Zum Hauptinhalt springen

Warennummer 3920.99.28 – Tafeln und Folien aus anderen Kunststoffen

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Diese Warennummer gehört zur Position 3920, Unterposition 3920.99 („aus anderen Kunststoffen“), dort zu „aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert“, und erfasst andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet, ohne Unterlage. Von Folien aus Poly(vinylfluorid) trennt sie das Material, denn diese gehören in die Zolltarifnummer 3920.99.52.00.0. Die Zolltarifnummern unter dieser Warennummer richten sich nach Material und Ausführung der Folie.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Kunststofffolie zur Warennummer 3920.99.28?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 3920.99.28?

Die Zolltarifnummer 3920.99.28.40.0 erfasst Polymerfolien, die bestimmte Monomere enthalten, darunter Poly(tetramethylenetherglycol) sowie 1,4-Butandiol oder 1,3-Butandiol. Die Zolltarifnummer 3920.99.28.50.0 betrifft thermoplastische Folien aus Polyurethan auf Grundlage eines aliphatischen Polycaprolactons, die einseitig mit einer transparenten abziehbaren PET-Schutzfolie versehen sind, und ist seit 01.01.2026 neu. Die Zolltarifnummer 3920.99.28.65.0 erfasst matte thermoplastische Polyurethanfolien in Rollen mit einer Breite von 1640 mm (± 10 mm) und einem Glanz von 3,3° oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,8° (nach ASTM D2457). Die Zolltarifnummer 3920.99.28.70.0 betrifft Folien auf Rollen aus Epoxidharz mit leitenden Eigenschaften, mit Mikrokugeln mit einer Metallbeschichtung und mit einer Klebeschicht.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKunststoffe und Waren daraus
PositionAndere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage
aus anderen Kunststoffen
Unterpositionaus anderen Kunststoffen
aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
ZolltarifnummerPolymerfolie, welche die folgendenen Monomere enthält: - Poly(tetramethylenetherglycol), - Bis(4-isocyanotocyclohexyl)methan, - 1,4-Butandiol oder 1,3-Butandiol, - mit einer Dicke von 0,25 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,0 mm, - auf einer Seite mit regelmäßigen Mustern versehen, - und mit einer Schutzschicht versehen
6,5 % · 45 vZTA
ZolltarifnummerThermoplastische Folie aus Polyurethan (TPU) auf der Grundlage eines aliphatischen Polycaprolactons (PCL), auf einer Seite mit einer transparenten abziehbaren Schutzfolie (PET-Folie) versehen, mit einer Lichtdurchlässigkeit von mehr als 93% (gemäß DIN EN ISO 13468-1), mit einer Dicke von 25μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 500μm
6,5 % · 45 vZTA
ZolltarifnummerMatte thermoplastische Polyurethanfolie, in Rollen, mit : - einer Breite von 1640 mm (± 10 mm), - einem Glanz von 3,3° oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,8° (nach ASTM D2457), - einer Oberflächenrauheit von 1,9 Ra oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,8 Ra (nach ISO 4287), - einer Dicke von mehr als 365 µm, jedoch nicht mehr als 760 µm - einer Härte von 90 (± 4) (nach dem Shore-A-Verfahren (ASTM D2240)), - einer Bruchreißdehnung von 470 % (nach EN ISO 527)
6,5 % · 45 vZTA
ZolltarifnummerFolien auf Rollen, bestehend aus Epoxidharz, mit leitenden Eigenschaften und mit: - Mikrokugeln mit einer Metallbeschichtung, auch mit Goldlegierung, - einer Klebeschicht, - einer Schutzschicht aus Silikon oder Poly(ethylenterephthalat) auf der einen Seite, - einer Schutzschicht aus Poly(ethylenterephthalat) auf der anderen Seite, - mit einer Breite von 5 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 cm und - mit einer Länge von nicht mehr als 2 000 m
6,5 % · 45 vZTA
Zolltarifnummerandere
6,5 % · 45 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

Ihre Ware einreihen

Welche der 5 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.

Zolltarifnummer finden →

02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 3920.99.28

KontrolleGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 3920.99.28?

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 3920.99.28. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 3920.99.28

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 10
10. Als „Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen“ im Sinne der Positionen 3920 und 3921 gelten ausschließlich Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen (ausgenommen solche des Kapitels 54) und Blöcke von regelmäßiger geometrischer Form, auch bedruckt oder anders oberflächenbearbeitet, nicht geschnitten oder lediglich rechteckig oder quadratisch geschnitten (auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben), aber nicht weiter bearbeitet.
Wortlaut · Kapitel 39, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Im Sinne der Unterposition 3920.43 schließt der Begriff „Weichmacher“ auch die Sekundärweichmacher ein.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt VII, Anmerkung 1
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 4
4. Als „Copolymere“ gelten alle Polymere, bei denen keine einzelne Monomereinheit 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beiträgt. Im Sinne des Kapitels 39 sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, Copolymere (einschließlich Copolykondensate, Copolyadditionserzeugnisse, Blockcopolymere und Pfropfcopolymere) und Polymergemische der Position zuzuweisen, welche die Polymere derjenigen Comonomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. Im Sinne dieser Anmerkung sind dabei die konstitutionellen Comonomereinheiten von Polymeren, die zur selben Position gehören, zusammenzuziehen. Wenn keine einzelne Comonomereinheit überwiegt, sind Copolymere oder Polymergemische der Letzten der in Betracht kommenden Position zuzuweisen.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 5
5. Chemisch modifizierte Polymere — das sind solche, bei denen nur an den Seitengruppen der Hauptpolymerkette Änderungen durch chemische Reaktionen vorgenommen wurden — sind derjenigen Position zuzuweisen, die das nicht modifizierte Polymer erfasst. Diese Bestimmung gilt nicht für Pfropfcopolymere.

05Verlauf

Verlauf der Zolltarifnummern unter Warennummer 3920.99.28

Zum 01.01.2026 wurde eine Zolltarifnummer neu eingeführt. Die übrigen 4 Zolltarifnummern blieben unverändert.

  1. 01.01.20263920.99.28.50.0neu eingeführt · Thermoplastische Folie aus Polyurethan (TPU) auf der Grundlage eines aliphatischen Polycaprolactons (PCL), auf einer Seite mit einer transparenten abziehbaren Schutzfolie (PET-Folie) versehen, mit einer Lichtdurchlässigkeit von mehr als 93% (gemäß DIN EN ISO 13468-1), mit einer Dicke von 25μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 500μm

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 3920.99.28

Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 3920.99.28 gilt für Folien, die keiner der genannten Ausführungen entsprechen?

Folien unter der Warennummer 3920.99.28, die keiner der genannten Ausführungen entsprechen, gehören in die Zolltarifnummer 3920.99.28.90.0 („andere“).

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →