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Position · 4-stelligZollaussetzung

Position 2519 – Magnesit, Magnesia und Magnesiumoxid

Position im Zolltarif

25Kapitel19Position

Zu dieser Position gehören natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit), geschmolzene Magnesia, totgebrannte (gesinterte) Magnesia sowie anderes Magnesiumoxid, auch chemisch rein. Dolomit, auch gebrannt oder gesintert, gehört in Position 2518, Gipsstein, Anhydrit und Gips gehören in Position 2520.

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Welche Zolltarifnummer aus Position 2519 gilt für Ihr Magnesiumoxid?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 2519?

Die Position gliedert sich in die Unterpositionen 2519.10 und 2519.90. Natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit) wird in 2519.10.00.00.0 eingeordnet. Unter 2519.90 gehört Magnesiumoxid, ausgenommen gebranntes natürliches Magnesiumcarbonat, in 2519.90.10 und totgebrannte (gesinterte) Magnesia in 2519.90.30.00.0. Die übrigen Waren der Unterposition 2519.90, die nicht unter 2519.90.10 oder 2519.90.30 fallen, gehören in 2519.90.90.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMineralische Stoffe
KapitelSalz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement
PositionNatürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit); geschmolzene Magnesia; totgebrannte (gesinterte) Magnesia, auch mit Zusatz von geringen Mengen anderer Oxide vor dem Sintern; anderes Magnesiumoxid, auch chemisch reinDiese Seite
Zolltarifnummernatürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit)
0 % · 3 vZTA
Unterpositionandere
0 % bis 1,7 % · 4 vZTA
Kombinierte NomenklaturMagnesiumoxid, ausgenommen gebranntes natürliches Magnesiumcarbonat
Zolltarifnummertotgebrannte (gesinterte) Magnesia
Zolltarifnummerandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 2519

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Position 2519. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 2519

Rechts: wie viele der 4 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle Länder1 von 4
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder4 von 4
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder4 von 4
KontrolleREACH · alle Länder4 von 4
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 2519

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 25, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist. Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-445/0408.12.2005Schmelzmagnesia der im Ausgangsverfahren fraglichen Art gehört in die Warennummer 2519.90.10.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 2519

Die vier Warennummern der Position 2519 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19722519.10.00.00.0eingeführt · natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit)
  2. 01.01.19722519.90.10eingeführt · Magnesiumoxid, ausgenommen gebranntes natürliches Magnesiumcarbonat · zuletzt geändert 01.01.2012
  3. 01.01.19722519.90.30.00.0eingeführt · totgebrannte (gesinterte) Magnesia
  4. 01.01.19722519.90.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.07.2010

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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