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Position 3505 – Modifizierte Stärke, Dextrine und Leime

Position im Zolltarif

35Kapitel05Position

Dextrine und andere modifizierte Stärken, etwa Quellstärke oder veresterte Stärke, sowie Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken. Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe gehören in Position 3506. Erzeugnisse mit mehr als 10 % reduzierenden Zuckern, bezogen auf die Trockenmasse, gehören in Position 1702.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 3505?

Die Position 3505 gliedert sich in die Unterpositionen 3505.10 für Dextrine und andere modifizierte Stärken und 3505.20 für Leime. In 3505.10 gehören Dextrine in 3505.10.10.00.0, veretherte und veresterte Stärken in 3505.10.50.00.0 und andere modifizierte Stärken, die nicht veretherte oder veresterte sind, in 3505.10.90.00.0. In 3505.20 richtet sich die Einreihung nach dem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken: weniger als 25 GHT in 3505.20.10.00.0, 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 55 GHT in 3505.20.30.00.0, 55 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT in 3505.20.50.00.0 und 80 GHT oder mehr in 3505.20.90.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelEiweißstoffe; modifizierte Stärke; Klebstoffe; Enzyme
PositionDextrine und andere modifizierte Stärken (z. B. Quellstärke oder veresterte Stärke); Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten StärkenDiese Seite
UnterpositionDextrine und andere modifizierte Stärken7,7 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 25 vZTA
ZolltarifnummerDextrine
andere modifizierte Stärken
Zolltarifnummerveretherte Stärken und veresterte Stärken
Zolltarifnummerandere
UnterpositionLeime
verschieden · 4 vZTA
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von weniger als 25 GHT
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von 25 oder mehr, jedoch weniger als 55 GHT
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von 55 oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von 80 GHT oder mehr

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 3505

5 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3505. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 3505

Rechts: wie viele der 7 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Ukraine5 von 7
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Israel4 von 7
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · USA3 von 7
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Mercosur2 von 7
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Chile2 von 7
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Vietnam2 von 7
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder7 von 7
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus7 von 7
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland7 von 7
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder7 von 7
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder7 von 7
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 3505

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 35, Anmerkung 2
2. „Dextrine“ im Sinne der Position 3505 sind Stärkeabbauprodukte mit einem Gehalt an reduzierenden Zuckern, berechnet als Dextrose, von 10 % oder weniger, bezogen auf die Trockenmasse. Erzeugnisse mit einem Gehalt an reduzierenden Zuckern von mehr als 10 % gehören zu Position 1702.
Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-274/9517.04.1997Veresterte Kartoffelstärke wurde in die Tarifstelle 11.08 A IV der Verordnung (EWG) Nr. 3618/86 eingereiht.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 3505

Die sieben Warennummern der Position 3505 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19723505.10.10.00.0eingeführt · Dextrine
  2. 01.01.19723505.10.50.00.0eingeführt · veretherte Stärken und veresterte Stärken · zuletzt geändert 01.01.2019
  3. 01.01.19723505.10.90.00.0eingeführt · andere
  4. 01.01.19723505.20.10.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von weniger als …
  5. 01.01.19723505.20.30.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von 25 oder …
  6. 01.01.19723505.20.50.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von 55 oder …
  7. 01.01.19723505.20.90.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von 80 GHT oder …

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 3505

Welche Unterposition gilt für Dextrine und welche für Leime in Position 3505?

Dextrine gehören in Unterposition 3505.10, Leime in Unterposition 3505.20. Innerhalb von 3505.10 gilt 3505.10.10.00.0 für Dextrine, veretherte und veresterte Stärken gehören in 3505.10.50.00.0 und andere modifizierte Stärken in 3505.10.90.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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