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HS-Code · weltweit gleichZollkontingent

HS-Code 6406.90 – Sonstige Schuhteile und Einlegesohlen

HS-Code · 6-stellig

Die Unterposition 6406.90 („andere“) erfasst Teile der Position 6406, die nicht in 6406.10 oder 6406.20 fallen, etwa Einlegesohlen, Schuhoberteile mit Brandsohle und Laufsohlen aus Leder. Schuhoberteile und Teile davon, ausgenommen Verstärkungen, gehören in 6406.10, Laufsohlen und Absätze aus Kautschuk oder Kunststoff gehören in 6406.20. Die Warennummern darunter richten sich danach, ob das Teil ein Schuhoberteil mit Brandsohle, herausnehmbares Zubehör, eine Laufsohle aus Leder oder etwas anderes ist.

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 6406.90?

Die Warennummer 6406.90.30 erfasst Zusammensetzungen aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle oder anderen Bodenteilen (ausgenommen Laufsohlen) verbunden sind, neu seit 01.01.2026. Die Warennummer 6406.90.50 umfasst Einlegesohlen und anderes herausnehmbares Zubehör. Die Warennummer 6406.90.60 erfasst Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder. Die Warennummer 6406.90.90 erfasst alles, was die Warennummern davor nicht erfassen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittSchuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile …
KapitelSchuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon
PositionSchuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon
UnterpositionandereDiese Seite
Kombinierte NomenklaturZusammensetzungen aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle oder anderen Bodenteilen (ausgenommen Laufsohlen) verbunden sind
3 % · 4 vZTA
Kombinierte NomenklaturEinlegesohlen und anderes herausnehmbares Zubehör
3 % · 37 vZTA
Kombinierte NomenklaturLaufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder
3 % · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturandere
3 % · 34 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

Zolltarifnummern unter den Warennummern

6406.90.30Zusammensetzungen aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle oder anderen Bodenteilen …
6406.90.50Einlegesohlen und anderes herausnehmbares Zubehör
6406.90.60Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder

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Welche der 4 Nummern gilt für Ihre Ware?

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 6406.90

KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle LänderEinfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderAusfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter HS-Code 6406.90?

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 6406.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 6406.90

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 64, Anmerkung 2
2. Als „Teile“ im Sinne der Position 6406 gelten nicht Stifte, Sohlenschützer, Ösen, Haken, Schnallen, Tressen, Pompons, Schnürsenkel und andere Zier- und Posamentierwaren (Einreihung nach stofflicher Beschaffenheit), Schuhknöpfe und andere Waren der Position 9606.
Wortlaut · Kapitel 64, Anmerkung 4
4. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Kapitel 64 gelten als: a) Stoff des Oberteils der Stoff, der den größten Teil der Außenfläche bildet, unabhängig von Zubehör- oder Verstärkungsteilen wie Randeinfassungen, Knöchelschützer, Verzierungen, Schnallen, Laschen, Ösen oder ähnliche Vorrichtungen; b) Stoff der Laufsohle der Stoff, der den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildet, unabhängig von Zubehör- oder Verstärkungsteilen wie Dornen, Stollen, Nägel, Sohlenschützer oder ähnliche Vorrichtungen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 64, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Im Sinne der Anmerkung 4 a gelten als „Verstärkungsteile“ alle Teile (z. B. aus Kunststoff oder Leder), die die Außenfläche des Oberteils bedecken, ihm eine höhere Festigkeit verleihen und mit der Sohle verbunden sein können. Nach Entfernung der Verstärkungsteile muss der sichtbare Teil die charakteristischen Merkmale eines Oberteils und nicht die eines Futters aufweisen und dem Fuß genügend Halt bieten, um dem Benutzer unter Beibehaltung der ursprünglichen Verschlusssysteme das Laufen zu ermöglichen. Bei der Bestimmung des Stoffes, aus dem das Oberteil besteht, sind die Flächen des Oberteils zu berücksichtigen, die von Zubehör- oder Verstärkungsteilen bedeckt sind.
Wortlaut · Kapitel 64, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Im Sinne der Anmerkung 4 b sind eine oder mehrere textile Lagen, die nicht die an eine normal genutzte Laufsohle gestellten Anforderungen (z. B. Dauerhaftigkeit, Widerstandsfähigkeit usw.) erfüllen, für Einreihungszwecke außer Betracht zu lassen.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
696/201225.07.2012Einlegesohlen aus einer flexiblen gegabelten Federspange aus Stahl und einer austauschbaren Pelotte gehören in die Warennummer 6406.90.50.6406.90.50

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern unter HS-Code 6406.90

Zum 01.01.2026 wurde eine Warennummer neu eingeführt. Die übrigen 3 Warennummern blieben unverändert.

  1. 01.01.20266406.90.30neu eingeführt · Zusammensetzungen aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle oder anderen Bodenteilen (ausgenommen Laufsohlen) verbunden sind

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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