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Position 3808 – Insektizide, Herbizide, Desinfektionsmittel

Position im Zolltarif

38Kapitel08Position

Zu dieser Position gehören Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren sowie Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren, z. B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger. Isolierte chemisch einheitliche Elemente oder Verbindungen gehören nicht zu Kapitel 38, ausgenommen sind Insektizide, Rodentizide und ähnliche Erzeugnisse in Formen oder Aufmachungen der in Position 3808 beschriebenen Art. Mischungen von chemischen Erzeugnissen und Lebensmitteln, die zum Zubereiten von Lebensmitteln verwendet werden, gehören im Allgemeinen in Position 2106.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 3808?

Die Position ist zuerst nach den Unterpositions-Anmerkungen gegliedert: Zu den Unterpositionen 3808.52 und 3808.59 gehören nur Erzeugnisse, die eine oder mehrere der aufgeführten Substanzen enthalten, etwa DDT, und zu den Unterpositionen 3808.61 bis 3808.69 nur Erzeugnisse mit Substanzen wie Alpha-Cypermethrin oder Bendiocarb. Danach folgen die Gruppen Insektizide (3808.91), Fungizide (3808.92), Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren (3808.93), Desinfektionsmittel (3808.94) sowie Rodentizide und andere Erzeugnisse (3808.99). Innerhalb dieser Gruppen wird nach dem Wirkstoff unterschieden, etwa bei Fungiziden auf der Grundlage von Dithiocarbamaten mit der Zolltarifnummer 3808.92.30.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelVerschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie
PositionInsektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren (z. B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger)Diese Seite
Erzeugnisse im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel
ZolltarifnummerDDT (ISO) (Clofenotan (INN), in Behältnissen mit einem Nettogewicht von nicht mehr als 300 g
6 % · 0 vZTA
Unterpositionandere
6 % · 0 vZTA
Erzeugnisse im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel
Zolltarifnummerin Behältnissen mit einem Nettogewicht von nicht mehr als 300 g
6 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerin Behältnissen mit einem Nettogewicht von mehr als 300 g, aber nicht mehr als 7,5 kg
6 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
6 % · 0 vZTA
andere
UnterpositionInsektizide
6 % · 47 vZTA
Kombinierte Nomenklaturauf der Grundlage von Pyrethroiden
Kombinierte Nomenklaturauf der Grundlage von Chlorkohlenwasserstoffen
Zolltarifnummerauf der Grundlage von Carbamaten
Zolltarifnummerauf der Grundlage von organischen Phosphorverbindungen
Kombinierte Nomenklaturandere
UnterpositionFungizide
4,6 % bis 6 % · 12 vZTA
anorganische
ZolltarifnummerZubereitungen auf der Grundlage von Kupferverbindungen
Zolltarifnummerandere
andere
Zolltarifnummerauf der Grundlage von Dithiocarbamaten
Zolltarifnummerauf der Grundlage von Benzimidazolen
Zolltarifnummerauf der Grundlage von Diazolen oder Triazolen
Zolltarifnummerauf der Grundlage von Diazinen oder Morpholinen
Zolltarifnummerandere
UnterpositionHerbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren
6 % bis 6,5 % · 6 vZTA
Herbizide
Zolltarifnummerauf der Grundlage von Phenoxyphytohormonen
Zolltarifnummerauf der Grundlage von Triazinen
Zolltarifnummerauf der Grundlage von Amiden
Zolltarifnummerauf der Grundlage von Carbamaten
Zolltarifnummerauf der Grundlage von Dinitroanilinderivaten
Zolltarifnummerauf der Grundlage von Harnstoff-, Uracil- oder Sulfonylharnstoffderivaten
Zolltarifnummerandere
ZolltarifnummerKeimhemmungsmittel
Kombinierte NomenklaturPflanzenwuchsregulatoren
UnterpositionDesinfektionsmittel
6 % · 112 vZTA
Zolltarifnummerauf der Grundlage von quartären Ammoniumsalzen
Kombinierte Nomenklaturauf der Grundlage von halogenierten Verbindungen
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositionandere
6 % · 6 vZTA
ZolltarifnummerRodentizide
Kombinierte Nomenklaturandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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Welche der 31 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 3808

15 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3808. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 3808

Rechts: wie viele der 31 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle Länder4 von 31
senkt den ZollZollkontingent · alle Länder1 von 31
erhöht den ZollAntidumpingzoll · China1 von 31
KontrolleAusfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien · alle Länder31 von 31
KontrolleREACH · alle Länder31 von 31
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder29 von 31
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECD29 von 31
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder29 von 31
KontrolleEinfuhrkontrolle persistente organische Schadstoffe (POP) · alle Länder5 von 31
KontrolleEinfuhrkontrollen von Quecksilber · alle Länder4 von 31
KontrolleQuecksilber-Ausfuhrkontrolle · alle Länder4 von 31
KontrolleF-Gase · alle Länder2 von 31
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 3808

