01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 6402?
Die Position 6402 gliedert sich zuerst in Sportschuhe, Schuhe mit Oberteil aus Bändern oder Riemen, die mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt sind (Zolltarifnummer 6402.20.00.00.0), und andere Schuhe. Sportschuhe werden in Skistiefel, Skilanglaufschuhe und Snowboardschuhe (Unterposition 6402.12) sowie andere Sportschuhe (Zolltarifnummer 6402.19.00.00.0) unterteilt. Andere Schuhe gliedern sich in Schuhe, die den Knöchel bedecken (Unterposition 6402.91), und übrige Schuhe (Unterposition 6402.99). Unter 6402.99 werden Schuhe mit Oberteil aus Kautschuk (Zolltarifnummer 6402.99.10.00.0) sowie Pantoffeln und andere Hausschuhe (Zolltarifnummer 6402.99.50.00.0) gesondert erfasst.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 15 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 6402
4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 6402. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 6402
Rechts: wie viele der 15 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 6402
Anmerkungen (4)
1. Als „Sportschuhe“ im Sinne der Unterpositionen 6402.12, 6402.19, 6403.12, 6403.19 und 6404.11 gelten nur: a) Schuhe, die für die Ausübung einer Sportart bestimmt und mit Dornen, Krampen, Klammern, Stollen oder ähnlichen Vorrichtungen versehen oder für deren Anbringung hergerichtet sind; b) Schuhe für Schlittschuhe oder Rollschuhe, Skistiefel, Skilanglaufschuhe, Snowboardschuhe, Ringerschuhe, Boxerstiefel oder Radsportschuhe.
4. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Kapitel 64 gelten als: a) Stoff des Oberteils der Stoff, der den größten Teil der Außenfläche bildet, unabhängig von Zubehör- oder Verstärkungsteilen wie Randeinfassungen, Knöchelschützer, Verzierungen, Schnallen, Laschen, Ösen oder ähnliche Vorrichtungen; b) Stoff der Laufsohle der Stoff, der den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildet, unabhängig von Zubehör- oder Verstärkungsteilen wie Dornen, Stollen, Nägel, Sohlenschützer oder ähnliche Vorrichtungen.
1. Im Sinne der Anmerkung 4 a gelten als „Verstärkungsteile“ alle Teile (z. B. aus Kunststoff oder Leder), die die Außenfläche des Oberteils bedecken, ihm eine höhere Festigkeit verleihen und mit der Sohle verbunden sein können. Nach Entfernung der Verstärkungsteile muss der sichtbare Teil die charakteristischen Merkmale eines Oberteils und nicht die eines Futters aufweisen und dem Fuß genügend Halt bieten, um dem Benutzer unter Beibehaltung der ursprünglichen Verschlusssysteme das Laufen zu ermöglichen. Bei der Bestimmung des Stoffes, aus dem das Oberteil besteht, sind die Flächen des Oberteils zu berücksichtigen, die von Zubehör- oder Verstärkungsteilen bedeckt sind.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
2. Im Sinne der Anmerkung 4 b sind eine oder mehrere textile Lagen, die nicht die an eine normal genutzte Laufsohle gestellten Anforderungen (z. B. Dauerhaftigkeit, Widerstandsfähigkeit usw.) erfüllen, für Einreihungszwecke außer Betracht zu lassen.
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-54/7926.02.1980 | SCHUHE MIT EINER LAUFSOHLE AUS HANFSCHNÜREN , DEREN FLÄCHE ZU 57 % AN DER SPITZE , UNTER DEM BALLEN UND UNTER DEM ABSATZ MIT KAUTSCHUKVERSTÄRKUNGEN VERSEHEN IST , SIND ALS SCHUHE MIT EINER LAUFSOHLE AUS KAUTSCHUK DER TARIFNUMMER 64.02 DES GEMEINSAMEN … |
| C-298/8205.04.1984 | Bei Sportschuhen mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil ganz aus Spinnstoff war zu prüfen, ob Lederstücke, die etwa 70 % des Spinnstoffgewebes bedecken, wertmäßig vorherrschen. |
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 6402
Die 15 Warennummern der Position 6402 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19966402.12.10.00.0eingeführt · Skistiefel und Skilanglaufschuhe
- 01.01.19966402.12.90.00.0eingeführt · Snowboardschuhe
- 01.01.19726402.19.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.1996
- 01.01.19726402.20.00.00.0eingeführt · Schuhe mit Oberteil aus Bändern oder Riemen, mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt
- 01.01.20076402.91.10.00.0eingeführt · mit einem Metallschutz in der Vorderkappe
- 01.01.20076402.91.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20076402.99.05.00.0eingeführt · mit einem Metallschutz in der Vorderkappe
- 01.01.19726402.99.10.00.0eingeführt · mit Oberteil aus Kautschuk · zuletzt geändert 01.01.2008
- 01.01.19726402.99.31.00.0eingeführt · mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm · zuletzt geändert 01.01.2007
- 01.01.19726402.99.39.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2007
- 01.01.19726402.99.50.00.0eingeführt · Pantoffeln und andere Hausschuhe · zuletzt geändert 01.01.2007
- 01.01.19726402.99.91.00.0eingeführt · weniger als 24 cm · zuletzt geändert 01.01.2008
- 01.01.19906402.99.93.00.0eingeführt · Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind · zuletzt geändert 01.01.2008
- 01.01.19906402.99.96.00.0eingeführt · für Männer · zuletzt geändert 01.01.2008
- 01.01.19906402.99.98.00.0eingeführt · für Frauen · zuletzt geändert 01.01.2008
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile



