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Position 1702 – Andere Zucker und Zuckersirupe

Position im Zolltarif

17Kapitel02Position

Zu dieser Position gehören andere feste Zucker, einschließlich chemisch reiner Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, Zuckersirupe ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt, sowie karamellisierte Zucker und Melassen. Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest gehören in Position 1701, Melassen aus der Gewinnung oder Raffination von Zucker gehören in Position 1703.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 1702?

Lactose und Lactosesirup werden in 1702.11.00.00.0 für einen Gehalt an Lactose von 99 GHT oder mehr, berechnet als wasserfreie Lactose in der Trockenmasse, und in 1702.19.00.00.0 für andere unterteilt. Ahornzucker und Ahornsirup bilden 1702.20, Glucose und Glucosesirup werden nach Fructosegehalt in 1702.30 (weniger als 20 GHT) und 1702.40 (20 GHT oder mehr, aber weniger als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker) getrennt. Chemisch reine Fructose gehört in 1702.50.00.00.0, andere Fructose und Fructosesirup mit mehr als 50 GHT Fructose, ausgenommen Invertzucker, in 1702.60. Unter 1702.90 stehen Invertzucker und andere Zucker mit einem Gehalt an Fructose von 50 GHT, chemisch reine Maltose (1702.90.10), Maltodextrin (1702.90.50.00.0) sowie karamellisierte Zucker und Melassen, die nach Saccharosegehalt (1702.90.71.00.0) und Form (1702.90.75.00.0 für Pulver) unterschieden werden.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZucker und Zuckerwaren
PositionAndere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiertDiese Seite
Lactose und Lactosesirup
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Lactose, berechnet als wasserfreie Lactose, in der Trockenmasse, von 99 GHT oder mehr
14,00 EUR je 100 kg · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
14,00 EUR je 100 kg · 2 vZTA
UnterpositionAhornzucker und Ahornsirup8 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 1 vZTA
Kombinierte Nomenklaturfester Ahornzucker, mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen
Kombinierte Nomenklaturanderer
UnterpositionGlucose und Glucosesirup, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 20 GHT
verschieden · 15 vZTA
ZolltarifnummerIsoglucose
andere
Kombinierte NomenklaturGlucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver, auch agglomeriert
Kombinierte Nomenklaturandere
UnterpositionGlucose und Glucosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 20 GHT oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker
verschieden · 0 vZTA
ZolltarifnummerIsoglucose
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerchemisch reine Fructose
16 % + 50,70 EUR je 100 kg · 0 vZTA
Unterpositionandere Fructose und Fructosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker
verschieden · 3 vZTA
ZolltarifnummerIsoglucose
ZolltarifnummerInulinsirup
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT12,8 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 66 vZTA
Kombinierte Nomenklaturchemisch reine Maltose
ZolltarifnummerIsoglucose
ZolltarifnummerMaltodextrin und Maltodextrinsirup
Zucker und Melassen, karamellisiert
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT oder mehr
andere
Zolltarifnummerals Pulver, auch agglomeriert
Zolltarifnummerandere
ZolltarifnummerInulinsirup
Zolltarifnummerandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 1702

17 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 1702. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 1702

Rechts: wie viele der 21 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Albanien21 von 21
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Bosnien und Herzegowina21 von 21
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Nordmazedonien21 von 21
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Serbien21 von 21
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Ukraine18 von 21
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Chile16 von 21
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Mercosur14 von 21
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Zentralamerika12 von 21
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder21 von 21
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus21 von 21
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland21 von 21
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder21 von 21
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle Länder12 von 21
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische Union12 von 21
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Färöer12 von 21
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Grönland12 von 21
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 1702

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 17, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für Waren der Unterpositionen 1702.20.10, 1702.60.95 und 1702.90.71 wird der Zuckergehalt (Saccharose, Fructose, Glucose und Maltose, wobei Fructose und Glucose in Saccharoseäquivalent ausgedrückt werden) mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie („HPLC-Methode“) nach folgender Formel bestimmt: S + 0,95 × (F + G) + M Dabei sind: ‚S‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Saccharosegehalt der Ware, ‚F‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Fructosegehalt der Ware, ‚G‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Glucosegehalt der Ware, ‚M‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Maltosegehalt der Ware. Für Waren der Unterpositionen 1702.60.80, 1702.90.80 und 1702.90.95 wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71)). Für Waren der Unterpositionen 1702.60.80 und 1702.90.80 werden die Ergebnisse durch Multiplikation der Brix-Werte mit dem Koeffizienten 0,95 in Saccharoseäquivalent umgerechnet.
Wortlaut · Kapitel 17, Zusätzliche Anmerkung 5
5. Im Sinne der Unterpositionen 1702.30.10, 1702.40.10, 1702.60.10 und 1702.90.30 bezeichnet der Begriff ‚Isoglucose‘ das aus Glucose oder Glucosepolymeren gewonnene Erzeugnis mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 GHT oder mehr an Fructose. Für Waren dieser Unterpositionen wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014).
Wortlaut · Kapitel 17, Zusätzliche Anmerkung 6
6. Als „Inulinsirup“ gelten: a) im Sinne der Unterposition 1702.60.80 Erzeugnisse, die unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren der Fructose gewonnen wurden, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50 GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose; b) im Sinne der Unterposition 1702.90.80 Erzeugnisse, die unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren der Fructose gewonnen wurden, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 bis 50 GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose. Die Menge an ‚Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose‘ wird bezogen auf die Trockenmasse mit der Formel F + 0,5 S/0,95 berechnet, wobei ‚F‘ der Fructosegehalt und ‚S‘ der Saccharosegehalt ist, die mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatografie bestimmt wurden.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt IV, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Wortlaut · Kapitel 17, Zusätzliche Anmerkung 8
8. In der Nomenklatur werden Mischungen aus Zucker und geringen Mengen anderer Stoffe in Kapitel 17 eingereiht, es sei denn, sie haben den Charakter einer anderweitig eingereihten Zubereitung.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-822/1903.06.2021Gegenstand des Urteils C-822/19 ist eine wässrige Lösung aus thermisch zersetzter Dextrose, die wasserlösliche Aldehyde und Ketone enthält.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 1702

Die 21 Warennummern der Position 1702 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19961702.11.00.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an Lactose, berechnet als wasserfreie Lactose, in der Trockenmasse, von …
  2. 01.01.19961702.19.00.00.0eingeführt · andere
  3. 01.01.19721702.20.10eingeführt · fester Ahornzucker, mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen · zuletzt geändert 01.10.2018
  4. 01.01.19721702.20.90eingeführt · anderer · zuletzt geändert 01.10.2018
  5. 01.01.19721702.30.10.00.0eingeführt · Isoglucose
  6. 01.01.20081702.30.50eingeführt · Glucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver, auch agglomeriert
  7. 01.01.20081702.30.90eingeführt · andere
  8. 01.01.19721702.40.10.00.0eingeführt · Isoglucose
  9. 01.01.19721702.40.90.00.0eingeführt · andere
  10. 01.01.19721702.50.00.00.0eingeführt · chemisch reine Fructose
  11. 01.01.19721702.60.10.00.0eingeführt · Isoglucose
  12. 01.01.19981702.60.80.00.0eingeführt · Inulinsirup
  13. 01.01.19981702.60.95.00.0eingeführt · andere
  14. 01.01.19721702.90.10eingeführt · chemisch reine Maltose · zuletzt geändert 01.02.2005
  15. 01.01.19721702.90.30.00.0eingeführt · Isoglucose
  16. 01.01.19721702.90.50.00.0eingeführt · Maltodextrin und Maltodextrinsirup
  17. 01.01.19721702.90.71.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT oder mehr
  18. 01.01.19721702.90.75.00.0eingeführt · als Pulver, auch agglomeriert
  19. 01.01.19721702.90.79.00.0eingeführt · andere
  20. 01.01.19951702.90.80.00.0eingeführt · Inulinsirup
  21. 01.01.20081702.90.95.00.0eingeführt · andere

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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