01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 1008?
Die Position unterteilt sich nach Getreideart: Buchweizen (Unterposition 1008.10), Kanariensaat (1008.30), Fonio (1008.40), Quinoa (1008.50), Triticale (1008.60) und anderes Getreide (1008.90). Hirse wird nach ihrer Verwendung geteilt: zur Aussaat in 1008.21 und andere in 1008.29. Anderes Getreide umfasst alles, was die übrigen Unterpositionen nicht erfassen.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 8 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 1008
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 1008. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 1008
Rechts: wie viele der 8 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 1008
Anmerkungen (4)
1. A) Die in den Positionen dieses Kapitels genannten Erzeugnisse gehören nur dann zu der jeweiligen Position, wenn sie als Körner, auch in Kolben oder auf dem Halm, gestellt werden. B) Zu diesem Kapitel gehören nicht Getreidekörner, die geschält oder anders bearbeitet wurden. Jedoch bleiben geschälter, geschliffener, polierter, glasierter und parboiled Reis sowie Bruchreis in Position 1006. Auch Quinoa, bei dem das Perikarp ganz oder teilweise entfernt wurde, um die Saponine abzutrennen, das aber nicht weiter bearbeitet wurde, bleibt in Position 1008.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
1. Hartweizen sind Weizen der Art Triticum durum und die Hybridsorten aus der Sortenkreuzung des Triticum durum, welche die gleiche Chromosomenanzahl (28) enthalten.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
2. Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 1008
Die acht Warennummern der Position 1008 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19721008.10.00.00.0eingeführt · Buchweizen
- 01.01.20121008.21.00.00.0eingeführt · zur Aussaat
- 01.01.20121008.29.00.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19721008.30.00.00.0eingeführt · Kanariensaat
- 01.01.20121008.40.00.00.0eingeführt · Fonio (Digitaria spp.)
- 01.01.20121008.50.00.00.0eingeführt · Quinoa (Chenopodium quinoa)
- 01.01.20121008.60.00.00.0eingeführt · Triticale
- 01.01.19721008.90.00.00.0eingeführt · anderes Getreide · zuletzt geändert 01.01.2012
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