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen.
Wortlaut · Kapitel 38, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 38 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente oder Verbindungen, ausgenommen die nachstehend aufgeführten: 1) künstlicher Grafit (Position 3801); 2) Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen der in Position 3808 beschriebenen Art; 3) Feuerlöschmittel in Form von Ladungen für Feuerlöschgeräte oder von Feuerlöschgranaten oder Feuerlöschbomben (Position 3813); 4) zertifizierte Referenzmaterialien gemäß nachstehender Anmerkung 2; 5) die in der nachstehenden Anmerkung 3 a) oder 3 c) aufgeführten Erzeugnisse; b) Mischungen von chemischen Erzeugnissen und Lebensmitteln oder anderen Stoffen mit Nährwert, von der zum Zubereiten von Lebensmitteln für die menschliche Ernährung verwendeten Art (im Allgemeinen Position 2106); c) Waren der Position 2404; d) Schlacken, Aschen und Rückstände (einschließlich Schlämme, andere als Klärschlamm), die Metalle, Arsen oder deren Mischungen enthalten und die die Bedingungen der Anmerkung 3 a) oder 3 b) des Kapitels 26 erfüllen (Position 2620); e) Arzneiwaren (Position 3003 oder 3004); f) ausgebrauchte Katalysatoren, von der zur Gewinnung von unedlen Metallen oder zur Herstellung von chemischen Verbindungen unedler Metalle verwendeten Art (Position 2620), ausgebrauchte Katalysatoren von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art (Position 7112) sowie Katalysatoren, die aus Metallen oder Metall-Legierungen in Form von z. B. sehr feinem Pulver oder …
Wortlaut · Kapitel 38, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Zu den Unterpositionen 3808.52 und 3808.59 gehören nur Erzeugnisse der Position 3808, die eine oder mehrere der folgenden Substanzen enthalten: Alachlor (ISO); Aldicarb (ISO); Aldrin (ISO); Azinphosmethyl (ISO), Binapacryl (ISO); Camphechlor (ISO) (Toxaphen); Captafol (ISO); Carbofuran (ISO); Chlordan (ISO); Chlordimeform (ISO); Chlorbenzilat (ISO); DDT (ISO) (Clofenotan (INN), 1,1,1-Trichlor-2,2-bis(p-chlorphenyl)ethan); Dieldrin (ISO, INN); 4,6-Dinitro-o-cresol (DNOC (ISO)) oder seine Salze; Dinoseb (ISO), seine Salze oder Ester; Endosulfan (ISO); Ethylendibromid (ISO) (1,2-Dibromethan); Ethylendichlorid (ISO) (1,2-Dichlorethan); Fluoracetamid (ISO); Heptachlor (ISO); Hexachlorbenzol (ISO); 1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan (HCH (ISO)), einschließlich Lindan (ISO, INN); Quecksilberverbindungen; Methamidophos (ISO); Monocrotophos (ISO); Oxiran (Ethylenoxid), Parathion (ISO); Parathionmethyl (ISO) (Methylparathion); Pentachlorphenol (ISO), seine Salze oder Ester; Perfluoroctansulfonsäure und ihre Salze; Perfluoroctansulfonamide; Perfluoroctansulfonylfluorid; Phosphamidon (ISO); 2,4,5-T (ISO) (2,4,5-Trichlorphenoxyessigsäure), ihre Salze oder Ester; Tributylzinnverbindungen; Trichlorfon (ISO).
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 38, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Zu den Unterpositionen 3808.61 bis 3808.69 gehören nur Erzeugnisse der Position 3808, die Alpha-Cypermethrin (ISO), Bendiocarb (ISO), Bifenthrin (ISO), Chlorfenapyr (ISO), Cyfluthrin (ISO), Deltamethrin (INN, ISO), Etofenprox (INN), Fenitrothion (ISO), Lambda-Cyhalothrin (ISO), Malathion (ISO), Pirimiphosmethyl (ISO) oder Propoxur (ISO) enthalten.
Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Wortlaut · Kapitel 38, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Siedlungsabfälle“ solche Abfälle, die von Haushalten, Hotels, Restaurants, Krankenhäusern, Geschäften, Büros usw. entsorgt werden, und auch Abfälle der Straßenreinigung sowie Abfälle von Bau- und Abbrucharbeiten. Siedlungsabfälle enthalten allgemein eine Vielzahl von verschiedenen Materialien wie Kunststoffe, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas, Metalle, Nahrungsmittel, defekte Möbel und andere beschädigte oder zu entsorgende Gegenstände. Der Begriff „Siedlungsabfälle“ erfasst jedoch nicht: a) einzelne Materialien oder Erzeugnisse, die von den Abfällen getrennt wurden, wie beispielsweise Abfälle aus Kunststoffen, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas oder Metall, Elektro- und Elektronikaltgeräte und -schrott (einschließlich Altbatterien), die in die vorgesehenen Positionen eingereiht werden; b) Industrieabfälle; c) pharmazeutische Abfälle gemäß Anmerkung 4 k zu Kapitel 30; oder d) klinische Abfälle gemäß der nachstehenden Anmerkung 6 a).

