01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 2930?
Die Position ist zunächst nach einzelnen Verbindungen gegliedert, etwa 2-(N,N-Dimethylamino)ethanthiol (Zolltarifnummer 2930.10.00.00.0), 2-(N,N-Diethylamino)ethanthiol (2930.60.00.00.0), Thiodiglycol (2930.70.00.00.0) sowie Aldicarb, Captafol und Methamidophos (2930.80.00.00.0). Thiocarbamate und Dithiocarbamate stehen in der Unterposition 2930.20, Thiurammono-, -di- oder -tetrasulfide in der Zolltarifnummer 2930.30.00.00.0. Methionin ist in der Unterposition 2930.40 unterteilt: Methionin (INN) in 2930.40.10.00.0, anderes in 2930.40.90.00.0. Unter der Unterposition 2930.90 andere stehen unter anderem Cystein und Cystin (2930.90.13.00.0), Derivate des Cysteins oder Cystins (2930.90.16.00.0) und Phorat (2930.90.80.00.0).
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 2930.20Thiocarbamate und Dithiocarbamate
- 2930.20.00.40.02930.20.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 15 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 2930
8 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2930. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 2930
Rechts: wie viele der 15 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 2930
Anmerkungen (5)
6. Die Verbindungen der Positionen 2930 und 2931 sind organische Verbindungen, deren Moleküle außer Wasserstoff-, Sauerstoff- oder Stickstoffatomen unmittelbar an den Kohlenstoff gebundene andere Nichtmetallatome oder Metallatome (z. B. Schwefel, Arsen oder Blei) enthalten. Zu den Positionen 2930 (organische Thioverbindungen) und 2931 (andere organisch-anorganische Verbindungen) gehören nicht solche Sulfo- oder Halogenderivate (einschließlich Mischderivate), die, abgesehen von Wasserstoff, Sauerstoff oder Stickstoff, in unmittelbarer Bindung an den Kohlenstoff nur Schwefel- oder Halogenatome enthalten, die ihnen den Charakter von Sulfo- oder Halogenderivaten (einschließlich Mischderivate) verleihen.
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
3. Kommen für ein Erzeugnis zwei oder mehr Positionen dieses Kapitels in Betracht, so ist es der letzten dieser Positionen zuzuweisen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
1. Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind die Derivate einer chemischen Verbindung (oder einer Gruppe chemischer Verbindungen) derselben Unterposition wie diese Verbindung (oder Gruppe von Verbindungen) zuzuweisen, wenn sie nicht durch eine andere Unterposition genauer erfasst werden und in der gleichen Gliederungsstufe von Unterpositionen keine Unterposition „andere“ besteht.
2. Anmerkung 3 zu Kapitel 29 ist nicht anwendbar auf Unterpositionen dieses Kapitels.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 2930
14 der 15 Warennummern der Position 2930 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20222930.10.00.00.0eingeführt · 2-(N,N-Dimethylamino)ethanthiol
- 01.01.19722930.30.00.00.0eingeführt · Thiurammono-, -di- oder -tetrasulfide
- 01.01.19982930.40.10.00.0eingeführt · Methionin (INN)
- 01.01.19982930.40.90.00.0eingeführt · anderes
- 01.01.20172930.60.00.00.0eingeführt · 2-(N,N-Diethylamino)ethanthiol
- 01.01.20172930.70.00.00.0eingeführt · Bis(2-hydroxyethyl)sulfid (Thiodiglycol) (INN))
- 01.01.20172930.80.00.00.0eingeführt · Aldicarb (ISO), Captafol (ISO) and Methamidophos (ISO)
- 01.01.20042930.90.13.00.0eingeführt · Cystein und Cystin · zuletzt geändert 01.07.2014
- 01.01.19962930.90.16.00.0eingeführt · Derivate des Cysteins oder des Cystins
- 01.01.19952930.90.30.00.0eingeführt · DL-2-Hydroxy-4-(methylthio)buttersäure
- 01.01.19972930.90.40.00.0eingeführt · 2,2′-Thiodiethylbis[3-(3,5-di-tert-butyl-4-hydroxyphenyl)propionat]
- 01.01.19972930.90.50.00.0eingeführt · Isomerengemisch aus 4-Methyl-2,6-bis(methylthio)-m-phenylendiamin und …
- 01.01.20252930.90.80.00.0eingeführt · Phorat (ISO)
- 01.01.20252930.90.95eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 2930
Welche Zolltarifnummer gilt für Methionin oder Cystein in Position 2930?
Methionin (INN) gehört in die Zolltarifnummer 2930.40.10.00.0, anderes Methionin in 2930.40.90.00.0. Cystein und Cystin gehören in die Zolltarifnummer 2930.90.13.00.0, Derivate des Cysteins oder Cystins in 2930.90.16.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen







