Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Kunstpapier leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren darausX
- KapitelPAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE48
- PositionPapiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe4810
- UnterpositionPapiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder mit einem Gehalt von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge481013
- Unterpositionin Rollen481013
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kunstpapier
Der HS-Code für Kunstpapier lautet 4810.13 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4810.13.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4810.13.00.80. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4810.13.00.80.0.
Einreihung von Kunstpapier nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Kunstpapier erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) sowie nach den Anmerkungen zu Kapitel 48. Maßgeblich ist die mineralische Strichbeschichtung (Kaolin oder andere anorganische Stoffe) und der Gehalt an mechanischen Fasern von 10 GHT oder weniger.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kunstpapier
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGestrichenes Papier in Bogen (A4/A3-Formate) – für Kunstdruckpapiere in Bogenform | 4810.14.00.80.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungGestrichenes Papier in Rollen mit 70-400 g/m², Weißgrad >84% | 4810.13.00.20.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungLWC-Papier (leichtgewichtiges gestrichenes Papier) mit >10% mechanischen Fasern | 4810.22.00.80.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kunstpapier (4810) ≠ Gestrichenes Papier in Bogen (A4/A3-Formate) – für Kunstdruckpapiere in Bogenform (4810) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunstpapier bleibt die Zolltarifnummer 4810.13.00.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kunstpapier (4810) ≠ Gestrichenes Papier in Rollen mit 70-400 g/m², Weißgrad >84% (4810) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunstpapier bleibt die Zolltarifnummer 4810.13.00.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kunstpapier (4810) ≠ LWC-Papier (leichtgewichtiges gestrichenes Papier) mit >10% mechanischen Fasern (4810) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunstpapier bleibt die Zolltarifnummer 4810.13.00.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kunstpapier (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI18206/23-1 | Beidseitig mit anorganischem Stoff (Ammoniumsilikat) gestrichenes Kraftpapier, in Rollen | 4810.13.00.80.0 |
| DE21029/13-1 | Beidseitig gestrichenes Fotopapier in Bogen (DIN A4/A3) | 4810.14.00.80.0 |
| DE23417/12-1 | Glossy Hochglanz Fotopapier, beidseitig gestrichen, in Bogen | 4810.14.00.80.0 |
| DEBTI33407/21-1 | Dreilagige Pappe, beidseitig mit Kaolin gestrichen (Multiplex) | 4810.92.10.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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