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-941/1910.03.2021Das Urteil C-941/19 betrifft eine für Katzen bestimmte Lösung mit dem Wirkstoff Fipronil, die mit einer Pipette über die Haut verabreicht wird (spot-on).

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 3808

30 der 31 Warennummern der Position 3808 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20173808.52.00.00.0eingeführt · DDT (ISO) (Clofenotan (INN), in Behältnissen mit einem Nettogewicht von nicht mehr als …
  2. 01.01.20173808.61.00.00.0eingeführt · in Behältnissen mit einem Nettogewicht von nicht mehr als 300 g
  3. 01.01.20173808.62.00.00.0eingeführt · in Behältnissen mit einem Nettogewicht von mehr als 300 g, aber nicht mehr als 7,5 kg · zuletzt geändert 01.01.2018
  4. 01.01.20173808.69.00.00.0eingeführt · andere
  5. 01.01.20073808.91.10eingeführt · auf der Grundlage von Pyrethroiden · zuletzt geändert 01.01.2018
  6. 01.01.20073808.91.20eingeführt · auf der Grundlage von Chlorkohlenwasserstoffen · zuletzt geändert 15.02.2024
  7. 01.01.20073808.91.30.00.0eingeführt · auf der Grundlage von Carbamaten
  8. 01.01.20073808.91.40.00.0eingeführt · auf der Grundlage von organischen Phosphorverbindungen
  9. 01.01.20073808.91.90eingeführt · andere
  10. 01.01.20073808.92.10.00.0eingeführt · Zubereitungen auf der Grundlage von Kupferverbindungen
  11. 01.01.20073808.92.20.00.0eingeführt · andere
  12. 01.01.20073808.92.30.00.0eingeführt · auf der Grundlage von Dithiocarbamaten · zuletzt geändert 01.07.2024
  13. 01.01.20073808.92.40.00.0eingeführt · auf der Grundlage von Benzimidazolen
  14. 01.01.20073808.92.50.00.0eingeführt · auf der Grundlage von Diazolen oder Triazolen
  15. 01.01.20073808.92.60.00.0eingeführt · auf der Grundlage von Diazinen oder Morpholinen
  16. 01.01.20073808.92.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2026
  17. 01.01.20073808.93.11.00.0eingeführt · auf der Grundlage von Phenoxyphytohormonen
  18. 01.01.20073808.93.13.00.0eingeführt · auf der Grundlage von Triazinen
  19. 01.01.20073808.93.15.00.0eingeführt · auf der Grundlage von Amiden · zuletzt geändert 01.01.2018
  20. 01.01.20073808.93.17.00.0eingeführt · auf der Grundlage von Carbamaten
  21. 01.01.20073808.93.21.00.0eingeführt · auf der Grundlage von Dinitroanilinderivaten
  22. 01.01.20073808.93.23.00.0eingeführt · auf der Grundlage von Harnstoff-, Uracil- oder Sulfonylharnstoffderivaten · zuletzt geändert 01.07.2020
  23. 01.01.20073808.93.27.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2022
  24. 01.01.20073808.93.30.00.0eingeführt · Keimhemmungsmittel
  25. 01.01.20073808.93.90eingeführt · Pflanzenwuchsregulatoren · zuletzt geändert 01.07.2010
  26. 01.01.20073808.94.10.00.0eingeführt · auf der Grundlage von quartären Ammoniumsalzen
  27. 01.01.20073808.94.20eingeführt · auf der Grundlage von halogenierten Verbindungen
  28. 01.01.20073808.94.90eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2018
  29. 01.01.20073808.99.10.00.0eingeführt · Rodentizide
  30. 01.01.20073808.99.90eingeführt · andere · zuletzt geändert 15.02.2024

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 3808

Was gehört nicht zur Position 3808?

Isolierte chemisch einheitliche Elemente oder Verbindungen gehören nicht zu Kapitel 38; ausgenommen sind Insektizide, Rodentizide und ähnliche Erzeugnisse in Formen oder Aufmachungen der in Position 3808 beschriebenen Art. Mischungen von chemischen Erzeugnissen und Lebensmitteln, die zum Zubereiten von Lebensmitteln verwendet werden, gehören im Allgemeinen in Position 2106.

Welche Warennummer gilt für Insektizide auf der Grundlage von Pyrethroiden in Position 3808?

Insektizide auf der Grundlage von Pyrethroiden gehören in die Warennummer 3808.91.10. Die Warennummer 3808.91.90 erfasst die übrigen Insektizide, die nicht auf Pyrethroiden, Chlorkohlenwasserstoffen, Carbamaten oder organischen Phosphorverbindungen beruhen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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