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Position 2804 – Wasserstoff, Edelgase und Nichtmetalle

Position im Zolltarif

28Kapitel04Position

Position 2804 umfasst isolierte chemische Elemente wie Wasserstoff, Edelgase wie Argon und Helium, Stickstoff, Sauerstoff, Bor, Tellur, Silicium, Phosphor, Arsen und Selen. Kohlenstoff wie Ruß gehört in Position 2803, Alkali- oder Erdalkalimetalle sowie Seltenerdmetalle gehören in Position 2805.

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Welche Zolltarifnummer aus Position 2804 gilt für Ihr Argon?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 2804?

Die Position gliedert sich zunächst nach Wasserstoff, Edelgasen, Stickstoff, Sauerstoff, Bor und Tellur, Silicium, Phosphor, Arsen und Selen. Edelgase unterteilen sich in Argon (2804.21.00.00.0) und andere (2804.29), wobei Helium (2804.29.10.00.0) und andere (2804.29.90.00.0) unterschieden werden. Bor (2804.50.10.00.0) und Tellur (2804.50.90.00.0) bilden die Unterposition 2804.50. Silicium unterteilt sich in Silicium mit einem Gehalt an Silicium von 99,99 GHT oder mehr (2804.61.00.00.0) und anderes (2804.69), Phosphor in roten Phosphor (2804.70.10.00.0) und anderen (2804.70.90.00.0).

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelAnorganische chemische Erzeugnisse; anorganische oder organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von radioaktiven Elementen oder von Isotopen
PositionWasserstoff, Edelgase und andere NichtmetalleDiese Seite
ZolltarifnummerWasserstoff
3,7 % · 0 vZTA
Edelgase
ZolltarifnummerArgon
5 % · 0 vZTA
Unterpositionandere
0 % bis 5 % · 1 vZTA
ZolltarifnummerHelium
Zolltarifnummerandere
ZolltarifnummerStickstoff
5,5 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerSauerstoff
5 % · 2 vZTA
UnterpositionBor; Tellur
2,1 % bis 5,5 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerBor
ZolltarifnummerTellur
Silicium
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Silicium von 99,99 GHT oder mehr
0 % · 3 vZTA
Unterpositionanderes
5,5 % · 1 vZTA
UnterpositionPhosphor
5,5 % · 1 vZTA
Zolltarifnummerroter Phosphor
Zolltarifnummeranderer
ZolltarifnummerArsen
2,1 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerSelen
0 % · 0 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 2804

9 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2804. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 2804

Rechts: wie viele der 14 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle Länder2 von 14
erhöht den ZollAntidumpingzoll · bei Versand aus Südkorea oder Taiwan1 von 14
erhöht den ZollAntidumpingzoll · China1 von 14
erhöht den ZollRegistrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren) · China1 von 14
verbotenSimbabwe-Sanktionen · Simbabwe1 von 14
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder7 von 14
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder14 von 14
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECD14 von 14
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder14 von 14
KontrolleCO₂-Grenzausgleich (CBAM) · alle Länder1 von 14
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)1 von 14
KontrolleBeschränkung bei der Ausfuhr · alle Länder1 von 14
KontrolleREACH · alle Länder1 von 14
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 2804

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Wortlaut · Kapitel 28, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 28 gehören, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur: a) isolierte chemische Elemente und isolierte chemisch einheitliche Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen enthalten; b) wässrige Lösungen der unter Buchstabe a genannten Erzeugnisse; c) andere Lösungen der unter Buchstabe a) genannten Erzeugnisse, sofern die Aufmachung in derartigen Lösungen ausschließlich aus Sicherheits- oder Transportgründen üblich und erforderlich ist, vorausgesetzt, dass der Zusatz des Lösemittels das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch; d) die unter den Buchstaben a) bis c) genannten Erzeugnisse mit Zusatz eines zu ihrer Erhaltung oder ihrem Transport notwendigen Stabilisierungsmittels (einschließlich Antibackmittel); e) die unter den Buchstaben a) bis d) genannten Erzeugnisse, denen ein Antistaubmittel oder zum leichteren Erkennen oder aus Sicherheitsgründen ein Farbmittel zugesetzt worden ist, vorausgesetzt, dass diese Zusätze das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter machen als für den allgemeinen Gebrauch.
Wortlaut · Kapitel 28, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gehören zu den in einer Unterposition genannten Salzen auch die sauren und basischen Salze.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 2804

13 der 14 Warennummern der Position 2804 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19722804.10.00.00.0eingeführt · Wasserstoff
  2. 01.01.19722804.21.00.00.0eingeführt · Argon
  3. 01.01.19972804.29.10.00.0eingeführt · Helium
  4. 01.01.19972804.29.90.00.0eingeführt · andere
  5. 01.01.19722804.30.00.00.0eingeführt · Stickstoff
  6. 01.01.19722804.40.00.00.0eingeführt · Sauerstoff
  7. 01.01.19722804.50.10.00.0eingeführt · Bor
  8. 01.01.19722804.50.90.00.0eingeführt · Tellur · zuletzt geändert 01.01.2025
  9. 01.01.19722804.61.00.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an Silicium von 99,99 GHT oder mehr
  10. 01.01.20212804.70.10.00.0eingeführt · roter Phosphor
  11. 01.01.20212804.70.90.00.0eingeführt · anderer
  12. 01.01.19722804.80.00.00.0eingeführt · Arsen
  13. 01.01.19722804.90.00.00.0eingeführt · Selen

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 2804

Welche Zolltarifnummer aus Position 2804 gilt für Argon?

Argon gehört in die Zolltarifnummer 2804.21.00.00.0. Helium fällt unter 2804.29.10.00.0 und Neon unter 2804.29.90.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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