01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 2519.90?
Die Nummern unter 2519.90 richten sich nach der Art des Magnesiumoxids. Warennummer 2519.90.10 erfasst Magnesiumoxid, ausgenommen gebranntes natürliches Magnesiumcarbonat. Zolltarifnummer 2519.90.30.00.0 erfasst totgebrannte (gesinterte) Magnesia. Zolltarifnummer 2519.90.90.00.0 erfasst andere Magnesiumoxide, die weder unter Warennummer 2519.90.10 noch unter Zolltarifnummer 2519.90.30.00.0 fallen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 2519.90.10Magnesiumoxid, ausgenommen gebranntes natürliches Magnesiumcarbonat
- 2519.90.10.10.02519.90.10.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Nummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 2519.90
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 2519.90?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf HS-Code 2519.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 2519.90
Anmerkungen (1)
1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist. Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch.
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2113/199905.10.1999 | Magnesiumoxid, hergestellt durch Calcinieren von Magnesiumcarbonat und anschließendes Lichtbogenschmelzen als Granulat mit mindestens 95 GHT Magnesiumoxid, wurde in die Warennummer 2519.90.10 eingereiht. | 2519.90.10 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-445/0408.12.2005 | Schmelzmagnesia der im Ausgangsverfahren fraglichen Art wurde in die Warennummer 2519.90.10 eingereiht. |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 2519.90
Welche Nummer unter HS-Code 2519.90 gilt für welches Magnesiumoxid?
Magnesiumoxid, ausgenommen gebranntes natürliches Magnesiumcarbonat, gehört in die Warennummer 2519.90.10. Totgebrannte (gesinterte) Magnesia gehört in die Zolltarifnummer 2519.90.30.00.0, und andere Magnesiumoxide, die weder darunter noch unter Warennummer 2519.90.10 fallen, gehören in die Zolltarifnummer 2519.90.90.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
