Zum Hauptinhalt springen
Position · 4-stelligZollaussetzungDual-Use

Position 2904 – Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate

Position im Zolltarif

29Kapitel04Position

Zu dieser Position gehören Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert, etwa Sulfonsäuren, ihre Salze und Ethylester sowie Chlorpikrin und Perfluoroctansulfonsäure. Acyclische Alkohole und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate gehören in Position 2905.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Welche Zolltarifnummer aus Position 2904 gilt für Ihre Sulfonsäure?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 2904?

Die Position ist zunächst nach Sulfo- und Nitrogruppen unterteilt: Unterposition 2904.10 erfasst nur Sulfogruppen enthaltende Derivate, ihre Salze und ihre Ethylester, Unterposition 2904.20 nur Nitro- oder nur Nitrosogruppen enthaltende Derivate. Perfluoroctansulfonsäure, ihre Salze und Perfluoroctansulfonylfluorid sind mit den Zolltarifnummern 2904.31.00.00.0 bis 2904.36.00.00.0 einzeln erfasst. Trichlornitromethan (Chlorpikrin) gehört in die Zolltarifnummer 2904.91.00.00.0, alle übrigen Derivate in die Unterposition 2904.99.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelOrganische chemische Erzeugnisse
PositionSulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Kohlenwasserstoffe, auch halogeniertDiese Seite
Unterpositionnur Sulfogruppen enthaltende Derivate, ihre Salze und ihre Ethylester
5,5 % · 0 vZTA
Unterpositionnur Nitro- oder nur Nitrosogruppen enthaltende Derivate
5,5 % · 2 vZTA
Perfluoroctansulfonsäure, ihre Salze und Perfluoroctansulfonylfluorid
ZolltarifnummerPerfluoroctansulfonsäure
5,5 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerAmmoniumperfluoroctansulfonat
5,5 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerLithiumperfluoroctansulfonat
5,5 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerKaliumperfluoroctansulfonat
5,5 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere Salze der Perfluoroctansulfonsäure
5,5 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerPerfluoroctansulfonylfluorid
5,5 % · 0 vZTA
andere
ZolltarifnummerTrichlornitromethan (Chlorpikrin)
5,5 % · 0 vZTA
Unterpositionandere
5,5 % · 3 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

Ihre Ware einreihen

Welche der 10 Warennummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

02Typische Waren

Typische Waren in Position 2904

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2904. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 2904

Rechts: wie viele der 10 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle Länder3 von 10
verbotenLibyen-Sanktionen · Libyen9 von 10
verbotenMyanmar-Sanktionen · Myanmar9 von 10
verbotenVenezuela-Sanktionen · Venezuela9 von 10
verbotenSimbabwe-Sanktionen · Simbabwe9 von 10
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder10 von 10
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECD10 von 10
KontrolleAusfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien · alle Länder9 von 10
KontrolleREACH · alle Länder8 von 10
KontrolleEinfuhrkontrolle persistente organische Schadstoffe (POP) · alle Länder6 von 10
KontrolleBeschränkung bei der Ausfuhr · Somalia2 von 10
KontrolleBeschränkung bei der Ausfuhr · alle Länder1 von 10
KontrolleAusfuhrkontrolle für Waren mit Einschränkungen · Sudan1 von 10
KontrolleAusfuhrkontrolle für Waren mit Einschränkungen · Südsudan1 von 10
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)1 von 10
KontrolleEinfuhrkontrolle · Libyen1 von 10
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 2904

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 29, Anmerkung 4
4. In den Positionen 2904 bis 2906, 2908 bis 2911 und 2913 bis 2920 umfasst jede Erwähnung der Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate auch die Mischderivate, wie Sulfohalogen-, Nitrohalogen-, Nitrosulfo- und Nitrosulfohalogenderivate. Nitro- oder Nitrosogruppen gelten nicht als „Stickstoff-Funktionen“ im Sinne der Position 2929. Im Sinne der Positionen 2911, 2912, 2914, 2918 und 2922 ist der Begriff „Sauerstoff-Funktionen“ (die charakteristischen organischen Gruppen dieser Positionen, die Sauerstoff enthalten) auf die Sauerstoff-Funktionen beschränkt, die in den Positionen 2905 bis 2920 genannt sind.
Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Wortlaut · Kapitel 29, Anmerkung 3
3. Kommen für ein Erzeugnis zwei oder mehr Positionen dieses Kapitels in Betracht, so ist es der letzten dieser Positionen zuzuweisen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 29, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind die Derivate einer chemischen Verbindung (oder einer Gruppe chemischer Verbindungen) derselben Unterposition wie diese Verbindung (oder Gruppe von Verbindungen) zuzuweisen, wenn sie nicht durch eine andere Unterposition genauer erfasst werden und in der gleichen Gliederungsstufe von Unterpositionen keine Unterposition „andere“ besteht.
Wortlaut · Kapitel 29, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Anmerkung 3 zu Kapitel 29 ist nicht anwendbar auf Unterpositionen dieses Kapitels.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 2904

Sieben der zehn Warennummern der Position 2904 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20172904.31.00.00.0eingeführt · Perfluoroctansulfonsäure
  2. 01.01.20172904.32.00.00.0eingeführt · Ammoniumperfluoroctansulfonat
  3. 01.01.20172904.33.00.00.0eingeführt · Lithiumperfluoroctansulfonat
  4. 01.01.20172904.34.00.00.0eingeführt · Kaliumperfluoroctansulfonat
  5. 01.01.20172904.35.00.00.0eingeführt · andere Salze der Perfluoroctansulfonsäure
  6. 01.01.20172904.36.00.00.0eingeführt · Perfluoroctansulfonylfluorid
  7. 01.01.20172904.91.00.00.0eingeführt · Trichlornitromethan (Chlorpikrin) · zuletzt geändert 01.07.2020

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 2904

Welche Nummer in Position 2904 gilt für Ihr Derivat?

Das richtet sich nach der Art des Derivats: Sulfogruppen enthaltende Derivate, ihre Salze und Ethylester gehören in Unterposition 2904.10, nur Nitro- oder Nitrosogruppen enthaltende in 2904.20. Perfluoroctansulfonsäure, ihre Salze und Perfluoroctansulfonylfluorid sind den Zolltarifnummern 2904.31.00.00.0 bis 2904.36.00.00.0 zugeordnet, Chlorpikrin der Zolltarifnummer 2904.91.00.00.0 und alle übrigen Derivate der Unterposition 2904.99.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →