01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 2805?
Die Position unterteilt sich in Alkali- oder Erdalkalimetalle, Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium sowie Quecksilber, wobei die Alkali- und Erdalkalimetalle in Natrium (2805.11.00.00.0), Calcium (2805.12) und andere (2805.19) gegliedert sind. Unter andere (2805.19) stehen Strontium und Barium (2805.19.10.00.0) und andere (2805.19.90). Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium (2805.30) unterscheiden zwischen untereinander gemischt oder miteinander legiert (2805.30.10) und anderen; nur der Teilzweig mit einem Reinheitsgrad von 95 GHT oder mehr umfasst die Warennummern 2805.30.21 bis 2805.30.40.00.0, während der Auffangzweig 2805.30.80.00.0 „andere“ daneben steht. Quecksilber (2805.40) unterscheidet 2805.40.10.00.0 für Flaschen mit Standard-Gewicht des Inhalts und Wertgrenze je Flasche von 2805.40.90.00.0 anderes.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 13 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 2805
5 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2805. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 2805
Rechts: wie viele der 13 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 2805
Anmerkungen (3)
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
1. Zu Kapitel 28 gehören, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur: a) isolierte chemische Elemente und isolierte chemisch einheitliche Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen enthalten; b) wässrige Lösungen der unter Buchstabe a genannten Erzeugnisse; c) andere Lösungen der unter Buchstabe a) genannten Erzeugnisse, sofern die Aufmachung in derartigen Lösungen ausschließlich aus Sicherheits- oder Transportgründen üblich und erforderlich ist, vorausgesetzt, dass der Zusatz des Lösemittels das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch; d) die unter den Buchstaben a) bis c) genannten Erzeugnisse mit Zusatz eines zu ihrer Erhaltung oder ihrem Transport notwendigen Stabilisierungsmittels (einschließlich Antibackmittel); e) die unter den Buchstaben a) bis d) genannten Erzeugnisse, denen ein Antistaubmittel oder zum leichteren Erkennen oder aus Sicherheitsgründen ein Farbmittel zugesetzt worden ist, vorausgesetzt, dass diese Zusätze das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter machen als für den allgemeinen Gebrauch.
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gehören zu den in einer Unterposition genannten Salzen auch die sauren und basischen Salze.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 2805
Zwölf der 13 Warennummern der Position 2805 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19722805.11.00.00.0eingeführt · Natrium
- 01.01.20022805.19.10.00.0eingeführt · Strontium und Barium
- 01.01.20022805.19.90eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2013
- 01.01.19722805.30.10eingeführt · untereinander gemischt oder miteinander legiert
- 01.01.20232805.30.21eingeführt · Cer und Lanthan
- 01.01.20232805.30.29eingeführt · Praseodym, Neodym und Samarium
- 01.01.20232805.30.31eingeführt · Gadolinium, Terbium and Dysprosium
- 01.01.20232805.30.39eingeführt · Europium, Holmium, Erbium, Thulium, Ytterbium, Lutetium und Yttrium
- 01.01.20162805.30.40.00.0eingeführt · Scandium · zuletzt geändert 01.01.2023
- 01.01.20162805.30.80.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2023
- 01.01.19722805.40.10.00.0eingeführt · in Flaschen, mit einem Gewicht des Inhalts von 34,5 kg (Standard-Gewicht) und mit einem … · zuletzt geändert 01.01.1999
- 01.01.19722805.40.90.00.0eingeführt · anderes · zuletzt geändert 01.01.2000
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 2805
Welche Zolltarifnummer gilt für Natrium, Calcium, Lithium oder Kalium in Position 2805?
Natrium gehört in die Zolltarifnummer 2805.11.00.00.0, Calcium in 2805.12.00.90.0, Lithium in 2805.19.90.20.0 und Kalium in 2805.19.90.90.0. Lithium und Kalium stehen beide unter unter 2805.19.90 andere.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen




