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Position · 4-stellig

Position 3004 – Arzneiwaren, dosiert oder im Einzelverkauf

Position im Zolltarif

30Kapitel04Position

Arzneiwaren, die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen und dosiert oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf vorliegen, etwa Arzneimittel, Schmerzpflaster, Infusionen und Salben. Nicht dosierte Arzneiwaren aus zwei oder mehr gemischten Bestandteilen gehören in Position 3003, Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse mit medikamentösen Stoffen gehören in Position 3005.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 3004?

Die Position ist zuerst nach dem Wirkstoff gegliedert: Penicilline oder Streptomycine enthaltend 3004.10.00.00.0, andere Antibiotika enthaltend 3004.20.00.00.0. Hormone werden unterteilt in Insulin enthaltend 3004.31.00.00.0, Corticosteroidhormone 3004.32.00.00.0 und andere 3004.39.00.00.0. Alkaloide sind nach Ephedrin 3004.41.00.00.0, Pseudoephedrin 3004.42.00.00.0, Norephedrin 3004.43.00.00.0 und andere 3004.49.00.00.0 aufgeteilt. Vitamine 3004.50.00.00.0, Wirkstoffe gegen Malaria 3004.60.00.00.0 und alle übrigen Arzneiwaren 3004.90.00.00.0 bilden die letzten Gruppen.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelPharmazeutische Erzeugnisse
PositionArzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den EinzelverkaufDiese Seite
ZolltarifnummerPenicilline oder ihre Derivate (mit Penicillansäuregerüst) oder Streptomycine oder ihre Derivate enthaltend
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere, Antibiotika enthaltend
0 % · 3 vZTA
andere, Hormone oder andere Erzeugnisse der Position 2937 enthaltend
ZolltarifnummerInsulin enthaltend
0 % · 3 vZTA
ZolltarifnummerCorticosteroidhormone, deren Derivate oder deren strukturverwandte Verbindungen enthaltend
0 % · 1 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 12 vZTA
andere, Alkaloide oder ihre Derivate enthaltend
ZolltarifnummerEphedrin oder seine Salze enthaltend
0 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerPseudoephedrin (INN) oder seine Salze enthaltend
0 % · 1 vZTA
ZolltarifnummerNorephedrin oder seine Salze enthaltend
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 8 vZTA
Zolltarifnummerandere, Vitamine oder andere Erzeugnisse der Position 2936 enthaltend
0 % · 45 vZTA
Zolltarifnummerandere, in Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel genannte aktive Substanzen gegen Malaria enthaltend
0 % · 1 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 269 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 3004

29 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3004. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 3004

Rechts: wie viele der 12 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

verbotenGüter, die zu Folter oder Todesstrafe verwendet werden können · alle Länder1 von 12
verbotenGüter, die zu Folter oder Todesstrafe verwendet werden können · Hoheitsgebiete, die nicht zum Zollgebiet gehören1 von 12
KontrolleREACH · alle Länder12 von 12
KontrolleF-Gase · alle Länder3 von 12
KontrolleBeschränkung bei der Ausfuhr · alle Länder2 von 12
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle Länder1 von 12
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle Länder1 von 12
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle Länder1 von 12
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 3004

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen.
Wortlaut · Kapitel 30, Anmerkung 3
3. Im Sinne der Positionen 3003 und 3004 und der Anmerkung 4 d) dieses Kapitels gelten: a) als ungemischte Erzeugnisse: 1) wässrige Lösungen ungemischter Erzeugnisse; 2) alle Erzeugnisse des Kapitels 28 oder 29; 3) einfache Pflanzenauszüge der Position 1302, nur auf einen bestimmten Wirkungswert eingestellt oder in einem beliebigen Lösemittel gelöst; b) als gemischte Erzeugnisse: 1) kolloide Lösungen und kolloide Suspensionen (ausgenommen kolloider Schwefel); 2) Pflanzenauszüge, durch Behandlung von Mischungen pflanzlicher Stoffe erhalten; 3) Salze und konzentrierte Wässer, durch Eindampfen natürlicher Mineralwässer erhalten.
Wortlaut · Kapitel 30, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Zu den Unterpositionen 3003.60 und 3004.60 gehören Arzneiwaren, die Artemisinin (INN) für die orale Einnahme in Kombination mit anderen pharmazeutischen Wirkstoffen, oder mit einem der folgenden Wirkstoffe, auch mit anderen pharmazeutischen Wirkstoffen kombiniert, enthalten: Amodiaquin (INN); Artelinsäure oder deren Salze; Artenimol (INN); Artemotil (INN), Artemether (INN); Artesunat (INN), Chloroquin (INN); Dihydroartemisinin (INN); Lumefantrin (INN), Mefloquin (INN); Piperaquin (INN); Pyrimethamin (INN) oder Sulfadoxin (INN).
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 30, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zu Position 3004 gehören pflanzliche Arzneizubereitungen und Zubereitungen auf der Grundlage folgender Wirkstoffe: Vitamine, Mineralstoffe, essentielle Aminosäuren oder Fettsäuren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Diese Zubereitungen sind in Position 3004 einzureihen, wenn auf dem Etikett, der Verpackung oder dem Beipackzettel folgende Angaben gemacht werden: a) die spezifischen Krankheiten, Leiden oder deren Symptome, bei denen diese Erzeugnisse verwendet werden sollen; b) die Konzentration des enthaltenen Wirkstoffs oder der enthaltenen Wirkstoffe; c) die zu verabreichende Menge und d) die Art der Anwendung. In diese Position gehören homöopathische Arzneizubereitungen, vorausgesetzt, sie erfüllen die unter den Buchstaben a), c) und d) genannten Bedingungen. Bei Zubereitungen auf der Grundlage von Vitaminen, Mineralstoffen, essentiellen Aminosäuren oder Fettsäuren muss die Menge eines dieser Stoffe pro auf dem Etikett angegebener empfohlener Tagesdosis deutlich höher sein als die für den Erhalt der allgemeinen Gesundheit oder des allgemeinen Wohlbefindens empfohlene Tagesdosis.
Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.

