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Position 1006 – Reis in Körnern, Rohreis bis Bruchreis

Position im Zolltarif

10Kapitel06Position

Reis in Körnern, von Rohreis (Paddy-Reis) über geschälten und geschliffenen Reis bis zu Bruchreis, auch parboiled. Anders als Mais in Position 1005 oder Körner-Sorghum in Position 1007 ist hier nur Reis erfasst.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Welche Unterposition aus Position 1006 gilt für Ihren Reis?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 1006?

Position 1006 gliedert sich in die Unterpositionen 1006.10 für Rohreis (Paddy-Reis), 1006.20 für geschälten Reis (Cargo-Reis oder Braunreis), 1006.30 für halbgeschliffenen oder vollständig geschliffenen Reis, auch poliert oder glasiert, und 1006.40 für Bruchreis. In den Unterpositionen 1006.10, 1006.20 und 1006.30 folgt die Unterteilung nach der Körnerform: rundkörnig, mittelkörnig und langkörnig, wobei für Rohreis zur Aussaat die Zolltarifnummer 1006.10.10.00.0 gilt. Langkörniger Reis wird weiter nach dem Verhältnis von Länge zur Breite unterteilt, mit mehr als 2, jedoch weniger als 3, und mit 3 oder mehr. Die Gruppe anderer erfasst alles, was die davor genannten Merkmale nicht erfasst.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGetreide
PositionReisDiese Seite
UnterpositionRohreis (Paddy-Reis)7,7 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 1 vZTA
Zolltarifnummerzur Aussaat
anderer
Zolltarifnummerrundkörniger
Zolltarifnummermittelkörniger
langkörniger
Zolltarifnummermit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3
Zolltarifnummermit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr
Zolltarifnummeranderer
Unterpositiongeschälter Reis ("Cargo-Reis" oder "Braunreis")
verschieden · 2 vZTA
parboiled
Zolltarifnummerrundkörniger
Zolltarifnummermittelkörniger
langkörniger
Zolltarifnummermit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3
Kombinierte Nomenklaturmit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr
Kombinierte Nomenklaturanderer
anderer
Zolltarifnummerrundkörniger
Zolltarifnummermittelkörniger
langkörniger
Zolltarifnummermit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3
Kombinierte Nomenklaturmit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr
Kombinierte Nomenklaturanderer
Unterpositionhalbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert
175,00 EUR je t · 47 vZTA
halbgeschliffener Reis
parboiled
Kombinierte Nomenklaturrundkörniger
Kombinierte Nomenklaturmittelkörniger
langkörniger
Kombinierte Nomenklaturmit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3
Kombinierte Nomenklaturmit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr
Kombinierte Nomenklaturanderer
anderer
Kombinierte Nomenklaturrundkörniger
Kombinierte Nomenklaturmittelkörniger
langkörniger
Kombinierte Nomenklaturmit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3
Kombinierte Nomenklaturmit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr
Kombinierte Nomenklaturanderer
vollständig geschliffener Reis
parboiled
Kombinierte Nomenklaturrundkörniger
Kombinierte Nomenklaturmittelkörniger
langkörniger
Kombinierte Nomenklaturmit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3
Kombinierte Nomenklaturmit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr
Kombinierte Nomenklaturanderer
anderer
Kombinierte Nomenklaturrundkörniger
Kombinierte Nomenklaturmittelkörniger
langkörniger
Kombinierte Nomenklaturmit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3
Kombinierte Nomenklaturmit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr
Kombinierte Nomenklaturanderer
UnterpositionBruchreis
65,00 EUR je t · 2 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

Ihre Ware einreihen

Welche der 37 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 1006

12 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 1006. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 1006

Rechts: wie viele der 37 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Ecuador36 von 37
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Peru36 von 37
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Mercosur35 von 37
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Vietnam35 von 37
senkt den ZollZollkontingent · alle Länder31 von 37
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Ägypten31 von 37
senkt den ZollZollkontingent · Bangladesch28 von 37
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder37 von 37
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus37 von 37
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland37 von 37
KontrolleEinfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse · alle Länder37 von 37
KontrolleEinfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse · China37 von 37
KontrolleEinfuhrkontrolle · Indien37 von 37
KontrolleEinfuhrkontrolle · Pakistan37 von 37
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder37 von 37
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · alle Länder31 von 37
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 1006

