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gültig seit 01.01.1972

Zolltarifnummer 6402.99.31.00.0 – Schuhe mit Riemen, Absatz über 3 cm

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Schuhe mit Laufsohle aus Kautschuk oder Kunststoff und Oberteil aus Kunststoff, deren Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen ist und bei denen Absatz und Sohle eine größte Höhe von mehr als 3 cm haben. Schuhe mit einem Blatt aus Riemen oder einem nicht geschlossenen Blatt und Absatz und Sohle von höchstens 3 cm gehören in 6402.99.39.00.0. Typische Waren sind Sandalen mit zehenfreiem Oberteil aus Kunststoff.

Typische Waren:Sandalen mit AbsatzSandalen mit zehenfreiem OberteilSandalen mit Laufsohle aus Kunststoff

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 6402.99.31.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSchuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile …
KapitelSchuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon
PositionAndere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff
6402.12 – 6402.19Sportschuhe
ZolltarifnummerSchuhe mit Oberteil aus Bändern oder Riemen, mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt
andere Schuhe
Unterpositionden Knöchel bedeckend
Unterpositionandere
Zolltarifnummermit einem Metallschutz in der Vorderkappe
andere
Zolltarifnummermit Oberteil aus Kautschuk
mit Oberteil aus Kunststoff
Schuhe, deren Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen ist
Zolltarifnummermit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cmDiese Seite
Zolltarifnummerandere
ZolltarifnummerPantoffeln und andere Hausschuhe
Unterpositionandere, mit einer Länge der Innensohle von

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code6402.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer6402.99.318-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code6402.99.31.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer6402.99.31.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6402.99.31.00.0?

Kapitel 64 Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon › 6402 Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus …
✓andere Schuhe, also nicht: Sportschuhe, Schuhe mit Oberteil aus Bändern oder Riemen, mit der Sohle durch Zapfen zusammengestecktDie Ware ist ein Schuh mit Laufsohle aus Kautschuk oder Kunststoff und Oberteil aus Kunststoff, der kein Sportschuh ist. Sportschuhe erkennen Sie an Dornen, Krampen, Klammern oder Stollen oder an einer Bauart für Schlittschuhe, Skistiefel, Snowboardschuhe und ähnliche Verwendungen.
✓andere, also nicht: den Knöchel bedeckendDer Schuh lässt den Knöchel frei.
✓andere, also nicht: mit einem Metallschutz in der VorderkappeDie Vorderkappe ist ohne Metallschutz.
✓mit Oberteil aus KunststoffDas Oberteil besteht aus Kunststoff. Maßgeblich ist der Stoff, der den größten Teil der Außenfläche bildet, ohne Zubehör- und Verstärkungsteile wie Randeinfassungen, Schnallen oder Ösen.
✓Schuhe, deren Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen istDas Blatt, also das den Vorderfuß bedeckende Stück des Oberteils, besteht aus Riemen oder ist nicht geschlossen, etwa bei zehenfreien Sandalen.
✓mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cmAbsatz und Sohle haben eine größte Höhe von mehr als 3 cm, gemessen vom Punkt, an dem das Oberteil beginnt. Ob sich der Absatz von der Sohle abgrenzen lässt, ist unerheblich, etwa bei Keil- oder Plateausohle.
6402.99.31.00.0Offene Riemenschuhe, Absatz über 3 cm

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 6402.99.31

ZolltarifnummerWortlaut
6402.99.31.00.0mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6402.99.31 eingereiht

54 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland52
Slowakei2
vZTAWareGültig bis
DEBTI33655/26-1DeutschlandSandalen mit Absatz, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit zehenfreiem …19.10.2029
DEBTI34244/26-1DeutschlandSandalen, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk/Kunststoff, - mit zehenfreiem …13.09.2029
DEBTI25827/26-1DeutschlandClogs, Größe 9, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil (nicht geschlossenes …02.08.2029
DEBTI4201/26-1DeutschlandSandalen, Größe 42, siehe Foto anbei. - Mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff. - Mit zehenfreiem Oberteil (nicht …16.03.2029
DEBTI4208/26-1DeutschlandSandalen, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht …15.03.2029
DEBTI4207/26-1DeutschlandSandalen, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht …15.03.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
6402.99.98149Halbschuhe, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahr- nehmbaren …
6402.99.91136Halbschuhe, Größe 33, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren …
6402.99.39109Sandalen, Größe 31, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus …
6402.99.93101Halbschuhe, Größe 37 Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6402.99.31.00.0

