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Kombinierte Nomenklatur · EUZollkontingent

Warennummer 3302.10.29 – Riechstoffmischungen für Lebensmittel

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Diese Warennummer erfasst Mischungen von Riechstoffen und Mischungen auf deren Grundlage, die in der Lebensmittel- oder Getränkeindustrie verwendet werden, im Pfad unter Position 3302 und Unterposition 3302.10. Abgegrenzt wird sie von der Warennummer 3302.10.90, die Mischungen von der in der Lebensmittelindustrie verwendeten Art erfasst, und von der Zolltarifnummer 3302.10.10.00.0 für Mischungen mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach dem Gehalt an Saccharose oder Isoglucose.

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 3302.10.29?

Die Zolltarifnummer 3302.10.29.10.0 erfasst Mischungen mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 70 GHT oder mehr. Die Zolltarifnummer 3302.10.29.90.0 erfasst alle Waren dieser Warennummer, die nicht unter 3302.10.29.10.0 fallen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelÄtherische Öle und Resinoide; zubereitete Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel
PositionMischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Industrie verwendeten Art; andere Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art
Unterpositionvon der in der Lebensmittel- oder Getränkeindustrie verwendeten Art
von der in der Getränkeindustrie verwendeten Art
Zubereitungen, die alle charakteristischen Aromastoffe eines Getränks enthalten
andere
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 70 GHT oder mehr
9 % + Agrarteilbetrag (EA) · 2 vZTA
Zolltarifnummerandere
9 % + Agrarteilbetrag (EA) · 2 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 3302.10.29

KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · FäröerEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · GrönlandEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderEinfuhr
KontrolleREACH · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 3302.10.29

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 33, Anmerkung 2
2. Als Riechstoffe im Sinne der Position 3302 gelten nur die Substanzen der Position 3301, die aus diesen Substanzen isolierten Riechstoffe sowie synthetische Aromastoffe.
Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
1380/200229.07.2002Gesättigte Lösung ätherischer Öle in Ethylalkohol (60 % vol) mit ungefähr 3 g ätherischen Orangenölen pro Liter wurde als Rohstoff für die Nahrungsmittelindustrie in die Warennummer 3302.10.90 eingereiht.3302.10.90

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-668/2007.04.20221. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission …

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 3302.10.29

Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 3302.10.29 gilt für Riechstoffmischungen mit Saccharose?

Riechstoffmischungen mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 70 GHT oder mehr gehören in die Zolltarifnummer 3302.10.29.10.0. Alle übrigen Mischungen unter der Warennummer 3302.10.29 fallen unter die Zolltarifnummer 3302.10.29.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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