Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 0808.10.80.90.0 ist in der folgenden Hierarchie der Zolltarife verankert:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelGENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN08
- PositionÄpfel, Birnen und Quitten, frisch0808
- UnterpositionÄpfel080810
- Kombinierte Nomenklaturandere08081080
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Apfel
Der HS-Code für Apfel lautet 0808.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0808.10.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0808.10.80.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0808.10.80.90.0.
Einreihung von Apfel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach AV 1 sind frische Äpfel als Früchte des Kapitels 8 einzureihen. AV 6 bestimmt die Unterpositionsebene: Auf der 6. Stelle (HS) werden Äpfel von Birnen und Quitten unterschieden, auf der 8. Stelle (KN) erfolgt die Unterteilung nach Mostäpfeln und anderen Äpfeln. Die 11. Stelle (TARIC) differenziert nach der Sorte (Fuji) und dem Verwendungszweck (Mostapfel).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Apfel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMostäpfel, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 16. September bis 15. Dezember | 0808.10.10.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungMostäpfel (unter 0808.10.80.00.0 andere) | 0808.10.80.10.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungder Sorte Fuji | 0808.10.80.20.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungÄpfel, getrocknet | 0813.30.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Apfel (0808) ≠ Mostäpfel, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 16. September bis 15. Dezember (0808) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Apfel bleibt die Zolltarifnummer 0808.10.80.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Apfel (0808) ≠ Mostäpfel (unter 0808.10.80.00.0 andere) (0808) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Apfel bleibt die Zolltarifnummer 0808.10.80.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Apfel (0808) ≠ der Sorte Fuji (0808) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Apfel bleibt die Zolltarifnummer 0808.10.80.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Apfel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEM/78/04-1 | Apfelstücke, getrocknet | 0808.10.80.90.0 |
| DEM/77/04-1 | Apfelstücke, getrocknet | 0808.10.80.90.0 |
| DEBTI42903/18-1 | Apfelstücke, gefriergetrocknet | 0808.10.80.90.0 |
| DEM/1428/04-1 | Wildäpfel, getrocknet | 0808.10.80.90.0 |
| DEBTI18445/24-1 | Äpfel, getrocknet | 0808.10.80.90.0 |
| DE9313/13-1 | Apfelstücke, gefriergetrocknet | 0808.10.80.90.0 |
| DEBTI47124/19-1 | Apfelscheiben, getrocknet | 0808.10.80.90.0 |
| DEBTI9951/20-1 | Apfelscheiben, getrocknet | 0808.10.80.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
nicht ermittelt
Einfuhrumsatzsteuer
nicht ermittelt
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| USA | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Großbritannien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Japan | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Südkorea | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Indien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Vietnam | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Thailand | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
| Präferenzzollkontingent | Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden. |
| Pauschaler Einfuhrwert | Für bestimmtes Obst und Gemüse wird der Zollwert pauschal festgesetzt, um Preisunterbietungen zu verhindern, sofern kein genauer Transaktionspreis nachgewiesen wird. |
Zollrechner für Äpfel
Die effektive Zollbelastung hängt vom Ursprungsland ab. Für Länder mit Zollabkommen (z. B. Schweiz, Südkorea) können Präferenzzollsätze gelten. Für andere Drittländer ist der Drittlandszollsatz anzuwenden. Der Zollrechner ermittelt auf Basis der Zolltarifnummer 0808.10.80.90.0 den genauen Abgabebetrag inklusive Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel und Getränke
In der gleichen oder benachbarten Position finden Sie folgende Produkte mit vergleichbarer Einreihungssystematik: