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HS-Code 3920.99 – Folien und Platten aus anderen Kunststoffen

HS-Code · 6-stellig

Diese Unterposition erfasst Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen der Position 3920 aus anderen Kunststoffen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage. Waren aus Polymeren des Ethylens gehören in 3920.10, solche aus Poly(methylmethacrylat) in 3920.51. Die Nummern darunter richten sich nach dem Polymerisationsverfahren des Kunststoffs und danach, welche Ware es ist.

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Welche Nummer unter 3920.99 gilt für Ihre Kunststofffolie?

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 3920.99?

Unter 3920.99 unterscheiden sich die Nummern nach Kunststoff und Verfahren. Polyimidfolien und -streifen, unbeschichtet oder nur mit Kunststoff beschichtet, gehören in die Zolltarifnummer 3920.99.21.00.0, Ionenaustauschermembranen aus fluorierten Kunststoffen zur Verwendung in Chloralkali-Elektrolytzellen in die Zolltarifnummer 3920.99.53.00.0. Die Warennummer 3920.99.28 erfasst die übrigen Waren aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen. Die Warennummer 3920.99.52 erfasst Folien aus Poly(vinylfluorid) sowie bestimmte biaxial orientierte Poly(vinylalkohol)-Folien; die Warennummer 3920.99.59 erfasst die übrigen aus Additionspolymerisationserzeugnissen. Die übrigen Waren, die nicht unter die vorstehenden Nummern fallen, gehören in die Zolltarifnummer 3920.99.90.00.0.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKunststoffe und Waren daraus
PositionAndere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage
aus anderen Kunststoffen
Unterpositionaus anderen KunststoffenDiese Seite
aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert
ZolltarifnummerPolyimidfolien und -streifen, unbeschichtet oder nur mit Kunststoff beschichtet
0 % · 3 vZTA
Kombinierte Nomenklaturandere
6,5 % · 45 vZTA
aus Additionspolymerisationserzeugnissen
ZolltarifnummerFolien aus Poly(vinylfluorid); biaxial orientierte Folien aus Poly(vinylalkohol) mit einem Gehalt an Poly(vinylalkohol) von 97 GHT oder mehr, unbeschichtet, mit einer Dicke von 1 mm oder weniger
0 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerIonenaustauschermembranen aus fluorierten Kunststoffen, zur Verwendung in Chloralkali-Elektrolytzellen
Kombinierte Nomenklaturandere
6,5 % · 12 vZTA
Zolltarifnummerandere
6,5 % · 3 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 3920.99

KontrolleGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Ausfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)Gilt nur für einzelne Nummern darunter.Ausfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, SimbabweSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter HS-Code 3920.99?

5 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 3920.99. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 3920.99

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 10
10. Als „Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen“ im Sinne der Positionen 3920 und 3921 gelten ausschließlich Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen (ausgenommen solche des Kapitels 54) und Blöcke von regelmäßiger geometrischer Form, auch bedruckt oder anders oberflächenbearbeitet, nicht geschnitten oder lediglich rechteckig oder quadratisch geschnitten (auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben), aber nicht weiter bearbeitet.
Wortlaut · Kapitel 39, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Im Sinne der Unterposition 3920.43 schließt der Begriff „Weichmacher“ auch die Sekundärweichmacher ein.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt VII, Anmerkung 1
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 4
4. Als „Copolymere“ gelten alle Polymere, bei denen keine einzelne Monomereinheit 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beiträgt. Im Sinne des Kapitels 39 sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, Copolymere (einschließlich Copolykondensate, Copolyadditionserzeugnisse, Blockcopolymere und Pfropfcopolymere) und Polymergemische der Position zuzuweisen, welche die Polymere derjenigen Comonomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. Im Sinne dieser Anmerkung sind dabei die konstitutionellen Comonomereinheiten von Polymeren, die zur selben Position gehören, zusammenzuziehen. Wenn keine einzelne Comonomereinheit überwiegt, sind Copolymere oder Polymergemische der Letzten der in Betracht kommenden Position zuzuweisen.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 5
5. Chemisch modifizierte Polymere — das sind solche, bei denen nur an den Seitengruppen der Hauptpolymerkette Änderungen durch chemische Reaktionen vorgenommen wurden — sind derjenigen Position zuzuweisen, die das nicht modifizierte Polymer erfasst. Diese Bestimmung gilt nicht für Pfropfcopolymere.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern unter HS-Code 3920.99

Zum 01.01.2026 wurde eine Warennummer neu eingeführt. Die übrigen 5 Warennummern blieben unverändert.

  1. 01.01.20263920.99.21.00.0neu eingeführt · aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert › Polyimidfolien und -streifen, unbeschichtet oder nur mit Kunststoff beschichtet

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 3920.99

Welche Zolltarifnummer unter HS-Code 3920.99 gilt für Polyimidfolien?

Polyimidfolien und -streifen, unbeschichtet oder nur mit Kunststoff beschichtet, gehören in die Zolltarifnummer 3920.99.21.00.0. Die übrigen Nummern darunter richten sich nach dem Polymerisationsverfahren des Kunststoffs.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut

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