01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 1108?
Position 1108 ist nach dem Ausgangsstoff der Stärke gegliedert. Weizenstärke steht in 1108.11.00.00.0, Maisstärke in 1108.12.00.00.0, Kartoffelstärke in 1108.13.00.00.0 und Tapiokastärke (von Maniok) in 1108.14.00.00.0. Andere Stärke steht in Unterposition 1108.19, dort Reisstärke in 1108.19.10.00.0 und alle übrige Stärke in 1108.19.90.00.0. Inulin steht in 1108.20.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 7 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 1108
7 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 1108. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 1108
Rechts: wie viele der 7 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 1108
Anmerkungen (2)
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
1. Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, wird folgender Zollsatz angewendet: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-256/9101.04.1993 | Gegenstand des Urteils war ein zur Verwendung in der Papier- und Textilindustrie bestimmtes Stärkeerzeugnis aus nativer Kartoffelstärke, versetzt mit einem Kartoffelstärkeester. |
| C-274/9517.04.1997 | Veresterte Kartoffelstärke wurde in die Warennummer 1108.13.00 eingereiht. |
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 1108
Die sieben Warennummern der Position 1108 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19721108.11.00.00.0eingeführt · von Weizen
- 01.01.19721108.12.00.00.0eingeführt · von Mais · zuletzt geändert 01.01.2006
- 01.01.19721108.13.00.00.0eingeführt · von Kartoffeln
- 01.01.19721108.14.00.00.0eingeführt · von Maniok · zuletzt geändert 01.07.1996
- 01.01.19721108.19.10.00.0eingeführt · von Reis
- 01.01.19721108.19.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2009
- 01.01.19721108.20.00.00.0eingeführt · Inulin
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 1108
Welche Zolltarifnummer gilt für Stärke in Position 1108?
Die Zolltarifnummer richtet sich nach dem Ausgangsstoff: Weizenstärke gehört in 1108.11.00.00.0, Maisstärke in 1108.12.00.00.0, Kartoffelstärke in 1108.13.00.00.0 und Tapiokastärke in 1108.14.00.00.0. Reisstärke gehört in 1108.19.10.00.0, alle übrige andere Stärke in 1108.19.90.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile






