01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 3304?
Die Position gliedert sich zunächst nach dem Anwendungsbereich: Schminkmittel für die Lippen gehören in 3304.10.00.00.0, Schminkmittel für die Augen in 3304.20.00.00.0. Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre gehören in 3304.30.00.00.0. Die Gruppe andere umfasst alle Waren, die nicht zu diesen drei Gruppen gehören, darin fallen Puder, lose oder fest, in 3304.91.00.00.0. Alle übrigen Waren dieser Gruppe gehören in 3304.99.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 5 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 3304
55 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3304. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Hautpflegeprodukt – 3304.99.00.00.0
Nagellack – 3304.30.00.00.0
Körperpflegemittel – 3304.99.00.00.0
Lippenbalsam – 3304.99.00.00.0
Make-up – 3304.99.00.00.0
Feuchtigkeitscreme – 3304.99.00.00.0
Serum – 3304.99.00.00.0
Gesichts-Serum – 3304.99.00.00.0
UV-Gel – 3304.30.00.00.0
Gesichts-Toner – 3304.99.00.00.0
Concealer – 3304.99.00.00.0
Körpercreme – 3304.99.00.00.0
Lipgloss – 3304.10.00.00.0
Nagel-Gel – 3304.30.00.00.0
Vaseline – 3304.99.00.00.0
Augencreme – 3304.99.00.00.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 3304
Rechts: wie viele der 5 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 3304
Anmerkungen (3)
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen.
3. Zu den Positionen 3303 bis 3307 gehören insbesondere Erzeugnisse, auch ungemischt (ausgenommen destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle), die zur Verwendung als Erzeugnisse dieser Positionen geeignet und zu diesem Zweck für den Einzelverkauf aufgemacht sind.
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-215/1028.07.2011 | Im Urteil C-215/10 ist die Verordnung (EG) Nr. 1417/2007 gültig, soweit sie künstliche Nägel in die Warennummer 3926.90.97 einreiht. |
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 3304
Die fünf Warennummern der Position 3304 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19723304.10.00.00.0eingeführt · Schminkmittel (Make-up) für die Lippen
- 01.01.19723304.20.00.00.0eingeführt · Schminkmittel (Make-up) für die Augen
- 01.01.19723304.30.00.00.0eingeführt · Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre · zuletzt geändert 01.01.1990
- 01.01.19723304.91.00.00.0eingeführt · Puder, lose oder fest
- 01.01.19723304.99.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.1989
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 3304
Welche Zolltarifnummer aus Position 3304 gilt für Nagellack?
Nagellack gehört in die Zolltarifnummer 3304.30.00.00.0, weil Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre in diese Nummer gehören.
Gilt die Einteilung der Position 3304 international?
Ja, die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Position 3304 besteht aus den ersten vier dieser Stellen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile