01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 3806?
Die Position ist in vier Unterpositionen gegliedert: 3806.10, 3806.20, 3806.30 und 3806.90. Unterposition 3806.10 erfasst Kolofonium und Harzsäuren, darunter Balsamharz in Zolltarifnummer 3806.10.00.10.0. Unterposition 3806.20 umfasst Salze des Kolofoniums, der Harzsäuren oder der Derivate von Kolofonium oder von Harzsäuren, ausgenommen Salze von Kolofoniumaddukten, in Zolltarifnummer 3806.20.00.00.0. Harzester gehören in Zolltarifnummer 3806.30.00.00.0, alle übrigen Erzeugnisse der Position in Zolltarifnummer 3806.90.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 3806.10Kolofonium und Harzsäuren
- 3806.10.00.10.03806.10.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 3806
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3806. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 3806
Rechts: wie viele der 4 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 3806
Anmerkungen (2)
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
4. In der Nomenklatur gelten als „Siedlungsabfälle“ solche Abfälle, die von Haushalten, Hotels, Restaurants, Krankenhäusern, Geschäften, Büros usw. entsorgt werden, und auch Abfälle der Straßenreinigung sowie Abfälle von Bau- und Abbrucharbeiten. Siedlungsabfälle enthalten allgemein eine Vielzahl von verschiedenen Materialien wie Kunststoffe, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas, Metalle, Nahrungsmittel, defekte Möbel und andere beschädigte oder zu entsorgende Gegenstände. Der Begriff „Siedlungsabfälle“ erfasst jedoch nicht: a) einzelne Materialien oder Erzeugnisse, die von den Abfällen getrennt wurden, wie beispielsweise Abfälle aus Kunststoffen, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas oder Metall, Elektro- und Elektronikaltgeräte und -schrott (einschließlich Altbatterien), die in die vorgesehenen Positionen eingereiht werden; b) Industrieabfälle; c) pharmazeutische Abfälle gemäß Anmerkung 4 k zu Kapitel 30; oder d) klinische Abfälle gemäß der nachstehenden Anmerkung 6 a).
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 3806
Drei der vier Warennummern der Position 3806 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19723806.20.00.00.0eingeführt · Salze des Kolofoniums, der Harzsäuren oder der Derivate von Kolofonium oder von … · zuletzt geändert 01.01.1996
- 01.01.19723806.30.00.00.0eingeführt · Harzester
- 01.01.19723806.90.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.07.2019
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 3806
Welche Zolltarifnummer gilt für Balsamharz in Position 3806?
Balsamharz gehört zur Zolltarifnummer 3806.10.00.10.0 in Unterposition 3806.10. Kolophoniumester gehören in die Zolltarifnummer 3806.30.00.00.0 für Harzester.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

