01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 3302.10?
Zubereitungen der Getränkeindustrie mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol gehören in 3302.10.10.00.0, wenn sie alle charakteristischen Aromastoffe eines Getränks enthalten. Bei diesen Zubereitungen ohne den genannten Alkoholgehalt richtet sich 3302.10.21.00.0 nach dem Gehalt an Milchfett, Saccharose, Isoglucose, Glucose oder Stärke, während die Warennummer 3302.10.29 die anderen Zubereitungen mit allen charakteristischen Aromastoffen eines Getränks erfasst. Die übrigen Zubereitungen der Getränkeindustrie, die nicht alle charakteristischen Aromastoffe eines Getränks enthalten, gehören in 3302.10.40.00.0. Zubereitungen für die Lebensmittelindustrie gehören in 3302.10.90.00.0.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 5 Nummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 3302.10
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 3302.10?
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 3302.10. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 3302.10
Anmerkungen (2)
2. Als Riechstoffe im Sinne der Position 3302 gelten nur die Substanzen der Position 3301, die aus diesen Substanzen isolierten Riechstoffe sowie synthetische Aromastoffe.
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 1380/200229.07.2002 | Eine gesättigte Lösung ätherischer Öle in Ethylalkohol (60 % vol), die pro Liter ungefähr 3 g ätherische Orangenöle enthält, wurde in die Warennummer 3302.10.90 eingereiht, weil sie als Rohstoff in der Nahrungsmittelindustrie verwendet wird. | 3302.10.90 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-668/2007.04.2022 | 1. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission … |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 3302.10
Welche Zolltarifnummer gilt unter HS-Code 3302.10 für Zubereitungen der Getränkeindustrie?
Die Zolltarifnummer richtet sich nach dem Alkoholgehalt, nach dem Gehalt an Milchfett, Saccharose, Isoglucose, Glucose oder Stärke und danach, ob die Ware für die Getränke- oder die Lebensmittelindustrie verwendet wird. Zubereitungen der Getränkeindustrie mit mehr als 0,5 % vol vorhandenem Alkoholgehalt, die alle charakteristischen Aromastoffe eines Getränks enthalten, gehören in 3302.10.10.00.0. Zubereitungen für die Lebensmittelindustrie gehören in 3302.10.90.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile

