95.0 · 0 %
Hühnerfutter
2309.90.51.90.0 · 0 %
Reisspelze
2302.40.02.00.0 · 44 %
Fischfutter
2309.90.31.30.0 · 0 %
Getrocknete Blume
0603.90.00.00.0 · 10,0 %
Kultivator
8432.29.10.00.0 · nicht ermittelt
