Zum Hauptinhalt springen

Position 3920 – Platten, Folien und Bänder aus Kunststoff

Position im Zolltarif

39Kapitel20Position

Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen aus Kunststoff, zum Beispiel Verpackungsfolien, Plexiglas und PVC-Platten, die nicht aus Zellkunststoffen bestehen, weder verstärkt noch geschichtet sind und ohne Unterlage vorliegen. Selbstklebende Erzeugnisse gehören in Position 3919, Erzeugnisse des Kapitels 54 sind ausgenommen.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Kunststofffolie zur Position 3920?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 3920?

Die Position wird zuerst nach dem Polymer unterteilt: Ethylen (Unterposition 3920.10), Propylen (3920.20), Styrol (3920.30), Vinylchlorid (3920.43 und 3920.49), Acrylpolymere (3920.51 und 3920.59), Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester oder andere Polyester (3920.61 bis 3920.69), Cellulose und ihre chemischen Derivate (3920.71 bis 3920.79) sowie andere Kunststoffe (3920.91 bis 3920.99). Bei Ethylen, Propylen und Poly(ethylenterephthalat) wird weiter nach der Dicke unterschieden, bei Polyethylen zusätzlich nach der relativen Dichte mit der Grenze 0,94. Bei Polymeren des Vinylchlorids wird nach einem Gehalt an Weichmachern von 6 GHT oder mehr unterschieden.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKunststoffe und Waren daraus
PositionAndere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne UnterlageDiese Seite
Unterpositionaus Polymeren des Ethylens
0 % bis 6,5 % · 56 vZTA
mit einer Dicke von 0,125 mm oder weniger
aus Polyethylen mit einer relativen Dichte von
weniger als 0,94
ZolltarifnummerPolyethylenfolien mit einer Dicke von 20 Mikrometer bis 40 Mikrometer, zum Herstellen von Fotoresist-Filmen für die Halbleiterfertigung oder für gedruckte Schaltungen
Kombinierte NomenklaturStretchfolien, nicht bedruckt
Kombinierte Nomenklaturandere
Kombinierte Nomenklatur0,94 oder mehr
Kombinierte Nomenklaturandere
mit einer Dicke von mehr als 0,125 mm
Zolltarifnummersynthetischer Papierhalbstoff, bestehend aus feuchten Blättern aus nicht kohärenten Polyethylenfasern (Fibrillen), auch mit Zusatz von Cellulosefasern von 15 GHT oder weniger mit in Wasser gelöstem Poly(vinylalkohol) als Feuchthaltemittel
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositionaus Polymeren des Propylens
6,5 % · 37 vZTA
mit einer Dicke von 0,10 mm oder weniger
Kombinierte Nomenklaturbiaxial orientiert
Kombinierte Nomenklaturandere
Kombinierte Nomenklaturmit einer Dicke von mehr als 0,10 mm
Unterpositionaus Polymeren des Styrols
6,5 % · 1 vZTA
aus Polymeren des Vinylchlorids
Unterpositionmit einem Gehalt an Weichmachern von 6 GHT oder mehr
6,5 % · 11 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmit einer Dicke von 1 mm oder weniger
Kombinierte Nomenklaturmit einer Dicke von mehr als 1 mm
Unterpositionandere
6,5 % · 23 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmit einer Dicke von 1 mm oder weniger
Kombinierte Nomenklaturmit einer Dicke von mehr als 1 mm
aus Acrylpolymeren
Unterpositionaus Poly(methylmethacrylat)
6,5 % · 6 vZTA
Unterpositionandere
0 % bis 6,5 % · 5 vZTA
ZolltarifnummerCopolymer aus Acrylsäure- und Methacrylsäureestern, in Form von Folien mit einer Dicke von 150 Mikrometer oder weniger
Zolltarifnummerandere
aus Polycarbonaten, Alkydharzen, Allylpolyestern oder anderen Polyestern
Unterpositionaus Polycarbonaten
6,5 % · 5 vZTA
Unterpositionaus Poly(ethylenterephthalat)
6,5 % · 34 vZTA
mit einer Dicke von 0,35 mm oder weniger
ZolltarifnummerFolien aus Poly(ethylenterephthalat) mit einer Dicke von 72 Mikrometer bis 79 Mikrometer, zum Herstellen von flexiblen Magnetplatten; Folien aus Poly(ethylenterephthalat) mit einer Dicke von 100 Mikrometer bis 150 Mikrometer, zum Herstellen von Fotopolymer-Hochdruckplatten
Kombinierte Nomenklaturandere
Kombinierte Nomenklaturmit einer Dicke von mehr als 0,35 mm
Zolltarifnummeraus ungesättigten Polyestern
6,5 % · 0 vZTA
Unterpositionaus anderen Polyestern
6,5 % · 10 vZTA
aus Cellulose oder ihren chemischen Derivaten
Zolltarifnummeraus regenerierter Cellulose
6,5 % · 3 vZTA
Unterpositionaus Celluloseacetaten
6,3 % bis 6,5 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerFilmunterlagen in Rollen oder Streifen
Zolltarifnummerandere
Unterpositionaus anderen Cellulosederivaten
5,7 % bis 6,5 % · 2 vZTA
Zolltarifnummeraus Vulkanfiber
Zolltarifnummerandere
aus anderen Kunststoffen
Unterpositionaus Poly(vinylbutyral)
6,1 % · 0 vZTA
Zolltarifnummeraus Polyamiden
6,5 % · 3 vZTA
Zolltarifnummeraus Aminoharzen
6,5 % · 0 vZTA
Zolltarifnummeraus Phenolharzen
6,5 % · 0 vZTA
Unterpositionaus anderen Kunststoffen
0 % bis 6,5 % · 63 vZTA
aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert
ZolltarifnummerPolyimidfolien und -streifen, unbeschichtet oder nur mit Kunststoff beschichtet
Kombinierte Nomenklaturandere
aus Additionspolymerisationserzeugnissen
ZolltarifnummerFolien aus Poly(vinylfluorid); biaxial orientierte Folien aus Poly(vinylalkohol) mit einem Gehalt an Poly(vinylalkohol) von 97 GHT oder mehr, unbeschichtet, mit einer Dicke von 1 mm oder weniger
ZolltarifnummerIonenaustauschermembranen aus fluorierten Kunststoffen, zur Verwendung in Chloralkali-Elektrolytzellen
Kombinierte Nomenklaturandere
Zolltarifnummerandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

Ihre Ware einreihen

Welche der 39 Warennummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

02Typische Waren

Typische Waren in Position 3920

41 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3920. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 3920

Rechts: wie viele der 39 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Zentralamerika39 von 39
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Kolumbien39 von 39
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Ecuador39 von 39
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Peru39 von 39
senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle Länder16 von 39
senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle Länder14 von 39
senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle Länder3 von 39
senkt den ZollZollkontingent · alle Länder1 von 39
verbotenSimbabwe-Sanktionen · Simbabwe1 von 39
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder5 von 39
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder2 von 39
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECD2 von 39
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder2 von 39
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)1 von 39
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 3920

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 10
10. Als „Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen“ im Sinne der Positionen 3920 und 3921 gelten ausschließlich Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen (ausgenommen solche des Kapitels 54) und Blöcke von regelmäßiger geometrischer Form, auch bedruckt oder anders oberflächenbearbeitet, nicht geschnitten oder lediglich rechteckig oder quadratisch geschnitten (auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben), aber nicht weiter bearbeitet.
Wortlaut · Kapitel 39, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Im Sinne der Unterposition 3920.43 schließt der Begriff „Weichmacher“ auch die Sekundärweichmacher ein.
Wortlaut · Abschnitt VII, Anmerkung 1
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 4
4. Als „Copolymere“ gelten alle Polymere, bei denen keine einzelne Monomereinheit 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beiträgt. Im Sinne des Kapitels 39 sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, Copolymere (einschließlich Copolykondensate, Copolyadditionserzeugnisse, Blockcopolymere und Pfropfcopolymere) und Polymergemische der Position zuzuweisen, welche die Polymere derjenigen Comonomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. Im Sinne dieser Anmerkung sind dabei die konstitutionellen Comonomereinheiten von Polymeren, die zur selben Position gehören, zusammenzuziehen. Wenn keine einzelne Comonomereinheit überwiegt, sind Copolymere oder Polymergemische der Letzten der in Betracht kommenden Position zuzuweisen.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 5
5. Chemisch modifizierte Polymere — das sind solche, bei denen nur an den Seitengruppen der Hauptpolymerkette Änderungen durch chemische Reaktionen vorgenommen wurden — sind derjenigen Position zuzuweisen, die das nicht modifizierte Polymer erfasst. Diese Bestimmung gilt nicht für Pfropfcopolymere.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 3920

34 der 39 Warennummern der Position 3920 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19973920.10.23.00.0eingeführt · Polyethylenfolien mit einer Dicke von 20 Mikrometer bis 40 Mikrometer, zum Herstellen von …
  2. 01.01.19983920.10.24eingeführt · Stretchfolien, nicht bedruckt · zuletzt geändert 01.01.2010
  3. 01.01.20103920.10.25eingeführt · andere
  4. 01.01.19953920.10.28eingeführt · 0,94 oder mehr · zuletzt geändert 01.01.1997
  5. 01.01.19953920.10.40eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.1997
  6. 01.01.19973920.10.81.00.0eingeführt · synthetischer Papierhalbstoff, bestehend aus feuchten Blättern aus nicht kohärenten … · zuletzt geändert 01.01.2002
  7. 01.01.19973920.10.89eingeführt · andere
  8. 01.01.19913920.20.21eingeführt · biaxial orientiert
  9. 01.01.19913920.20.29eingeführt · andere
  10. 01.01.20103920.20.80eingeführt · mit einer Dicke von mehr als 0,10 mm
  11. 01.01.20023920.43.10eingeführt · mit einer Dicke von 1 mm oder weniger
  12. 01.01.20023920.43.90eingeführt · mit einer Dicke von mehr als 1 mm
  13. 01.01.20023920.49.10eingeführt · mit einer Dicke von 1 mm oder weniger
  14. 01.01.20023920.49.90eingeführt · mit einer Dicke von mehr als 1 mm
  15. 01.01.19973920.59.10.00.0eingeführt · Copolymer aus Acrylsäure- und Methacrylsäureestern, in Form von Folien mit einer Dicke …
  16. 01.01.19973920.59.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2017
  17. 01.01.20103920.62.12.00.0eingeführt · Folien aus Poly(ethylenterephthalat) mit einer Dicke von 72 Mikrometer bis 79 Mikrometer …
  18. 01.01.19973920.62.19eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2010
  19. 01.01.19943920.62.90eingeführt · mit einer Dicke von mehr als 0,35 mm · zuletzt geändert 01.07.2018
  20. 01.01.19723920.63.00.00.0eingeführt · aus ungesättigten Polyestern · zuletzt geändert 01.01.2009
  21. 01.01.19723920.71.00.00.0eingeführt · aus regenerierter Cellulose · zuletzt geändert 01.01.2010
  22. 01.01.19723920.73.10.00.0eingeführt · Filmunterlagen in Rollen oder Streifen
  23. 01.01.20103920.73.80.00.0eingeführt · andere
  24. 01.01.20073920.79.10.00.0eingeführt · aus Vulkanfiber · zuletzt geändert 08.01.2025
  25. 01.01.20073920.79.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2014
  26. 01.01.19723920.92.00.00.0eingeführt · aus Polyamiden · zuletzt geändert 01.01.2019
  27. 01.01.19723920.93.00.00.0eingeführt · aus Aminoharzen
  28. 01.01.19723920.94.00.00.0eingeführt · aus Phenolharzen
  29. 01.01.19973920.99.21.00.0eingeführt · Polyimidfolien und -streifen, unbeschichtet oder nur mit Kunststoff beschichtet · zuletzt geändert 01.01.1999
  30. 01.01.19993920.99.28eingeführt · andere
  31. 01.01.20103920.99.52.00.0eingeführt · Folien aus Poly(vinylfluorid); biaxial orientierte Folien aus Poly(vinylalkohol) mit …
  32. 01.01.19973920.99.53.00.0eingeführt · Ionenaustauschermembranen aus fluorierten Kunststoffen, zur Verwendung in … · zuletzt geändert 01.01.2010
  33. 01.01.19973920.99.59eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2010
  34. 01.01.19723920.99.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 08.01.2025

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 3920

Welche Warennummer aus Position 3920 gilt für Polyethylenfolien?

Polyethylenfolien mit einer Dicke von 0,125 mm oder weniger und einer relativen Dichte von weniger als 0,94 gehören in die Warennummern 3920.10.24 und 3920.10.25. Nicht bedruckte Stretchfolien fallen unter 3920.10.24, andere unter 3920.10.25, und mit einer relativen Dichte von 0,94 oder mehr gehören Polyethylenfolien in die Warennummer 3920.10.28.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →