01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 2930.90?
Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach dem benannten Stoff: 2930.90.13.00.0 gilt für Cystein und Cystin, 2930.90.16.00.0 für Derivate des Cysteins oder des Cystins und 2930.90.30.00.0 für DL-2-Hydroxy-4-(methylthio)buttersäure. 2930.90.40.00.0 betrifft 2,2′-Thiodiethylbis[3-(3,5-di-tert-butyl-4-hydroxyphenyl)propionat], 2930.90.50.00.0 ein Isomerengemisch aus 4-Methyl-2,6-bis(methylthio)-m-phenylendiamin und 2-Methyl-4,6-bis(methylthio)-m-phenylendiamin und 2930.90.80.00.0 Phorat (ISO). Die Warennummer 2930.90.95 erfasst alles, was die Zolltarifnummern davor nicht erfassen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 2930.90.95andere
- 2930.90.95.11.02930.90.95.16.02930.90.95.17.02930.90.95.18.02930.90.95.19.02930.90.95.20.02930.90.95.21.02930.90.95.22.02930.90.95.24.02930.90.95.25.02930.90.95.26.02930.90.95.28.02930.90.95.31.02930.90.95.32.02930.90.95.33.02930.90.95.35.02930.90.95.36.02930.90.95.39.02930.90.95.40.02930.90.95.41.02930.90.95.43.02930.90.95.45.02930.90.95.50.02930.90.95.55.02930.90.95.64.02930.90.95.68.02930.90.95.78.02930.90.95.80.02930.90.95.81.02930.90.95.82.02930.90.95.88.02930.90.95.89.02930.90.95.91.02930.90.95.93.02930.90.95.94.02930.90.95.95.02930.90.95.96.02930.90.95.97.02930.90.95.99.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 7 Nummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 2930.90
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 2930.90?
5 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 2930.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 2930.90
Anmerkungen (5)
6. Die Verbindungen der Positionen 2930 und 2931 sind organische Verbindungen, deren Moleküle außer Wasserstoff-, Sauerstoff- oder Stickstoffatomen unmittelbar an den Kohlenstoff gebundene andere Nichtmetallatome oder Metallatome (z. B. Schwefel, Arsen oder Blei) enthalten. Zu den Positionen 2930 (organische Thioverbindungen) und 2931 (andere organisch-anorganische Verbindungen) gehören nicht solche Sulfo- oder Halogenderivate (einschließlich Mischderivate), die, abgesehen von Wasserstoff, Sauerstoff oder Stickstoff, in unmittelbarer Bindung an den Kohlenstoff nur Schwefel- oder Halogenatome enthalten, die ihnen den Charakter von Sulfo- oder Halogenderivaten (einschließlich Mischderivate) verleihen.
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
3. Kommen für ein Erzeugnis zwei oder mehr Positionen dieses Kapitels in Betracht, so ist es der letzten dieser Positionen zuzuweisen.
1. Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind die Derivate einer chemischen Verbindung (oder einer Gruppe chemischer Verbindungen) derselben Unterposition wie diese Verbindung (oder Gruppe von Verbindungen) zuzuweisen, wenn sie nicht durch eine andere Unterposition genauer erfasst werden und in der gleichen Gliederungsstufe von Unterpositionen keine Unterposition „andere“ besteht.
2. Anmerkung 3 zu Kapitel 29 ist nicht anwendbar auf Unterpositionen dieses Kapitels.
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 1260/8908.05.1989 | [4,4-Bis(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)-2,2-thiodiphenolato-0,0,S](butylamin)nickel(II) wurde in die damalige Nummer 2930.90.90 eingereiht. | 2930.90.90 |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 2930.90
Welche Zolltarifnummer gilt unter HS-Code 2930.90 für L-Cystein?
L-Cystein gehört in die Zolltarifnummer 2930.90.13.00.0 für Cystein und Cystin. Derivate des Cysteins oder des Cystins fallen dagegen unter 2930.90.16.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile




