01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 3808?
Die Position ist zuerst nach den Unterpositions-Anmerkungen gegliedert: Zu den Unterpositionen 3808.52 und 3808.59 gehören nur Erzeugnisse, die eine oder mehrere der aufgeführten Substanzen enthalten, etwa DDT, und zu den Unterpositionen 3808.61 bis 3808.69 nur Erzeugnisse mit Substanzen wie Alpha-Cypermethrin oder Bendiocarb. Danach folgen die Gruppen Insektizide (3808.91), Fungizide (3808.92), Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren (3808.93), Desinfektionsmittel (3808.94) sowie Rodentizide und andere Erzeugnisse (3808.99). Innerhalb dieser Gruppen wird nach dem Wirkstoff unterschieden, etwa bei Fungiziden auf der Grundlage von Dithiocarbamaten mit der Zolltarifnummer 3808.92.30.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 31 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 3808
15 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3808. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Desinfektionstuch – 3808.94.90.90.0
Desinfektionsmittel – 3808.94.90.90.0
Insektizid – 3808.91.10.90.0
Biozid – 3808.94.10.00.0
Handdesinfektionsmittel – 3808.94.90.90.0
Peressigsäure – 3808.94.90.90.0
Insektenschutzmittel – 3808.91.90.90.0
Ethanol-Lösung – 3808.94.90.90.0
Pestizid – 3808.91.90.90.0
Herbizid – 3808.93.27.00.0
Alkohol-Tuch – 3808.94.90.90.0
Naphthalin-Kugel – 3808.91.90.90.0
Fungizid – 3808.92.90.00.0
Trichlorisocyanursäure – 3808.94.20.20.0
Dettol – 3808.94.20.90.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 3808
Rechts: wie viele der 31 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 3808
Anmerkungen (6)
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen.
1. Zu Kapitel 38 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente oder Verbindungen, ausgenommen die nachstehend aufgeführten: 1) künstlicher Grafit (Position 3801); 2) Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen der in Position 3808 beschriebenen Art; 3) Feuerlöschmittel in Form von Ladungen für Feuerlöschgeräte oder von Feuerlöschgranaten oder Feuerlöschbomben (Position 3813); 4) zertifizierte Referenzmaterialien gemäß nachstehender Anmerkung 2; 5) die in der nachstehenden Anmerkung 3 a) oder 3 c) aufgeführten Erzeugnisse; b) Mischungen von chemischen Erzeugnissen und Lebensmitteln oder anderen Stoffen mit Nährwert, von der zum Zubereiten von Lebensmitteln für die menschliche Ernährung verwendeten Art (im Allgemeinen Position 2106); c) Waren der Position 2404; d) Schlacken, Aschen und Rückstände (einschließlich Schlämme, andere als Klärschlamm), die Metalle, Arsen oder deren Mischungen enthalten und die die Bedingungen der Anmerkung 3 a) oder 3 b) des Kapitels 26 erfüllen (Position 2620); e) Arzneiwaren (Position 3003 oder 3004); f) ausgebrauchte Katalysatoren, von der zur Gewinnung von unedlen Metallen oder zur Herstellung von chemischen Verbindungen unedler Metalle verwendeten Art (Position 2620), ausgebrauchte Katalysatoren von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art (Position 7112) sowie Katalysatoren, die aus Metallen oder Metall-Legierungen in Form von z. B. sehr feinem Pulver oder …
1. Zu den Unterpositionen 3808.52 und 3808.59 gehören nur Erzeugnisse der Position 3808, die eine oder mehrere der folgenden Substanzen enthalten: Alachlor (ISO); Aldicarb (ISO); Aldrin (ISO); Azinphosmethyl (ISO), Binapacryl (ISO); Camphechlor (ISO) (Toxaphen); Captafol (ISO); Carbofuran (ISO); Chlordan (ISO); Chlordimeform (ISO); Chlorbenzilat (ISO); DDT (ISO) (Clofenotan (INN), 1,1,1-Trichlor-2,2-bis(p-chlorphenyl)ethan); Dieldrin (ISO, INN); 4,6-Dinitro-o-cresol (DNOC (ISO)) oder seine Salze; Dinoseb (ISO), seine Salze oder Ester; Endosulfan (ISO); Ethylendibromid (ISO) (1,2-Dibromethan); Ethylendichlorid (ISO) (1,2-Dichlorethan); Fluoracetamid (ISO); Heptachlor (ISO); Hexachlorbenzol (ISO); 1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan (HCH (ISO)), einschließlich Lindan (ISO, INN); Quecksilberverbindungen; Methamidophos (ISO); Monocrotophos (ISO); Oxiran (Ethylenoxid), Parathion (ISO); Parathionmethyl (ISO) (Methylparathion); Pentachlorphenol (ISO), seine Salze oder Ester; Perfluoroctansulfonsäure und ihre Salze; Perfluoroctansulfonamide; Perfluoroctansulfonylfluorid; Phosphamidon (ISO); 2,4,5-T (ISO) (2,4,5-Trichlorphenoxyessigsäure), ihre Salze oder Ester; Tributylzinnverbindungen; Trichlorfon (ISO).
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
2. Zu den Unterpositionen 3808.61 bis 3808.69 gehören nur Erzeugnisse der Position 3808, die Alpha-Cypermethrin (ISO), Bendiocarb (ISO), Bifenthrin (ISO), Chlorfenapyr (ISO), Cyfluthrin (ISO), Deltamethrin (INN, ISO), Etofenprox (INN), Fenitrothion (ISO), Lambda-Cyhalothrin (ISO), Malathion (ISO), Pirimiphosmethyl (ISO) oder Propoxur (ISO) enthalten.
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
4. In der Nomenklatur gelten als „Siedlungsabfälle“ solche Abfälle, die von Haushalten, Hotels, Restaurants, Krankenhäusern, Geschäften, Büros usw. entsorgt werden, und auch Abfälle der Straßenreinigung sowie Abfälle von Bau- und Abbrucharbeiten. Siedlungsabfälle enthalten allgemein eine Vielzahl von verschiedenen Materialien wie Kunststoffe, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas, Metalle, Nahrungsmittel, defekte Möbel und andere beschädigte oder zu entsorgende Gegenstände. Der Begriff „Siedlungsabfälle“ erfasst jedoch nicht: a) einzelne Materialien oder Erzeugnisse, die von den Abfällen getrennt wurden, wie beispielsweise Abfälle aus Kunststoffen, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas oder Metall, Elektro- und Elektronikaltgeräte und -schrott (einschließlich Altbatterien), die in die vorgesehenen Positionen eingereiht werden; b) Industrieabfälle; c) pharmazeutische Abfälle gemäß Anmerkung 4 k zu Kapitel 30; oder d) klinische Abfälle gemäß der nachstehenden Anmerkung 6 a).
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-941/1910.03.2021 | Das Urteil C-941/19 betrifft eine für Katzen bestimmte Lösung mit dem Wirkstoff Fipronil, die mit einer Pipette über die Haut verabreicht wird (spot-on). |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 3808
30 der 31 Warennummern der Position 3808 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20173808.52.00.00.0eingeführt · DDT (ISO) (Clofenotan (INN), in Behältnissen mit einem Nettogewicht von nicht mehr als …
- 01.01.20173808.61.00.00.0eingeführt · in Behältnissen mit einem Nettogewicht von nicht mehr als 300 g
- 01.01.20173808.62.00.00.0eingeführt · in Behältnissen mit einem Nettogewicht von mehr als 300 g, aber nicht mehr als 7,5 kg · zuletzt geändert 01.01.2018
- 01.01.20173808.69.00.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20073808.91.10eingeführt · auf der Grundlage von Pyrethroiden · zuletzt geändert 01.01.2018
- 01.01.20073808.91.20eingeführt · auf der Grundlage von Chlorkohlenwasserstoffen · zuletzt geändert 15.02.2024
- 01.01.20073808.91.30.00.0eingeführt · auf der Grundlage von Carbamaten
- 01.01.20073808.91.40.00.0eingeführt · auf der Grundlage von organischen Phosphorverbindungen
- 01.01.20073808.91.90eingeführt · andere
- 01.01.20073808.92.10.00.0eingeführt · Zubereitungen auf der Grundlage von Kupferverbindungen
- 01.01.20073808.92.20.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20073808.92.30.00.0eingeführt · auf der Grundlage von Dithiocarbamaten · zuletzt geändert 01.07.2024
- 01.01.20073808.92.40.00.0eingeführt · auf der Grundlage von Benzimidazolen
- 01.01.20073808.92.50.00.0eingeführt · auf der Grundlage von Diazolen oder Triazolen
- 01.01.20073808.92.60.00.0eingeführt · auf der Grundlage von Diazinen oder Morpholinen
- 01.01.20073808.92.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2026
- 01.01.20073808.93.11.00.0eingeführt · auf der Grundlage von Phenoxyphytohormonen
- 01.01.20073808.93.13.00.0eingeführt · auf der Grundlage von Triazinen
- 01.01.20073808.93.15.00.0eingeführt · auf der Grundlage von Amiden · zuletzt geändert 01.01.2018
- 01.01.20073808.93.17.00.0eingeführt · auf der Grundlage von Carbamaten
- 01.01.20073808.93.21.00.0eingeführt · auf der Grundlage von Dinitroanilinderivaten
- 01.01.20073808.93.23.00.0eingeführt · auf der Grundlage von Harnstoff-, Uracil- oder Sulfonylharnstoffderivaten · zuletzt geändert 01.07.2020
- 01.01.20073808.93.27.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2022
- 01.01.20073808.93.30.00.0eingeführt · Keimhemmungsmittel
- 01.01.20073808.93.90eingeführt · Pflanzenwuchsregulatoren · zuletzt geändert 01.07.2010
- 01.01.20073808.94.10.00.0eingeführt · auf der Grundlage von quartären Ammoniumsalzen
- 01.01.20073808.94.20eingeführt · auf der Grundlage von halogenierten Verbindungen
- 01.01.20073808.94.90eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2018
- 01.01.20073808.99.10.00.0eingeführt · Rodentizide
- 01.01.20073808.99.90eingeführt · andere · zuletzt geändert 15.02.2024
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 3808
Was gehört nicht zur Position 3808?
Isolierte chemisch einheitliche Elemente oder Verbindungen gehören nicht zu Kapitel 38; ausgenommen sind Insektizide, Rodentizide und ähnliche Erzeugnisse in Formen oder Aufmachungen der in Position 3808 beschriebenen Art. Mischungen von chemischen Erzeugnissen und Lebensmitteln, die zum Zubereiten von Lebensmitteln verwendet werden, gehören im Allgemeinen in Position 2106.
Welche Warennummer gilt für Insektizide auf der Grundlage von Pyrethroiden in Position 3808?
Insektizide auf der Grundlage von Pyrethroiden gehören in die Warennummer 3808.91.10. Die Warennummer 3808.91.90 erfasst die übrigen Insektizide, die nicht auf Pyrethroiden, Chlorkohlenwasserstoffen, Carbamaten oder organischen Phosphorverbindungen beruhen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile