01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 4902?
Die Position wird nach der Erscheinungsweise unterteilt. Unterposition 4902.10 umfasst Zeitungen, die mindestens vier Mal wöchentlich erscheinen, mit der Zolltarifnummer 4902.10.00.00.0. Unterposition 4902.90 erfasst periodische Druckschriften, die nicht mindestens vier Mal wöchentlich erscheinen, mit der Zolltarifnummer 4902.90.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 4902
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 4902. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 4902
Rechts: wie viele der 2 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 4902
Anmerkungen (1)
2. Als „gedruckt“ im Sinne des Kapitels 49 gelten auch Erzeugnisse, die mit einem Vervielfältigungsapparat, in einem computergesteuerten Verfahren, maschinenschriftlich oder durch Gaufrieren, Fotografieren, Fotokopieren oder Thermokopieren hergestellt worden sind.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-375/2401.08.2025 | Broschierte Papierhefte mit hauptsächlich gedruckten Sudoku-Rätseln sind Gegenstand des Urteils C-375/24 zur Auslegung der Position 4902. |
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 4902
Die zwei Warennummern der Position 4902 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19724902.10.00.00.0eingeführt · mindestens vier Mal wöchentlich erscheinend
- 01.01.19724902.90.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2009
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 4902
Welche Zolltarifnummer gilt in Position 4902 für Zeitungen und Zeitschriften?
Zeitungen, die mindestens vier Mal wöchentlich erscheinen, gehören in die Zolltarifnummer 4902.10.00.00.0. Zeitschriften und andere periodische Druckschriften, die nicht mindestens vier Mal wöchentlich erscheinen, gehören in die Zolltarifnummer 4902.90.00.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile

