01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 4010?
Förderbänder gliedern sich nach ihrer Verstärkung: nur mit Metall verstärkt gehört in 4010.11.00.00.0, nur mit textilen Spinnstoffen verstärkt in 4010.12.00.00.0, alle anderen in 4010.19.00.00.0. Endlose Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen) gliedern sich nach V-artiger Rippung und äußerem Umfang: V-artig gerippt mit mehr als 60 cm bis 180 cm in Unterposition 4010.31, V-artig gerippt mit mehr als 180 cm bis 240 cm in Unterposition 4010.33, andere als V-artig gerippt mit mehr als 60 cm bis 180 cm in 4010.32.00.00.0 und mit mehr als 180 cm bis 240 cm in 4010.34.00.00.0. Endlose Synchrontreibriemen (Zahnriemen) mit mehr als 60 cm bis 150 cm gehören in 4010.35.00.00.0, mit mehr als 150 cm bis 198 cm in 4010.36.00.00.0. Unterposition 4010.39 erfasst die anderen Treibriemen.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 4010.31endlose Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen), V-artig gerippt, mit …
- 4010.31.00.10.04010.31.00.90.0
- 4010.33endlose Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen), V-artig gerippt, mit …
- 4010.33.00.10.04010.33.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 10 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 4010
7 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 4010. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 4010
Rechts: wie viele der 10 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 4010
Anmerkungen (3)
8. Zu Position 4010 gehören auch Förderbänder und Treibriemen aus Geweben, die mit Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert sind, sowie solche, die unter Verwendung von mit Kautschuk getränkten oder bestrichenen Garnen oder Bindfäden aus Spinnstoffen hergestellt sind.
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
1. Als „Kautschuk“ im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 4010
Sieben der zehn Warennummern der Position 4010 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19964010.11.00.00.0eingeführt · nur mit Metall verstärkt
- 01.01.19964010.12.00.00.0eingeführt · nur mit textilen Spinnstoffen verstärkt
- 01.01.19964010.19.00.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20024010.32.00.00.0eingeführt · endlose Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen), andere als V-artig …
- 01.01.20024010.34.00.00.0eingeführt · endlose Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen), andere als V-artig …
- 01.01.20024010.35.00.00.0eingeführt · endlose Synchrontreibriemen (Zahnriemen) mit einem äußeren Umfang von mehr als 60 cm bis …
- 01.01.20024010.36.00.00.0eingeführt · endlose Synchrontreibriemen (Zahnriemen) mit einem äußeren Umfang von mehr als 150 cm bis …
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen






