01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 1702?
Lactose und Lactosesirup werden in 1702.11.00.00.0 für einen Gehalt an Lactose von 99 GHT oder mehr, berechnet als wasserfreie Lactose in der Trockenmasse, und in 1702.19.00.00.0 für andere unterteilt. Ahornzucker und Ahornsirup bilden 1702.20, Glucose und Glucosesirup werden nach Fructosegehalt in 1702.30 (weniger als 20 GHT) und 1702.40 (20 GHT oder mehr, aber weniger als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker) getrennt. Chemisch reine Fructose gehört in 1702.50.00.00.0, andere Fructose und Fructosesirup mit mehr als 50 GHT Fructose, ausgenommen Invertzucker, in 1702.60. Unter 1702.90 stehen Invertzucker und andere Zucker mit einem Gehalt an Fructose von 50 GHT, chemisch reine Maltose (1702.90.10), Maltodextrin (1702.90.50.00.0) sowie karamellisierte Zucker und Melassen, die nach Saccharosegehalt (1702.90.71.00.0) und Form (1702.90.75.00.0 für Pulver) unterschieden werden.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 21 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 1702
17 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 1702. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Sirup – 1702.90.95.00.0
Dextrose Monohydrat – 1702.30.50.10.0
Maltodextrin – 1702.90.50.00.0
Dextrose – 1702.30.50.10.0
Agavensirup – 1702.60.95.00.0
Zuckersirup – 1702.90.95.00.0
Laktose – 1702.11.00.00.0
Palmzucker – 1702.90.95.00.0
Ahornsirup – 1702.20.90.90.0
Traubenzucker – 1702.30.50.10.0
Kokos-Zucker – 1702.90.95.00.0
Fructose – 1702.50.00.00.0
Karamellfarbe – 1702.90.79.00.0
Dextrose Wasserfrei – 1702.30.50.10.0
Laktose Monohydrat – 1702.19.00.00.0
Glukose Sirup – 1702.30.90.90.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 1702
Rechts: wie viele der 21 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 1702
Anmerkungen (5)
4. Für Waren der Unterpositionen 1702.20.10, 1702.60.95 und 1702.90.71 wird der Zuckergehalt (Saccharose, Fructose, Glucose und Maltose, wobei Fructose und Glucose in Saccharoseäquivalent ausgedrückt werden) mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie („HPLC-Methode“) nach folgender Formel bestimmt: S + 0,95 × (F + G) + M Dabei sind: ‚S‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Saccharosegehalt der Ware, ‚F‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Fructosegehalt der Ware, ‚G‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Glucosegehalt der Ware, ‚M‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Maltosegehalt der Ware. Für Waren der Unterpositionen 1702.60.80, 1702.90.80 und 1702.90.95 wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71)). Für Waren der Unterpositionen 1702.60.80 und 1702.90.80 werden die Ergebnisse durch Multiplikation der Brix-Werte mit dem Koeffizienten 0,95 in Saccharoseäquivalent umgerechnet.
5. Im Sinne der Unterpositionen 1702.30.10, 1702.40.10, 1702.60.10 und 1702.90.30 bezeichnet der Begriff ‚Isoglucose‘ das aus Glucose oder Glucosepolymeren gewonnene Erzeugnis mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 GHT oder mehr an Fructose. Für Waren dieser Unterpositionen wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014).
6. Als „Inulinsirup“ gelten: a) im Sinne der Unterposition 1702.60.80 Erzeugnisse, die unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren der Fructose gewonnen wurden, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50 GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose; b) im Sinne der Unterposition 1702.90.80 Erzeugnisse, die unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren der Fructose gewonnen wurden, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 bis 50 GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose. Die Menge an ‚Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose‘ wird bezogen auf die Trockenmasse mit der Formel F + 0,5 S/0,95 berechnet, wobei ‚F‘ der Fructosegehalt und ‚S‘ der Saccharosegehalt ist, die mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatografie bestimmt wurden.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
8. In der Nomenklatur werden Mischungen aus Zucker und geringen Mengen anderer Stoffe in Kapitel 17 eingereiht, es sei denn, sie haben den Charakter einer anderweitig eingereihten Zubereitung.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-822/1903.06.2021 | Gegenstand des Urteils C-822/19 ist eine wässrige Lösung aus thermisch zersetzter Dextrose, die wasserlösliche Aldehyde und Ketone enthält. |
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 1702
Die 21 Warennummern der Position 1702 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19961702.11.00.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an Lactose, berechnet als wasserfreie Lactose, in der Trockenmasse, von …
- 01.01.19961702.19.00.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19721702.20.10eingeführt · fester Ahornzucker, mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen · zuletzt geändert 01.10.2018
- 01.01.19721702.20.90eingeführt · anderer · zuletzt geändert 01.10.2018
- 01.01.19721702.30.10.00.0eingeführt · Isoglucose
- 01.01.20081702.30.50eingeführt · Glucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver, auch agglomeriert
- 01.01.20081702.30.90eingeführt · andere
- 01.01.19721702.40.10.00.0eingeführt · Isoglucose
- 01.01.19721702.40.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19721702.50.00.00.0eingeführt · chemisch reine Fructose
- 01.01.19721702.60.10.00.0eingeführt · Isoglucose
- 01.01.19981702.60.80.00.0eingeführt · Inulinsirup
- 01.01.19981702.60.95.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19721702.90.10eingeführt · chemisch reine Maltose · zuletzt geändert 01.02.2005
- 01.01.19721702.90.30.00.0eingeführt · Isoglucose
- 01.01.19721702.90.50.00.0eingeführt · Maltodextrin und Maltodextrinsirup
- 01.01.19721702.90.71.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT oder mehr
- 01.01.19721702.90.75.00.0eingeführt · als Pulver, auch agglomeriert
- 01.01.19721702.90.79.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19951702.90.80.00.0eingeführt · Inulinsirup
- 01.01.20081702.90.95.00.0eingeführt · andere
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile