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Lebensmittel & GetränkeKapitel 10Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Amaranth: 1008.90.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Amaranth (1008.90.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Amaranth unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Amaranth Produktbild

Amaranth wird als Pseudogetreide in Kapitel 10 des Harmonisierten Systems eingereiht. Die korrekte Einreihung hängt vom Verarbeitungsgrad ab: Rohe Körner fallen unter 1008.90.00.00.0, während gepoppter oder gerösteter Amaranth in Kapitel 19 gehört. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Amaranth beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 1008.90.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Zolltarifs eingebettet:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 10 - GETREIDE
  • Position: 1008 - Buchweizen, Hirse (ausgenommen Körner-Sorghum) und Kanariensaat; anderes Getreide
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1008 9000 00 0 - anderes Getreide

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Amaranth hängt vom Verarbeitungsgrad ab. Nur rohe, unverarbeitete Körner fallen unter 1008.90.00.00.0. Bei gepopptem, geröstetem oder gemahlenem Amaranth sind andere Zolltarifnummern anzuwenden. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Nummer zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Amaranth

Der HS-Code für Amaranth lautet 1008.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1008.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1008.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1008.90.00.00.0.

Einreihung von Amaranth nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Amaranth erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelanmerkungen erfolgt. Kapitel 10 umfasst Getreide, auch ungemahlen. Amaranth wird als ‚anderes Getreide‘ in Position 1008 eingereiht, da es nicht unter die spezifischen Positionen für Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Mais, Reis oder Hirse fällt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Amaranth

Alternative Einreihung

1904.10.90.00.0 0 %

Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt

Alternative Einreihung

1905.10.00.00.0 0 %

Knäckebrot

Alternative Einreihung

1212.00.00.00 0 %

Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und andere pflanzliche Waren

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Amaranth (1008) ≠ Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (1904)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Amaranth bleibt die Zolltarifnummer 1008.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Amaranth (1008) ≠ Knäckebrot (1905)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Amaranth bleibt die Zolltarifnummer 1008.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Amaranth (1008) ≠ Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und andere pflanzliche Waren (1212)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Amaranth bleibt die Zolltarifnummer 1008.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt nur bei stark abweichender Beschaffenheit in Betracht. Amaranth ist als Getreide eindeutig Kapitel 10 zuzuordnen.

Alternative Einreihung

1904.10.90.00.0 0 %

Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt

Alternative Einreihung

1905.10.00.00.0 0 %

Knäckebrot

Alternative Einreihung

1212.00.00.00 0 %

Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und andere pflanzliche Waren

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Amaranth ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Amaranth (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI24184/17-11008.90.00.00.0
Samen vom Amarant. Antragsangaben: Samen des Amarant zur menschlichen Ernährung. Beschaffenheit: Sehr kleine (Durchmesser: ca. 1 mm), harte, beigefarbene bis hellbraune, augenscheinlich ungeschälte, unbearbeitete Amarantkörner.
DEBTI3365/18-11008.90.00.00.0
Samen vom Amarant. Antragsangaben: Amarant; Herkunftsland: Indien, Bolivien und Peru. Beige-gelbe, runde Körner, vereinzelt rote Körner.
DE12473/15-11008.90.00.00.0
Canihua (Chenopodium pallidicaule) - ähnliches Pseudogetreide, ebenfalls unter 1008.90.00.00.0 eingereiht.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zollrechner für Amaranth

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Amaranth schnell und zuverlässig. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein – der Zollrechner ermittelt Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtbelastung.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Amaranthkörner

Welche Zolltarifnummer hat Amaranth?

Die Zolltarifnummer für rohe, unverarbeitete Amaranthkörner lautet 1008.90.00.00.0. Diese Nummer umfasst Amaranth als ‚anderes Getreide‘ in Kapitel 10 des Harmonisierten Systems. Sie gilt für unbehandelte Körner, die weder gepoppt, geröstet noch gemahlen sind.

Welchen HS-Code hat Amaranth?

Der HS-Code für Amaranth ist 100890. Er besteht aus den ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer und wird international für die Klassifizierung von Amaranthkörnern verwendet. Die ersten vier Ziffern (1008) stehen für die Position ‚Buchweizen, Hirse, Kanariensaat; anderes Getreide‘.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Amaranth?

Der Drittlandszollsatz für Amaranth (1008.90.00.00.0) beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern kein Zoll anfällt. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % (ermäßigter Satz für Lebensmittel) an.

Wie unterscheidet sich Amaranth zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Amaranth erfolgt vor allem zum verarbeiteten Amaranth. Gepoppter oder gerösteter Amaranth fällt unter Position 1904 (Lebensmittel durch Aufblähen oder Rösten), Knäckebrot mit Amaranth unter 1905. Eine Alternative ist die Einreihung als ‚andere pflanzliche Ware‘ in Kapitel 12, die jedoch nicht zutrifft, da Amaranth als Getreide gilt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Amaranth verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei Amaranth ist die korrekte Einreihung unter 1008.90.00.00.0 entscheidend, da verarbeitete Varianten wie gepoppter Amaranth anderen Zollsätzen unterliegen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Amaranth?

Ja, für Amaranth aus biologischem Anbau besteht eine Einfuhrkontrolle für ökologische/biologische Erzeugnisse. Es muss eine gültige Kontrollbescheinigung vorgelegt werden, die den Bio-Standard bestätigt. Diese Maßnahme gilt unabhängig vom Ursprungsland und ist im TARIC unter Code 750 hinterlegt.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Amaranth?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Amaranth lautet 1008.90.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (100890), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (10089000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1008900000) plus einer nationalen Untergliederung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Amaranth?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Für Amaranth ist die Position 1008 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, um sicherzustellen, dass die verwendete Nummer noch gültig ist.

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