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 10, Anmerkung 1
1. A) Die in den Positionen dieses Kapitels genannten Erzeugnisse gehören nur dann zu der jeweiligen Position, wenn sie als Körner, auch in Kolben oder auf dem Halm, gestellt werden. B) Zu diesem Kapitel gehören nicht Getreidekörner, die geschält oder anders bearbeitet wurden. Jedoch bleiben geschälter, geschliffener, polierter, glasierter und parboiled Reis sowie Bruchreis in Position 1006. Auch Quinoa, bei dem das Perikarp ganz oder teilweise entfernt wurde, um die Saponine abzutrennen, das aber nicht weiter bearbeitet wurde, bleibt in Position 1008.
Wortlaut · Kapitel 10, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Es gelten als: a) „rundkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.20.11, 1006.20.92, 1006.30.21, 1006.30.42, 1006.30.61 und 1006.30.92: Reis, dessen Körner eine Länge von 5,2 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 2 beträgt; b) „mittelkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.50, 1006.20.13, 1006.20.94, 1006.30.23, 1006.30.44, 1006.30.63 und 1006.30.94: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 5,2 mm und 6,0 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 3 beträgt; c) „langkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.71, 1006.10.79, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.96, 1006.20.98, 1006.30.25, 1006.30.27, 1006.30.46, 1006.30.48, 1006.30.65, 1006.30.67, 1006.30.96 und 1006.30.98: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 6,0 mm haben; d) „Rohreis (Paddy-Reis)“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.10.50, 1006.10.71, 1006.10.79 und 1006.10.90: Reis in der Strohhülse, gedroschen; e) „geschälter Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.20.11, 1006.20.13, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.19, 1006.20.92, 1006.20.94, 1006.20.96, 1006.20.98 und 1006.20.99: Reis, bei dem nur die Strohhülse entfernt worden ist. Hierunter fällt insbesondere Reis, der unter den Handelsbezeichnungen „Braunreis“, „Cargo-Reis“, „Loonzain-Reis“ und „riso sbramato“ bekannt ist; f) „halbgeschliffener Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.30.21, 1006.30.23, 1006.30.25, 1006.30.27, 1006.30.29, 1006.30.42, 1006.30.44, 1006.30.46, 1006 …
Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 10, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Hartweizen sind Weizen der Art Triticum durum und die Hybridsorten aus der Sortenkreuzung des Triticum durum, welche die gleiche Chromosomenanzahl (28) enthalten.
Wortlaut · Kapitel 10, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-311/0412.01.2006Das Urteil C-311/04 fand nichts, was die Gültigkeit der Zusätzlichen Anmerkung 1 Buchstabe f zu Kapitel 10 beeinträchtigen könnte.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 1006

36 der 37 Warennummern der Position 1006 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19721006.10.10.00.0eingeführt · zur Aussaat
  2. 01.01.20171006.10.30.00.0eingeführt · rundkörniger
  3. 01.01.20171006.10.50.00.0eingeführt · mittelkörniger
  4. 01.01.20171006.10.71.00.0eingeführt · mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3
  5. 01.01.20171006.10.79.00.0eingeführt · mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr
  6. 01.01.20231006.10.90.00.0eingeführt · anderer
  7. 01.01.19891006.20.11.00.0eingeführt · rundkörniger
  8. 01.01.19891006.20.13.00.0eingeführt · mittelkörniger
  9. 01.01.19891006.20.15.00.0eingeführt · mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 · zuletzt geändert 01.07.1995
  10. 01.01.19891006.20.17eingeführt · mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr
  11. 01.01.20231006.20.19eingeführt · anderer
  12. 01.01.19891006.20.92.00.0eingeführt · rundkörniger
  13. 01.01.19891006.20.94.00.0eingeführt · mittelkörniger
  14. 01.01.19891006.20.96.00.0eingeführt · mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 · zuletzt geändert 01.07.1995
  15. 01.01.19891006.20.98eingeführt · mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr
  16. 01.01.20231006.20.99eingeführt · anderer
  17. 01.01.19721006.30.21eingeführt · rundkörniger · zuletzt geändert 01.02.2006
  18. 01.01.19891006.30.23eingeführt · mittelkörniger · zuletzt geändert 01.02.2006
  19. 01.01.19891006.30.25eingeführt · mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 · zuletzt geändert 01.02.2006
  20. 01.01.19891006.30.27eingeführt · mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr · zuletzt geändert 01.02.2006
  21. 01.01.20231006.30.29eingeführt · anderer
  22. 01.01.19891006.30.42eingeführt · rundkörniger · zuletzt geändert 01.02.2006
  23. 01.01.19891006.30.44eingeführt · mittelkörniger · zuletzt geändert 01.02.2006
  24. 01.01.19891006.30.46eingeführt · mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 · zuletzt geändert 01.02.2006
  25. 01.01.19891006.30.48eingeführt · mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr · zuletzt geändert 01.02.2006
  26. 01.01.20231006.30.49eingeführt · anderer
  27. 01.01.19721006.30.61eingeführt · rundkörniger · zuletzt geändert 01.02.2006
  28. 01.01.19891006.30.63eingeführt · mittelkörniger · zuletzt geändert 01.02.2006
  29. 01.01.19891006.30.65eingeführt · mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 · zuletzt geändert 01.02.2006
  30. 01.01.19891006.30.67eingeführt · mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr · zuletzt geändert 01.02.2006
  31. 01.01.20231006.30.69eingeführt · anderer
  32. 01.01.19891006.30.92eingeführt · rundkörniger · zuletzt geändert 01.02.2006
  33. 01.01.19891006.30.94eingeführt · mittelkörniger · zuletzt geändert 01.02.2006
  34. 01.01.19891006.30.96eingeführt · mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 · zuletzt geändert 01.02.2006
  35. 01.01.19891006.30.98eingeführt · mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr · zuletzt geändert 01.02.2006
  36. 01.01.20231006.30.99eingeführt · anderer

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 1006

Welche Unterposition aus Position 1006 gilt für geschälten Reis?

Geschälter Reis, also Cargo-Reis oder Braunreis, gehört in die Unterposition 1006.20. Innerhalb dieser Unterposition richtet sich die Einreihung nach der Körnerform und bei langkörnigem Reis nach dem Verhältnis von Länge zur Breite.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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