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HS-Code 3505.20 – Leime auf Basis von Stärken oder Dextrinen

HS-Code · 6-stellig

In die Unterposition 3505.20 gehören Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken, die im Pfad unter Kapitel 35 und Position 3505 stehen. Die Nachbarnummer 3505.10 erfasst Dextrine und andere modifizierte Stärken selbst, während in 3505.20 nur Leime auf deren Grundlage fallen. Die Nummern darunter unterscheiden sich nach dem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken im Leim.

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Gehört Ihr Leim auf Stärkebasis zu HS-Code 3505.20?

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 3505.20?

Leime mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von weniger als 25 GHT fallen unter Zolltarifnummer 3505.20.10.00.0. Leime mit einem Gehalt von 25 oder mehr, jedoch weniger als 55 GHT, fallen unter Zolltarifnummer 3505.20.30.00.0. Leime mit einem Gehalt von 55 oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT, fallen unter Zolltarifnummer 3505.20.50.00.0. Leime mit einem Gehalt von 80 GHT oder mehr fallen unter Zolltarifnummer 3505.20.90.00.0.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelEiweißstoffe; modifizierte Stärke; Klebstoffe; Enzyme
PositionDextrine und andere modifizierte Stärken (z. B. Quellstärke oder veresterte Stärke); Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken
UnterpositionLeimeDiese Seite
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von weniger als 25 GHT8,3 % + 4,50 EUR je 100 kg, höchstens 11,5 % · 1 vZTA
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von 25 oder mehr, jedoch weniger als 55 GHT8,3 % + 8,90 EUR je 100 kg, höchstens 11,5 % · 2 vZTA
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von 55 oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT8,3 % + 14,20 EUR je 100 kg, höchstens 11,5 % · 1 vZTA
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von 80 GHT oder mehr8,3 % + 17,70 EUR je 100 kg, höchstens 11,5 % · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 3505.20

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 3505.20

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 35, Anmerkung 2
2. „Dextrine“ im Sinne der Position 3505 sind Stärkeabbauprodukte mit einem Gehalt an reduzierenden Zuckern, berechnet als Dextrose, von 10 % oder weniger, bezogen auf die Trockenmasse. Erzeugnisse mit einem Gehalt an reduzierenden Zuckern von mehr als 10 % gehören zu Position 1702.
Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-274/9517.04.19971. Die Einreihung veresterter Kartoffelstärke in die Tarifstelle 11.08 A IV der Verordnung (EWG) Nr. 3618/86 des Rates vom 24. November 1986 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3331/85 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 über den Gemeinsamen …

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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