Urteile des EuGH (14)

UrteilKernsatz
C-177/9114.01.1993Weißdorn-Tropfen wurden nach dem Urteil in Position 30.04 eingereiht.
C-206/0319.01.2005Nikotinpflaster wurden in Position 3004 eingereiht.
C-328/9710.12.1998Vitamin-C-Brausetabletten und Vitamin-C-Kautabletten (Taxofit) wurden in Position 3004 eingereiht.
C-289/8206.10.1983DIE TARIFNUMMER 30.04 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS IST DAHIN GEHEND AUSZULEGEN , DASS AUFGRUND DER WENDUNG ' ' FÜR DEN EINZELVERKAUF ZU MEDIZINISCHEN ODER CHIRURGISCHEN ZWECKEN AUFGEMACHT ' ' EINE WARE NUR DANN DIESER TARIFNUMMER ZUGEWIESEN WERDEN KANN , WENN …

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 3004

Die zwölf Warennummern der Position 3004 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19723004.10.00.00.0eingeführt · Penicilline oder ihre Derivate (mit Penicillansäuregerüst) oder Streptomycine oder ihre … · zuletzt geändert 01.01.2010
  2. 01.01.19723004.20.00.00.0eingeführt · andere, Antibiotika enthaltend · zuletzt geändert 01.01.2017
  3. 01.01.19723004.31.00.00.0eingeführt · Insulin enthaltend · zuletzt geändert 01.01.2010
  4. 01.01.19723004.32.00.00.0eingeführt · Corticosteroidhormone, deren Derivate oder deren strukturverwandte Verbindungen enthaltend · zuletzt geändert 01.01.2010
  5. 01.01.19723004.39.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2010
  6. 01.01.20173004.41.00.00.0eingeführt · Ephedrin oder seine Salze enthaltend
  7. 01.01.20173004.42.00.00.0eingeführt · Pseudoephedrin (INN) oder seine Salze enthaltend
  8. 01.01.20173004.43.00.00.0eingeführt · Norephedrin oder seine Salze enthaltend
  9. 01.01.20173004.49.00.00.0eingeführt · andere
  10. 01.01.19723004.50.00.00.0eingeführt · andere, Vitamine oder andere Erzeugnisse der Position 2936 enthaltend · zuletzt geändert 01.01.2017
  11. 01.01.20173004.60.00.00.0eingeführt · andere, in Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel genannte aktive Substanzen gegen …
  12. 01.01.19723004.90.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2010

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 3004

Was bedeutet der Begriff HS-Code bei Position 3004?

HS-Code bezeichnet die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer, die dem Harmonisierten System der Weltzollorganisation folgen. Position 3004 umfasst Arzneiwaren, die dosiert oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf vorliegen.

Wie finde ich den HS-Code für Arzneiwaren der Position 3004 heraus?

Der HS-Code besteht aus den ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer, etwa 3004.31 für Insulin enthaltende Arzneiwaren oder 3004.90 für andere Arzneiwaren. Die Stellen 7 bis 11 ergänzen ihn zur Zolltarifnummer.

Ist der HS-Code 3004.90 eine Zolltarifnummer?

Nein, 3004.90 hat sechs Stellen und ist nur ein Teil der Zolltarifnummer. Die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

Welche Zolltarifnummer gilt für Insulin oder Aspirin in Position 3004?

Insulin gehört zu 3004.31.00.00.0, der Nummer für Insulin enthaltende Arzneiwaren. Aspirin ist der Nummer 3004.90.00.00.0 für andere Arzneiwaren zugeordnet.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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