€
6402.99.31.00.0Drittlandszoll16,8 %1.680 €2.219 €3.899 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 16,8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 55 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202615,2 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)11,9 %
Japan4,6 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6402.99.31.00.0

Für diese Nummer gelten keine eigenen Verbote, Genehmigungspflichten oder Sonderzölle.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, RusslandSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6402.99.31.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 64, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Als „Sportschuhe“ im Sinne der Unterpositionen 6402.12, 6402.19, 6403.12, 6403.19 und 6404.11 gelten nur: a) Schuhe, die für die Ausübung einer Sportart bestimmt und mit Dornen, Krampen, Klammern, Stollen oder ähnlichen Vorrichtungen versehen oder für deren Anbringung hergerichtet sind; b) Schuhe für Schlittschuhe oder Rollschuhe, Skistiefel, Skilanglaufschuhe, Snowboardschuhe, Ringerschuhe, Boxerstiefel oder Radsportschuhe.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
6402.99.31mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm: Für die Zwecke dieser Unterposition ist es unerheblich, ob sich der Absatz von der Sohle abgrenzen lässt oder ob der Absatz einen von der Sohle nicht abgrenzbaren Teil bildet (z. B. Keilsohle, Plateausohle). Aus nachstehenden Abbildungen ist ersichtlich, wie zu messen ist: A ist der Punkt, wo das Oberteil beginnt B > 3 cm. [Abbildung] [Abbildung] …
6402.99.31 bis 6402.99.39Schuhe, deren Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen ist: Unter „Blatt“ ist das den Vorderfuß bedeckende Stück des Oberteils zu verstehen.

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareNummer
849/200222.05.2002Schuhe mit Laufsohle und Oberteil aus Kunststoff, deren Sohle und Absatz zusammen weniger als 3 cm hoch sind und deren Oberteil aus einem Kunststoffriemen besteht, wurden in die Warennummer 6402.99.39 eingereiht.6402.99.39
3801/9223.12.1992Trainingsschuhe mit Kautschuksohle, Oberteil aus Kunststoff und aufgenähten Lederbändern wurden in die Warennummer 6402.99.93 eingereiht.6402.99.93

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-54/7926.02.1980SCHUHE MIT EINER LAUFSOHLE AUS HANFSCHNÜREN , DEREN FLÄCHE ZU 57 % AN DER SPITZE , UNTER DEM BALLEN UND UNTER DEM ABSATZ MIT KAUTSCHUKVERSTÄRKUNGEN VERSEHEN IST , SIND ALS SCHUHE MIT EINER LAUFSOHLE AUS KAUTSCHUK DER TARIFNUMMER 64.02 DES GEMEINSAMEN …
C-298/8205.04.1984SPORTSCHUHE MIT LAUFSOHLEN AUS KAUTSCHUK , DEREN OBERTEIL GANZ AUS SPINNSTOFF BESTEHT , MIT DEM IM BEREICH DES VORDERBLATTS , DER HINTERKAPPE , DER ÖSENEINFASSUNG SOWIE DES AUSSEN- UND INNENRISTES UND ALS ZIERSTREIFEN DURCH NÄHTE LEDERSTÜCKE VERBUNDEN SIND …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 64 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 6402.99.31

  1. 01.01.19726402.99.31gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm“
  2. 01.01.19726402.99.31.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm“
  3. 15.03.19946402.99.31unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 6402.99.31
  4. 15.03.19946402.99.31.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 6402.99.31
  5. 01.04.20006402.99.31wieder anmeldefähig · aus 6402.99.31
  6. 01.04.20006402.99.31.00.0wieder anmeldefähig · aus 6402.99.31
  7. 01.01.20076402.99.31Stellung im Tarifbaum geändert
  8. 01.01.20076402.99.31.00.0Stellung im Tarifbaum geändert

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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