01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 4901?
Die Position ist danach unterteilt, ob die Drucke in losen Bogen oder Blättern vorliegen, und danach, ob es sich um Wörterbücher oder Enzyklopädien handelt. Drucke in losen Bogen oder Blättern, auch gefalzt, gehören in Unterposition 4901.10 und Zolltarifnummer 4901.10.00.00.0. Wörterbücher und Enzyklopädien, auch in Form von Teilheften, gehören in Unterposition 4901.91 und Zolltarifnummer 4901.91.00.00.0. Alle übrigen Drucke, die diese beiden Merkmale nicht erfüllen, gehören in Unterposition 4901.99 und Zolltarifnummer 4901.99.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 4901
17 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 4901. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Buch – 4901.99.00.00.0
Broschüre – 4901.99.00.00.0
Bedienungsanleitung – 4901.99.00.00.0
Lehrbuch – 4901.99.00.00.0
Kunstbuch – 4901.99.00.00.0
Comicbuch – 4901.99.00.00.0
Hardcover-Buch – 4901.99.00.00.0
Lesebuch – 4901.99.00.00.0
Handbuch – 4901.99.00.00.0
Gebrauchtes Buch – 4901.99.00.00.0
Strickmuster – 4901.99.00.00.0
Wörterbuch – 4901.91.00.00.0
Bibel – 4901.99.00.00.0
Manga – 4901.99.00.00.0
Koran – 4901.99.00.00.0
Nautische Publikation – 4901.99.00.00.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 4901
Rechts: wie viele der 3 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 4901
Anmerkungen (4)
3. Zeitungen und andere periodisch erscheinende Druckerzeugnisse, kartoniert, gebunden oder in Sammlungen mit mehr als einer Nummer in gemeinsamem Umschlag, gehören zu Position 4901, auch wenn sie Werbung enthalten
4. Zu Position 4901 gehören auch: a) Sammlungen gedruckter Reproduktionen von Kunstwerken, Zeichnungen usw., die ein vollständiges Werk mit nummerierten Seiten sind, sich zum Binden als Bücher eignen und außerdem einen Begleittext enthalten, der sich auf diese Darstellungen oder ihre Schöpfer bezieht; b) Illustrationsbeilagen für Bücher, die mit den Büchern gestellt werden; c) Bücher in Form von Teilheften oder in losen Bogen oder Blättern jeden Formats, die ein vollständiges Werk oder einen Teil davon bilden und zum Broschieren, Kartonieren oder Binden bestimmt sind. Jedoch gehören Bilddrucke und Illustrationen, ohne Text, in losen Bogen oder Blättern jeden Formats, zu Position 4911.
5. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Kapitel 49 gehören zu Position 4901 nicht Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken dienen (z. B. Broschüren, Prospekte, Faltblätter, Handelskataloge, von Handelsgesellschaften veröffentlichte Jahrbücher, Reisewerbung). Diese Veröffentlichungen gehören zu Position 4911.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
2. Als „gedruckt“ im Sinne des Kapitels 49 gelten auch Erzeugnisse, die mit einem Vervielfältigungsapparat, in einem computergesteuerten Verfahren, maschinenschriftlich oder durch Gaufrieren, Fotografieren, Fotokopieren oder Thermokopieren hergestellt worden sind.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-62/7708.12.1977 | Das Urteil C-62/77 betrifft die Tarifnummer 49.03 und die Vorschrift 5 zu Kapitel 49 und ist danach nicht unmittelbar für Position 4901 maßgeblich; es meint kartonierte Kinderbilderbücher, deren Bilder nahezu den gesamten Raum der Seiten einnehmen und das kennzeichnende Wesenselement darstellen, während den kurzen Beischriften nur erläuternde Bedeutung zukommt. |
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 4901
Die drei Warennummern der Position 4901 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19724901.10.00.00.0eingeführt · in losen Bogen oder Blättern, auch gefalzt
- 01.01.19724901.91.00.00.0eingeführt · Wörterbücher und Enzyklopädien, auch in Form von Teilheften
- 01.01.19724901.99.00.00.0eingeführt · andere
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile