01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 4810?
Die Position unterscheidet zuerst Schreib- und Druckpapiere (4810.13 bis 4810.29), Kraftpapiere und -pappen (4810.31 bis 4810.39) sowie andere Papiere und Pappen (4810.92 und 4810.99). Schreib- und Druckpapiere mit höchstens 10 GHT Fasern aus mechanischen oder chemisch-mechanischen Verfahren gehören in 4810.13 bis 4810.19, mit mehr als 10 GHT in 4810.22 und 4810.29. Innerhalb von 4810.13 und 4810.14 wird nach Rollen und Bogen unterschieden, wobei 4810.14 Bogen erfasst, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen nicht mehr als 297 mm messen. Die Warennummern 4810.29.30 (in Rollen) und 4810.29.80 (andere) gliedern 4810.29, 4810.22 erfasst leichtgewichtiges gestrichenes Papier, sog. LWC-Papier, und 4810.92 betrifft Multiplex.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 4810.14in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite …
- 4810.14.00.20.04810.14.00.80.0
- 4810.22leichtgewichtiges gestrichenes Papier, sog. "LWC-Papier"
- 4810.22.00.20.04810.22.00.80.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 15 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 4810
7 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 4810. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 4810
Rechts: wie viele der 15 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 4810
Anmerkungen (5)
7. Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die die Merkmale zweier oder mehrerer der Positionen 4801 bis 4811 aufweisen, zu der zuletzt genannten in Betracht kommenden Position.
7. Als „leichtgewichtiges gestrichenes Papier, sog. LWC-Papier“ im Sinne der Unterposition 4810.22 gilt beidseitig gestrichenes Papier, mit einem Quadratmetergewicht von 72 g oder weniger, mit einem Gewicht der Beschichtung je Seite von 15 g/m2 oder weniger, auf einer Unterlage, die zu 50 GHT oder mehr (bezogen auf die Gesamtfasermenge) aus mechanisch gewonnenen Holzfasern besteht.
1. Im Sinne dieses Kapitels schließt vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen die Bezugnahme auf „Papier“ die Bezugnahme auf „Pappe“ (ohne Rücksicht auf die Dicke oder das Quadratmetergewicht) ein.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
4. Als „Zeitungsdruckpapier“ im Sinne dieses Kapitels gilt Papier, weder gestrichen noch überzogen, von der zum Druck von Zeitungen verwenden Art, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an mechanisch oder chemisch-mechanisch gewonnenen Holzfasern von mindestens 50 GHT, nicht oder sehr schwach geleimt, mit einer Oberflächenrauigkeit nach Parker Print Surf (1 MPa) auf jeder Seite von mehr als 2,5 Mikrometer (Mikron) und mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 40 g bis 65 g und dies gilt nur für Papier: a) in Streifen oder Rollen mit einer Breite von mehr als 28 cm, oder b) in rechteckigen (einschließlich quadratischen) Bögen, auf einer Seite mehr als 28 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm in ungefaltetem Zustand.
6. Als „Kraftpapier und Kraftpappe“ im Sinne dieses Kapitels gelten Papiere und Pappen mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von 80 GHT oder mehr.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 4810
Elf der 15 Warennummern der Position 4810 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20044810.29.30eingeführt · in Rollen · zuletzt geändert 18.11.2010
- 01.01.20044810.29.80eingeführt · andere · zuletzt geändert 18.11.2010
- 01.01.19724810.31.00.00.0eingeführt · in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus …
- 01.01.19724810.32.10.00.0eingeführt · mit Kaolin gestrichen oder überzogen · zuletzt geändert 01.01.2004
- 01.01.19724810.32.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2004
- 01.01.19724810.39.00.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20024810.92.10.00.0eingeführt · jede Lage gebleicht
- 01.01.20024810.92.30.00.0eingeführt · mit nur einer gebleichten Außenlage
- 01.01.20024810.92.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19724810.99.10eingeführt · Papier und Pappe, gebleicht, mit Kaolin gestrichen oder überzogen · zuletzt geändert 18.11.2010
- 01.01.20124810.99.80eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 4810
Ist der HS-Code 4810 international?
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Position 4810 gehört damit zu diesem HS-Teil, die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur der EU.
Welche Unterposition in Position 4810 gilt für Schreibpapier in Rollen?
Schreib- und Druckpapier in Rollen gehört in 4810.13, wenn es ohne Fasern aus mechanischen oder chemisch-mechanischen Verfahren hergestellt ist oder höchstens 10 GHT solcher Fasern enthält, bezogen auf die Gesamtfasermenge. Mit mehr als 10 GHT solcher Fasern gehört es in 4810.22 oder 4810.29, wobei 4810.22 nur leichtgewichtiges gestrichenes Papier, sog. LWC-Papier, erfasst.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen






