01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 3920?
Die Position wird zuerst nach dem Polymer unterteilt: Ethylen (Unterposition 3920.10), Propylen (3920.20), Styrol (3920.30), Vinylchlorid (3920.43 und 3920.49), Acrylpolymere (3920.51 und 3920.59), Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester oder andere Polyester (3920.61 bis 3920.69), Cellulose und ihre chemischen Derivate (3920.71 bis 3920.79) sowie andere Kunststoffe (3920.91 bis 3920.99). Bei Ethylen, Propylen und Poly(ethylenterephthalat) wird weiter nach der Dicke unterschieden, bei Polyethylen zusätzlich nach der relativen Dichte mit der Grenze 0,94. Bei Polymeren des Vinylchlorids wird nach einem Gehalt an Weichmachern von 6 GHT oder mehr unterschieden.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 3920.30aus Polymeren des Styrols
- 3920.30.00.10.03920.30.00.30.03920.30.00.90.0
- 3920.51aus Poly(methylmethacrylat)
- 3920.51.00.20.03920.51.00.30.03920.51.00.40.03920.51.00.50.03920.51.00.90.0
- 3920.61aus Polycarbonaten
- 3920.61.00.30.03920.61.00.40.03920.61.00.50.03920.61.00.90.0
- 3920.69aus anderen Polyestern
- 3920.69.00.20.03920.69.00.30.03920.69.00.70.03920.69.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 39 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 3920
41 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3920. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Kunststofffolie – 3920.10.24.90.0
Folie – 3920.10.25.90.0
Verpackungsfolie – 3920.20.21.90.0
Plexiglas – 3920.51.00.90.0
Pe Folie – 3920.10.25.90.0
Polyester-Folie – 3920.62.19.99.0
Kunststoff-Platte – 3920.20.80.90.0
PET-Folie – 3920.62.19.99.0
PVC-Platte – 3920.49.90.90.0
PVC-Folie – 3920.43.10.99.0
Teflon-Band – 3920.99.59.90.0
Druckfolie – 3920.62.19.99.0
Bopp-Folie – 3920.20.21.90.0
PET-Umreifungsband – 3920.62.90.90.0
Wärmeleit-Pad – 3920.99.28.90.0
Pp-Umreifungsband – 3920.20.80.90.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 3920
Rechts: wie viele der 39 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 3920
Anmerkungen (5)
10. Als „Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen“ im Sinne der Positionen 3920 und 3921 gelten ausschließlich Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen (ausgenommen solche des Kapitels 54) und Blöcke von regelmäßiger geometrischer Form, auch bedruckt oder anders oberflächenbearbeitet, nicht geschnitten oder lediglich rechteckig oder quadratisch geschnitten (auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben), aber nicht weiter bearbeitet.
2. Im Sinne der Unterposition 3920.43 schließt der Begriff „Weichmacher“ auch die Sekundärweichmacher ein.
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
4. Als „Copolymere“ gelten alle Polymere, bei denen keine einzelne Monomereinheit 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beiträgt. Im Sinne des Kapitels 39 sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, Copolymere (einschließlich Copolykondensate, Copolyadditionserzeugnisse, Blockcopolymere und Pfropfcopolymere) und Polymergemische der Position zuzuweisen, welche die Polymere derjenigen Comonomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. Im Sinne dieser Anmerkung sind dabei die konstitutionellen Comonomereinheiten von Polymeren, die zur selben Position gehören, zusammenzuziehen. Wenn keine einzelne Comonomereinheit überwiegt, sind Copolymere oder Polymergemische der Letzten der in Betracht kommenden Position zuzuweisen.
5. Chemisch modifizierte Polymere — das sind solche, bei denen nur an den Seitengruppen der Hauptpolymerkette Änderungen durch chemische Reaktionen vorgenommen wurden — sind derjenigen Position zuzuweisen, die das nicht modifizierte Polymer erfasst. Diese Bestimmung gilt nicht für Pfropfcopolymere.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 3920
34 der 39 Warennummern der Position 3920 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19973920.10.23.00.0eingeführt · Polyethylenfolien mit einer Dicke von 20 Mikrometer bis 40 Mikrometer, zum Herstellen von …
- 01.01.19983920.10.24eingeführt · Stretchfolien, nicht bedruckt · zuletzt geändert 01.01.2010
- 01.01.20103920.10.25eingeführt · andere
- 01.01.19953920.10.28eingeführt · 0,94 oder mehr · zuletzt geändert 01.01.1997
- 01.01.19953920.10.40eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.1997
- 01.01.19973920.10.81.00.0eingeführt · synthetischer Papierhalbstoff, bestehend aus feuchten Blättern aus nicht kohärenten … · zuletzt geändert 01.01.2002
- 01.01.19973920.10.89eingeführt · andere
- 01.01.19913920.20.21eingeführt · biaxial orientiert
- 01.01.19913920.20.29eingeführt · andere
- 01.01.20103920.20.80eingeführt · mit einer Dicke von mehr als 0,10 mm
- 01.01.20023920.43.10eingeführt · mit einer Dicke von 1 mm oder weniger
- 01.01.20023920.43.90eingeführt · mit einer Dicke von mehr als 1 mm
- 01.01.20023920.49.10eingeführt · mit einer Dicke von 1 mm oder weniger
- 01.01.20023920.49.90eingeführt · mit einer Dicke von mehr als 1 mm
- 01.01.19973920.59.10.00.0eingeführt · Copolymer aus Acrylsäure- und Methacrylsäureestern, in Form von Folien mit einer Dicke …
- 01.01.19973920.59.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2017
- 01.01.20103920.62.12.00.0eingeführt · Folien aus Poly(ethylenterephthalat) mit einer Dicke von 72 Mikrometer bis 79 Mikrometer …
- 01.01.19973920.62.19eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2010
- 01.01.19943920.62.90eingeführt · mit einer Dicke von mehr als 0,35 mm · zuletzt geändert 01.07.2018
- 01.01.19723920.63.00.00.0eingeführt · aus ungesättigten Polyestern · zuletzt geändert 01.01.2009
- 01.01.19723920.71.00.00.0eingeführt · aus regenerierter Cellulose · zuletzt geändert 01.01.2010
- 01.01.19723920.73.10.00.0eingeführt · Filmunterlagen in Rollen oder Streifen
- 01.01.20103920.73.80.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20073920.79.10.00.0eingeführt · aus Vulkanfiber · zuletzt geändert 08.01.2025
- 01.01.20073920.79.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2014
- 01.01.19723920.92.00.00.0eingeführt · aus Polyamiden · zuletzt geändert 01.01.2019
- 01.01.19723920.93.00.00.0eingeführt · aus Aminoharzen
- 01.01.19723920.94.00.00.0eingeführt · aus Phenolharzen
- 01.01.19973920.99.21.00.0eingeführt · Polyimidfolien und -streifen, unbeschichtet oder nur mit Kunststoff beschichtet · zuletzt geändert 01.01.1999
- 01.01.19993920.99.28eingeführt · andere
- 01.01.20103920.99.52.00.0eingeführt · Folien aus Poly(vinylfluorid); biaxial orientierte Folien aus Poly(vinylalkohol) mit …
- 01.01.19973920.99.53.00.0eingeführt · Ionenaustauschermembranen aus fluorierten Kunststoffen, zur Verwendung in … · zuletzt geändert 01.01.2010
- 01.01.19973920.99.59eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2010
- 01.01.19723920.99.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 08.01.2025
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 3920
Welche Warennummer aus Position 3920 gilt für Polyethylenfolien?
Polyethylenfolien mit einer Dicke von 0,125 mm oder weniger und einer relativen Dichte von weniger als 0,94 gehören in die Warennummern 3920.10.24 und 3920.10.25. Nicht bedruckte Stretchfolien fallen unter 3920.10.24, andere unter 3920.10.25, und mit einer relativen Dichte von 0,94 oder mehr gehören Polyethylenfolien in die Warennummer 3920.10.28.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen