01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 2930.90.95?
Die Zolltarifnummern unter 2930.90.95 nennen einzelne Verbindungen beim Namen, etwa 2930.90.95.35.0 für Glutathion oder 2930.90.95.55.0 für Thioharnstoff. Bei 2930.90.95.22.0 wird eine Reinheit von 99 GHT oder mehr verlangt, bei 2930.90.95.28.0 eine Reinheit von 74 GHT oder mehr und ein Wassergehalt von höchstens 23 GHT. Die Zolltarifnummer 2930.90.95.99.0 (andere) erfasst alle Verbindungen, die die Nummern davor nicht erfassen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 39 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 2930.90.95
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 2930.90.95?
4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 2930.90.95. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 2930.90.95
Anmerkungen (5)
6. Die Verbindungen der Positionen 2930 und 2931 sind organische Verbindungen, deren Moleküle außer Wasserstoff-, Sauerstoff- oder Stickstoffatomen unmittelbar an den Kohlenstoff gebundene andere Nichtmetallatome oder Metallatome (z. B. Schwefel, Arsen oder Blei) enthalten. Zu den Positionen 2930 (organische Thioverbindungen) und 2931 (andere organisch-anorganische Verbindungen) gehören nicht solche Sulfo- oder Halogenderivate (einschließlich Mischderivate), die, abgesehen von Wasserstoff, Sauerstoff oder Stickstoff, in unmittelbarer Bindung an den Kohlenstoff nur Schwefel- oder Halogenatome enthalten, die ihnen den Charakter von Sulfo- oder Halogenderivaten (einschließlich Mischderivate) verleihen.
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
3. Kommen für ein Erzeugnis zwei oder mehr Positionen dieses Kapitels in Betracht, so ist es der letzten dieser Positionen zuzuweisen.
1. Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind die Derivate einer chemischen Verbindung (oder einer Gruppe chemischer Verbindungen) derselben Unterposition wie diese Verbindung (oder Gruppe von Verbindungen) zuzuweisen, wenn sie nicht durch eine andere Unterposition genauer erfasst werden und in der gleichen Gliederungsstufe von Unterpositionen keine Unterposition „andere“ besteht.
2. Anmerkung 3 zu Kapitel 29 ist nicht anwendbar auf Unterpositionen dieses Kapitels.
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 1260/8908.05.1989 | Die Verbindung [4,4-Bis(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)-2,2-thiodiphenolato- 0,0,S](butylamin)nickel(II) wurde nach den allgemeinen Vorschriften 1 und 6 in die damalige Nummer 2930.90.90 eingereiht. | 2930.90.90 |
05Verlauf
Verlauf der Zolltarifnummern unter Warennummer 2930.90.95
Zum 01.07.2026 wurden zwei Zolltarifnummern neu eingeführt. Zum 01.01.2026 wurde eine Zolltarifnummer neu eingeführt. Die übrigen 36 Zolltarifnummern blieben unverändert.
- 01.07.20262930.90.95.22.0neu eingeführt · 4,4,5,5,5-Pentafluorpentylcarbamimidothioat -Methansulfonat (1:1) (CAS RN 1107606-68-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr
- 01.07.20262930.90.95.24.0neu eingeführt · Trimethyloxosulfoniumchlorid (CAS RN 5034-06-0) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr
- 01.01.20262930.90.95.25.0neu eingeführt · Bis(4-chlorphenyl)sulfon (CAS RN 80-07-9) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 2930.90.95
Welche Zolltarifnummer gilt unter der Warennummer 2930.90.95 für Glutathion?
Glutathion (CAS RN 70-18-8) gehört in die Zolltarifnummer 2930.90.95.35.0. Unter der Warennummer 2930.90.95 ist Glutathion ausdrücklich als eigene Verbindung genannt.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile



