01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 3814?
Die Position 3814 ist in die Unterposition 3814.00 gegliedert. Die Warennummer 3814.00.10 erfasst Zubereitungen auf der Grundlage von Butylacetat. Die Warennummer 3814.00.90 erfasst alles, was die Warennummer 3814.00.10 nicht erfasst.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 3814.00.10auf der Grundlage von Butylacetat
- 3814.00.10.10.03814.00.10.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 3814
10 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3814. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Reinigungslösungsmittel – 3814.00.90.99.0
Klebstoffentferner – 3814.00.90.99.0
Bremsenreiniger – 3814.00.90.99.0
Kontaktreiniger – 3814.00.90.99.0
Lösungsmittel – 3814.00.90.99.0
Dibasischer Ester – 3814.00.90.99.0
Lackverdünner – 3814.00.90.99.0
Lösestift – 3814.00.90.99.0
Farbentferner – 3814.00.90.99.0
Aceton – 3814.00.90.99.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 3814
Rechts: wie viele der 2 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 3814
Anmerkungen (2)
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
4. In der Nomenklatur gelten als „Siedlungsabfälle“ solche Abfälle, die von Haushalten, Hotels, Restaurants, Krankenhäusern, Geschäften, Büros usw. entsorgt werden, und auch Abfälle der Straßenreinigung sowie Abfälle von Bau- und Abbrucharbeiten. Siedlungsabfälle enthalten allgemein eine Vielzahl von verschiedenen Materialien wie Kunststoffe, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas, Metalle, Nahrungsmittel, defekte Möbel und andere beschädigte oder zu entsorgende Gegenstände. Der Begriff „Siedlungsabfälle“ erfasst jedoch nicht: a) einzelne Materialien oder Erzeugnisse, die von den Abfällen getrennt wurden, wie beispielsweise Abfälle aus Kunststoffen, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas oder Metall, Elektro- und Elektronikaltgeräte und -schrott (einschließlich Altbatterien), die in die vorgesehenen Positionen eingereiht werden; b) Industrieabfälle; c) pharmazeutische Abfälle gemäß Anmerkung 4 k zu Kapitel 30; oder d) klinische Abfälle gemäß der nachstehenden Anmerkung 6 a).
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 3814
Die zwei Warennummern der Position 3814 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19723814.00.10eingeführt · auf der Grundlage von Butylacetat · zuletzt geändert 25.08.2012
- 01.01.19723814.00.90eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.07.1997
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 3814
Welche Warennummer aus Position 3814 gilt für zusammengesetzte Löse- und Verdünnungsmittel, die nicht auf Butylacetat beruhen?
Für zusammengesetzte Löse- und Verdünnungsmittel, die nicht auf der Grundlage von Butylacetat beruhen, gilt die Warennummer 3814.00.90. Auf der Grundlage von Butylacetat hergestellte Zubereitungen gehören in die Warennummer 3814.00.10.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex