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HS-Code · weltweit gleichZollaussetzung

HS-Code 2904.99 – Andere Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

HS-Code · 6-stellig

Die Unterposition 2904.99 erfasst die übrigen Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert, die in der Position 2904 keiner genannteren Unterposition zugewiesen werden. Anders als 2904.10, das nur Sulfogruppen enthaltende Derivate, ihre Salze und ihre Ethylester erfasst, gehören in 2904.99 Derivate, die nicht nur Sulfogruppen enthalten. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach der benannten Verbindung und bei einigen zusätzlich nach Reinheit, Pulverform oder Wassergehalt.

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 2904.99?

Die Zolltarifnummern 2904.99.00.20.0, 2904.99.00.25.0, 2904.99.00.30.0, 2904.99.00.40.0, 2904.99.00.50.0 und 2904.99.00.60.0 nennen je eine namentlich genannte Verbindung, etwa 1-Chlor-2,4-dinitrobenzol oder Tosylchlorid. Die Zolltarifnummer 2904.99.00.55.0 gilt für 2,4-Dichlor-1,3-dinitro-5-(trifluormethyl)benzol mit einer Reinheit von 96 GHT oder mehr, 2904.99.00.65.0 für 4-Nitrotoluol-2-sulfonsäure in Pulverform mit einer Reinheit von 80 GHT oder mehr und einem Wassergehalt von 15 GHT oder mehr. Die Zolltarifnummern 2904.99.00.75.0 für Trifluormethansulfonsäure und 2904.99.00.78.0 für 1-Chlor-2-nitrobenzol gelten jeweils mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr und sind neu seit 01.07.2026. Die Zolltarifnummer 2904.99.00.90.0 erfasst die übrigen Derivate, die die davor genannten Nummern nicht erfassen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelOrganische chemische Erzeugnisse
PositionSulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert
andere
UnterpositionandereDiese Seite
Zolltarifnummer1-Chlor-2,4-dinitrobenzol (CAS RN 97-00-7)
5,5 % · 3 vZTA
ZolltarifnummerDifluormethansulfonylchlorid (CAS RN 1512-30-7)
5,5 % · 3 vZTA
ZolltarifnummerTosylchlorid (CAS RN 98-59-9)
5,5 % · 3 vZTA
Zolltarifnummer4-Chlorbenzolsulfonylchlorid (CAS RN 98-60-2)
5,5 % · 3 vZTA
ZolltarifnummerEthansulfonylchlorid (CAS RN 594-44-5)
5,5 % · 3 vZTA
Zolltarifnummer2,4-Dichlor-1,3-dinitro-5-(trifluormethyl)benzol (CAS RN 29091-09-6) mit einer Reinheit von 96 GHT oder mehr
5,5 % · 3 vZTA
Zolltarifnummer4,4'-Dinitrostilben-2,2'-disulfonsäure (CAS RN 128-42-7)
5,5 % · 3 vZTA
Zolltarifnummer4-Nitrotoluol-2-sulfonsäure (CAS RN 121-03-9) in Pulverform mit einer Reinheit von 80 GHT oder mehr und einem Wassergehalt von 15 GHT oder mehr
5,5 % · 3 vZTA
ZolltarifnummerTrifluormethansulfonsäure (CAS RN 1493-13-6) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr
5,5 % · 3 vZTA
Zolltarifnummer1-Chlor-2-nitrobenzol (CAS RN 88-73-3) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr
5,5 % · 3 vZTA
Zolltarifnummerandere
5,5 % · 3 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 2904.99

KontrolleREACH · alle LänderEinfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECDAusfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Ausfuhr · SomaliaAusfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien · alle LänderAusfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Libyen, Russland, Belarus, Iran, Myanmar, Simbabwe, Syrien, VenezuelaSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 2904.99

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 29, Anmerkung 4
4. In den Positionen 2904 bis 2906, 2908 bis 2911 und 2913 bis 2920 umfasst jede Erwähnung der Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate auch die Mischderivate, wie Sulfohalogen-, Nitrohalogen-, Nitrosulfo- und Nitrosulfohalogenderivate. Nitro- oder Nitrosogruppen gelten nicht als „Stickstoff-Funktionen“ im Sinne der Position 2929. Im Sinne der Positionen 2911, 2912, 2914, 2918 und 2922 ist der Begriff „Sauerstoff-Funktionen“ (die charakteristischen organischen Gruppen dieser Positionen, die Sauerstoff enthalten) auf die Sauerstoff-Funktionen beschränkt, die in den Positionen 2905 bis 2920 genannt sind.
Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 29, Anmerkung 3
3. Kommen für ein Erzeugnis zwei oder mehr Positionen dieses Kapitels in Betracht, so ist es der letzten dieser Positionen zuzuweisen.
Wortlaut · Kapitel 29, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind die Derivate einer chemischen Verbindung (oder einer Gruppe chemischer Verbindungen) derselben Unterposition wie diese Verbindung (oder Gruppe von Verbindungen) zuzuweisen, wenn sie nicht durch eine andere Unterposition genauer erfasst werden und in der gleichen Gliederungsstufe von Unterpositionen keine Unterposition „andere“ besteht.
Wortlaut · Kapitel 29, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Anmerkung 3 zu Kapitel 29 ist nicht anwendbar auf Unterpositionen dieses Kapitels.

04Verlauf

Verlauf der Zolltarifnummern unter HS-Code 2904.99

Zum 01.07.2026 wurden zwei Zolltarifnummern neu eingeführt. Die übrigen 9 Zolltarifnummern blieben unverändert.

  1. 01.07.20262904.99.00.75.0neu eingeführt · Trifluormethansulfonsäure (CAS RN 1493-13-6) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr
  2. 01.07.20262904.99.00.78.0neu eingeführt · 1-Chlor-2-nitrobenzol (CAS RN 88-73-3) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 2904.99

Welche Zolltarifnummer unter HS-Code 2904.99 gilt für 1-Chlor-2-nitrobenzol?

Für 1-Chlor-2-nitrobenzol mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr gilt die Zolltarifnummer 2904.99.00.78.0, die seit 01.07.2026 neu ist.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut

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