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Position 2929 – Isocyanate und andere Stickstoffverbindungen

Position im Zolltarif

29Kapitel29Position

Position 2929 umfasst organische chemische Verbindungen mit anderen Stickstoff-Funktionen, zum Beispiel Isocyanate wie MDI und Toluoldiisocyanat. Organische Derivate des Hydrazins oder des Hydroxylamins gehören in Position 2928, organische Thioverbindungen in Position 2930.

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Gehört Ihr Isocyanat zu HS-Code 2929.10?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 2929?

Position 2929 ist in die Unterpositionen 2929.10 für Isocyanate und 2929.90 für andere Verbindungen unterteilt. Die Unterposition 2929.90 enthält die Zolltarifnummer 2929.90.10.00.0 für N,N-Dimethylphosphoramiddichlorid. Die Warennummer 2929.90.90 erfasst die übrigen Waren der Unterposition 2929.90, die nicht unter 2929.90.10.00.0 fallen.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelOrganische chemische Erzeugnisse
PositionVerbindungen mit anderen Stickstoff-FunktionenDiese Seite
UnterpositionIsocyanate
6,5 % · 0 vZTA
Unterpositionandere
0 % bis 6,5 % · 1 vZTA
ZolltarifnummerN,N-Dimethylphosphoramiddichlorid
Kombinierte Nomenklaturandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 2929

4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2929. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 2929

Rechts: wie viele der 3 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle Länder2 von 3
senkt den ZollZollkontingent · alle Länder1 von 3
erhöht den ZollAntidumpingzoll · China1 von 3
erhöht den ZollAntidumpingzoll · Indonesien1 von 3
verbotenSimbabwe-Sanktionen · Simbabwe2 von 3
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder2 von 3
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder3 von 3
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECD3 von 3
KontrolleREACH · alle Länder3 von 3
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)2 von 3
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 2929

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 29, Anmerkung 4
4. In den Positionen 2904 bis 2906, 2908 bis 2911 und 2913 bis 2920 umfasst jede Erwähnung der Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate auch die Mischderivate, wie Sulfohalogen-, Nitrohalogen-, Nitrosulfo- und Nitrosulfohalogenderivate. Nitro- oder Nitrosogruppen gelten nicht als „Stickstoff-Funktionen“ im Sinne der Position 2929. Im Sinne der Positionen 2911, 2912, 2914, 2918 und 2922 ist der Begriff „Sauerstoff-Funktionen“ (die charakteristischen organischen Gruppen dieser Positionen, die Sauerstoff enthalten) auf die Sauerstoff-Funktionen beschränkt, die in den Positionen 2905 bis 2920 genannt sind.
Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Wortlaut · Kapitel 29, Anmerkung 3
3. Kommen für ein Erzeugnis zwei oder mehr Positionen dieses Kapitels in Betracht, so ist es der letzten dieser Positionen zuzuweisen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 29, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind die Derivate einer chemischen Verbindung (oder einer Gruppe chemischer Verbindungen) derselben Unterposition wie diese Verbindung (oder Gruppe von Verbindungen) zuzuweisen, wenn sie nicht durch eine andere Unterposition genauer erfasst werden und in der gleichen Gliederungsstufe von Unterpositionen keine Unterposition „andere“ besteht.
Wortlaut · Kapitel 29, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Anmerkung 3 zu Kapitel 29 ist nicht anwendbar auf Unterpositionen dieses Kapitels.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 2929

Zwei der drei Warennummern der Position 2929 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20252929.90.10.00.0eingeführt · N,N-Dimethylphosphoramiddichlorid
  2. 01.01.20252929.90.90eingeführt · andere

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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