Zum Hauptinhalt springen
Position · 4-stelligZollaussetzung

Position 3807 – Holzteere, Holzteeröle und Pechzubereitungen

Position im Zolltarif

38Kapitel07Position

Zu dieser Position gehören Holzteere, Holzteeröle, Holzkreosot, Holzgeist, pflanzliches Pech, Brauerpech und ähnliche Zubereitungen auf der Grundlage von Kolofonium, Harzsäuren oder pflanzlichem Pech. Kolofonium und Harzsäuren sowie deren Derivate gehören in Position 3806.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Welche Zolltarifnummer aus Position 3807 gilt für Ihren Holzteer?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 3807?

Die Position 3807 wird in der Unterposition 3807.00 unterteilt, die zwei Zolltarifnummern umfasst. Holzteere gehören in die Zolltarifnummer 3807.00.10.00.0. Die Zolltarifnummer 3807.00.90.00.0 erfasst alle übrigen Waren der Position, die nicht unter Holzteere fallen.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelVerschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie
PositionHolzteere; Holzteeröle; Holzkreosot; Holzgeist; pflanzliches Pech; Brauerpech und ähnliche Zubereitungen auf der Grundlage von Kolofonium, Harzsäuren oder pflanzlichem PechDiese Seite
ZolltarifnummerHolzteere
2,1 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
4,6 % · 1 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

Ihre Ware einreihen

Welche der 2 Warennummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

02Maßnahmen

Maßnahmen in Position 3807

Rechts: wie viele der 2 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder2 von 2
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECD2 von 2
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder2 von 2
KontrolleREACH · alle Länder2 von 2
KontrolleAusfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien · alle Länder1 von 2
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

03Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 3807

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Wortlaut · Kapitel 38, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Siedlungsabfälle“ solche Abfälle, die von Haushalten, Hotels, Restaurants, Krankenhäusern, Geschäften, Büros usw. entsorgt werden, und auch Abfälle der Straßenreinigung sowie Abfälle von Bau- und Abbrucharbeiten. Siedlungsabfälle enthalten allgemein eine Vielzahl von verschiedenen Materialien wie Kunststoffe, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas, Metalle, Nahrungsmittel, defekte Möbel und andere beschädigte oder zu entsorgende Gegenstände. Der Begriff „Siedlungsabfälle“ erfasst jedoch nicht: a) einzelne Materialien oder Erzeugnisse, die von den Abfällen getrennt wurden, wie beispielsweise Abfälle aus Kunststoffen, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas oder Metall, Elektro- und Elektronikaltgeräte und -schrott (einschließlich Altbatterien), die in die vorgesehenen Positionen eingereiht werden; b) Industrieabfälle; c) pharmazeutische Abfälle gemäß Anmerkung 4 k zu Kapitel 30; oder d) klinische Abfälle gemäß der nachstehenden Anmerkung 6 a).

04Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 3807

Die zwei Warennummern der Position 3807 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19723807.00.10.00.0eingeführt · Holzteere
  2. 01.01.19723807.00.90.00.0eingeführt · andere

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 3807

Welche Zolltarifnummer aus Position 3807 gilt für Holzteere?

Holzteere gehören in die Zolltarifnummer 3807.00.10.00.0. Alle übrigen Waren der Position 3807, etwa Holzteeröle, Holzkreosot, Holzgeist oder Brauerpech, gehören in die Zolltarifnummer 3807.00.90.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →