01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 4823?
Die Position wird zuerst nach Ware unterteilt: Filterpapier und Filterpappe gehören in 4823.20.00.00.0, Diagrammpapier für Registriergeräte in 4823.40.00.00.0. Tabletts, Schüsseln, Teller, Tassen, Becher und ähnliche Waren aus Papier oder Pappe werden in aus Bambus (4823.61.00.00.0) und andere Waren, die nicht aus Bambus sind (Unterposition 4823.69) geteilt; Tabletts, Schüsseln und Teller fallen dort in 4823.69.10.00.0, alle übrigen in 4823.69.90.00.0. Formgepresste oder gepresste Waren aus Papierhalbstoff bilden die Unterposition 4823.70, mit Höckerpappe und Kleinverpackungen für Eier in 4823.70.10.00.0 und anderen Waren in 4823.70.90.00.0. Die Unterposition 4823.90 erfasst die übrigen Waren, darunter Papiere und Pappen zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken in 4823.90.40.00.0 und in Warennummer 4823.90.85 alle weiteren Waren.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 9 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 4823
19 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 4823. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Papier Untersetzer – 4823.70.90.00.0
Papierfächer – 4823.90.85.80.0
Papierdichtung – 4823.90.85.80.0
Waben-Papier – 4823.90.85.80.0
Papier Trinkhalm – 4823.90.85.80.0
Kaffeefilter Papier – 4823.90.85.80.0
Zigaretten Filter – 4823.90.85.80.0
Display-Box – 4823.90.85.80.0
Pappteller – 4823.69.10.00.0
Notizbuch-Papier – 4823.90.40.00.0
Einweg-Teller – 4823.69.10.00.0
Strohhalm – 4823.90.85.80.0
Kaffee Filter – 4823.90.85.80.0
Papier Filter – 4823.20.00.00.0
Papier Ticket – 4823.90.85.80.0
Filterpapier – 4823.20.00.00.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 4823
Rechts: wie viele der 9 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 4823
Anmerkungen (5)
9. Als „Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen“ im Sinne der Position 4814 gelten nur: a) Papiere in Rollen, mit einer Breite von 45 bis 160 cm, zum Ausschmücken von Wänden oder Decken geeignet: 1) genarbt, durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder auf andere Weise oberflächenverziert (z. B. mit Scherstaub), auch mit einer durchsichtigen Schutzschicht aus Kunststoff gestrichen oder überzogen; 2) mit einer Oberfläche, die durch eingebettete Holz- oder Strohpartikel usw. gekörnt ist; 3) auf der Schauseite mit einer Kunststoffschicht gestrichen oder überzogen, die genarbt, durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder auf andere Weise verziert ist oder 4) auf der Schauseite mit Flechtstoffen, auch in Flächenform verwebt oder parallel aneinander gefügt, überzogen; b) Borten und Friese aus Papier, wie oben beschrieben bearbeitet, auch in Rollen, zum Ausschmücken von Wänden oder Decken geeignet; c) Wandverkleidungen, aus Papier aus mehreren Bahnen bestehend, in Rollen oder Bogen, derart bedruckt, dass beim Anbringen auf der Wand eine Landschaft, ein Bild oder ein sonstiges Motiv entsteht. Erzeugnisse mit Papier- oder Pappunterlage, die sich sowohl als Fußbodenbelag als auch als Wandverkleidung eignen, gehören zu Position 4823.
11. Zu Position 4823 gehören insbesondere Papiere und Pappen, perforiert, für Jacquardvorrichtungen oder dergleichen sowie Spitzenpapier.
1. Im Sinne dieses Kapitels schließt vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen die Bezugnahme auf „Papier“ die Bezugnahme auf „Pappe“ (ohne Rücksicht auf die Dicke oder das Quadratmetergewicht) ein.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
4. Als „Zeitungsdruckpapier“ im Sinne dieses Kapitels gilt Papier, weder gestrichen noch überzogen, von der zum Druck von Zeitungen verwenden Art, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an mechanisch oder chemisch-mechanisch gewonnenen Holzfasern von mindestens 50 GHT, nicht oder sehr schwach geleimt, mit einer Oberflächenrauigkeit nach Parker Print Surf (1 MPa) auf jeder Seite von mehr als 2,5 Mikrometer (Mikron) und mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 40 g bis 65 g und dies gilt nur für Papier: a) in Streifen oder Rollen mit einer Breite von mehr als 28 cm, oder b) in rechteckigen (einschließlich quadratischen) Bögen, auf einer Seite mehr als 28 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm in ungefaltetem Zustand.
6. Als „Kraftpapier und Kraftpappe“ im Sinne dieses Kapitels gelten Papiere und Pappen mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von 80 GHT oder mehr.
Urteile des EuGH (1)
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 4823
Die neun Warennummern der Position 4823 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19724823.20.00.00.0eingeführt · Filterpapier und Filterpappe
- 01.01.19724823.40.00.00.0eingeführt · Diagrammpapier für Registriergeräte, in Rollen, Bogen oder Scheiben
- 01.01.20074823.61.00.00.0eingeführt · aus Bambus
- 01.01.20074823.69.10.00.0eingeführt · Tabletts, Schüsseln und Teller
- 01.01.20074823.69.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19724823.70.10.00.0eingeführt · Höckerpappe und Kleinverpackungen für Eier
- 01.01.19724823.70.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2004
- 01.01.20044823.90.40.00.0eingeführt · Papiere und Pappen zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken · zuletzt geändert 01.01.2006
- 01.01.20074823.90.85eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 4823
Welche Zolltarifnummer aus Position 4823 gilt für welche Ware?
Die Zolltarifnummer richtet sich nach der Ware: Filterpapier und Filterpappe gehören in 4823.20.00.00.0, Diagrammpapier in 4823.40.00.00.0 und Pappteller in 4823.69.10.00.0. Notizbuchpapier fällt in 4823.90.40.00.0 und Papier-Untersetzer in 4823.70.90.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile