01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 3505.20.30.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code3505.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer3505.20.308-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code3505.20.30.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer3505.20.30.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3505.20.30.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3505.20.30.00.0?
- ×Dextrine und andere modifizierte Stärken3505.10
- ×mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von weniger als 25 GHT3505.20.10.00.0
- ×mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von 55 oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT3505.20.50.00.0
- ×mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von 80 GHT oder mehr3505.20.90.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 3505.20.30.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 3505.20.30
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 3505.20.30.00.0 | mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von 25 oder mehr, jedoch weniger als 55 GHT |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3505.20.30 eingereiht
2 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI53054/24-1Deutschland | Wasserbasierter Industrieklebstoff zur Etikettierung von Glasflaschen auf Basis von natürlichen Stärken und … | 13.04.2028 |
| DEBTI53056/24-1Deutschland | Wasserbasierter Industrieklebstoff zur Etikettierung von Glasflaschen auf Basis von natürlichen Stärken und … | 13.04.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 3505.20.50 | 1 | Wasserbasierter Industrieklebstoff zur Etikettierung von Glasflaschen auf Basis von natürlichen Stärken und kleinvolumigen Additiven; modifizierte Stärke mit einem Stärkegehalt von 55 % in Form einer … |
| 3505.20.10 | 1 | Wässriger Industrieklebstoff Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Nach einem Datenblatt liegt ein Etikettierklebstoff auf Basis von Dispersionen vor. Zur genauen Zusammensetzung liegen vertrauliche … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3505.20.30.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (2)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.1399 | Israel | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.6726 | Ukraine | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 8,3 % + 8,90 EUR je 100 kg, höchstens 11,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 35 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada und Singapur. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 7,2 % + 7,78 EUR je 100 kg, höchstens 10 % |
| Algerien | 0 % + 8,90 EUR je 100 kg, höchstens 11,5 % |
| Chile | 5,5 % + 5,93 EUR je 100 kg, höchstens 7,6 % |
| EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) | 0 % + 7,20 EUR je 100 kg, höchstens 11,5 % |
| Färöer | 0 % + 8,90 EUR je 100 kg, höchstens 11,5 % |
| Island | 0 % + 7,20 EUR je 100 kg, höchstens 11,5 % |
| Israel | 0 % + 8,90 EUR je 100 kg, höchstens 11,5 % |
| Libanon | 0 % + 8,90 EUR je 100 kg, höchstens 11,5 % |
| Neuseeland | 4,1 % + 4,45 EUR je 100 kg, höchstens 5,7 % |
| Norwegen | 0 % + 7,20 EUR je 100 kg, höchstens 11,5 % |
| Syrien | 0 % + 8,90 EUR je 100 kg, höchstens 11,5 % |
| Tunesien | 0 % + 8,90 EUR je 100 kg, höchstens 11,5 % |
| Vietnam | 1 % + 1,11 EUR je 100 kg, höchstens 1,4 % |
| AndorraZollunion, Waren im freien Verkehr | 0 % + 8,90 EUR je 100 kg, höchstens 11,5 % |
| TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr | 0 % + 8,90 EUR je 100 kg, höchstens 11,5 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3505.20.30.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3505.20.30.00.0
Anmerkungen (1)
2. „Dextrine“ im Sinne der Position 3505 sind Stärkeabbauprodukte mit einem Gehalt an reduzierenden Zuckern, berechnet als Dextrose, von 10 % oder weniger, bezogen auf die Trockenmasse. Erzeugnisse mit einem Gehalt an reduzierenden Zuckern von mehr als 10 % gehören zu Position 1702.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-274/9517.04.1997 | 1. Die Einreihung veresterter Kartoffelstärke in die Tarifstelle 11.08 A IV der Verordnung (EWG) Nr. 3618/86 des Rates vom 24. November 1986 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3331/85 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 über den Gemeinsamen … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 35 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 3505.20.30
- 01.01.19723505.20.30gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von 25 oder mehr, jedoch weniger als 55 GHT“
- 01.01.19723505.20.30.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von 25 oder mehr, jedoch weniger als 55 GHT“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3505.20.30.00.0
Gilt ein Zusatzzoll für Leime mit Ursprung Belarus unter 3505.20.30?
Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für die Zolltarifnummer 3505.20.30.00.0 ein Zusatzzoll. Er betrifft Leime mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von 25 oder mehr, jedoch weniger als 55 GHT.
Gilt ein Zusatzzoll für Leime mit Ursprung Russland unter 3505.20.30?
Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für die Zolltarifnummer 3505.20.30.00.0 ein Zusatzzoll. Er betrifft Leime mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von 25 oder mehr, jedoch weniger als 55 GHT.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile