01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 6402.99?
Zolltarifnummer 6402.99.05.00.0 erfasst Schuhe mit einem Metallschutz in der Vorderkappe, Zolltarifnummer 6402.99.10.00.0 Schuhe mit Oberteil aus Kautschuk. Bei Oberteil aus Kunststoff trennen Zolltarifnummer 6402.99.31.00.0 für Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm und Zolltarifnummer 6402.99.39.00.0 für die übrigen Schuhe mit aus Riemen gefertigtem oder nicht geschlossenem Blatt. Pantoffeln und andere Hausschuhe mit Oberteil aus Kunststoff fallen unter Zolltarifnummer 6402.99.50.00.0. Die übrigen Schuhe mit Oberteil aus Kunststoff richten sich nach der Länge der Innensohle, ab 24 cm nach dem Geschlecht: Zolltarifnummer 6402.99.91.00.0 gilt für weniger als 24 cm, 6402.99.93.00.0 für Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind, 6402.99.96.00.0 für Männer und 6402.99.98.00.0 für Frauen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 9 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 6402.99
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 6402.99?
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 6402.99. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 6402.99
Anmerkungen (4)
1. Als „Sportschuhe“ im Sinne der Unterpositionen 6402.12, 6402.19, 6403.12, 6403.19 und 6404.11 gelten nur: a) Schuhe, die für die Ausübung einer Sportart bestimmt und mit Dornen, Krampen, Klammern, Stollen oder ähnlichen Vorrichtungen versehen oder für deren Anbringung hergerichtet sind; b) Schuhe für Schlittschuhe oder Rollschuhe, Skistiefel, Skilanglaufschuhe, Snowboardschuhe, Ringerschuhe, Boxerstiefel oder Radsportschuhe.
4. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Kapitel 64 gelten als: a) Stoff des Oberteils der Stoff, der den größten Teil der Außenfläche bildet, unabhängig von Zubehör- oder Verstärkungsteilen wie Randeinfassungen, Knöchelschützer, Verzierungen, Schnallen, Laschen, Ösen oder ähnliche Vorrichtungen; b) Stoff der Laufsohle der Stoff, der den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildet, unabhängig von Zubehör- oder Verstärkungsteilen wie Dornen, Stollen, Nägel, Sohlenschützer oder ähnliche Vorrichtungen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
1. Im Sinne der Anmerkung 4 a gelten als „Verstärkungsteile“ alle Teile (z. B. aus Kunststoff oder Leder), die die Außenfläche des Oberteils bedecken, ihm eine höhere Festigkeit verleihen und mit der Sohle verbunden sein können. Nach Entfernung der Verstärkungsteile muss der sichtbare Teil die charakteristischen Merkmale eines Oberteils und nicht die eines Futters aufweisen und dem Fuß genügend Halt bieten, um dem Benutzer unter Beibehaltung der ursprünglichen Verschlusssysteme das Laufen zu ermöglichen. Bei der Bestimmung des Stoffes, aus dem das Oberteil besteht, sind die Flächen des Oberteils zu berücksichtigen, die von Zubehör- oder Verstärkungsteilen bedeckt sind.
2. Im Sinne der Anmerkung 4 b sind eine oder mehrere textile Lagen, die nicht die an eine normal genutzte Laufsohle gestellten Anforderungen (z. B. Dauerhaftigkeit, Widerstandsfähigkeit usw.) erfüllen, für Einreihungszwecke außer Betracht zu lassen.
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 849/200222.05.2002 | Schuhe mit Laufsohle und Kunststoffoberteil, deren Sohle und Absatz zusammen unter 3 cm hoch sind und deren Kunststoffriemen über vier Zapfen befestigt ist, wurden in die Warennummer 6402.99.39 eingereiht. | 6402.99.39 |
| 3801/9223.12.1992 | Trainingsschuhe mit Kautschuklaufsohle, Innensohlen von etwa 27 cm und einem Kunststoffoberteil mit aufgenähten Lederbändern wurden in die Warennummer 6402.99.93 eingereiht. | 6402.99.93 |
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-54/7926.02.1980 | SCHUHE MIT EINER LAUFSOHLE AUS HANFSCHNÜREN , DEREN FLÄCHE ZU 57 % AN DER SPITZE , UNTER DEM BALLEN UND UNTER DEM ABSATZ MIT KAUTSCHUKVERSTÄRKUNGEN VERSEHEN IST , SIND ALS SCHUHE MIT EINER LAUFSOHLE AUS KAUTSCHUK DER TARIFNUMMER 64.02 DES GEMEINSAMEN … |
| C-298/8205.04.1984 | SPORTSCHUHE MIT LAUFSOHLEN AUS KAUTSCHUK , DEREN OBERTEIL GANZ AUS SPINNSTOFF BESTEHT , MIT DEM IM BEREICH DES VORDERBLATTS , DER HINTERKAPPE , DER ÖSENEINFASSUNG SOWIE DES AUSSEN- UND INNENRISTES UND ALS ZIERSTREIFEN DURCH NÄHTE LEDERSTÜCKE VERBUNDEN SIND … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 6402.99
Welche Zolltarifnummer unter HS-Code 6402.99 gilt für Ihren Schuh?
Die Zolltarifnummer richtet sich unter HS-Code 6402.99 nach dem Oberteil: Ein Metallschutz in der Vorderkappe ergibt Zolltarifnummer 6402.99.05.00.0, ein Oberteil aus Kautschuk Zolltarifnummer 6402.99.10.00.0. Bei einem Oberteil aus Kunststoff entscheiden Absatz- und Sohlenhöhe, Länge der Innensohle, Geschlecht und Hausschuhe.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile

