Zum Hauptinhalt springen
Kombinierte Nomenklatur · EUZollkontingent

Warennummer 6406.90.60 – Laufsohlen aus Leder

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Die Warennummer 6406.90.60 erfasst Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder als Schuhteile der Position 6406, Unterposition 6406.90 „andere“. Zusammensetzungen aus Schuhoberteilen mit Brandsohle oder anderen Bodenteilen (ausgenommen Laufsohlen) gehören in 6406.90.30, Einlegesohlen und anderes herausnehmbares Zubehör in 6406.90.50. Darunter richten sich die Zolltarifnummern danach, ob die Laufsohlen handgearbeitet sind.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Laufsohle aus Leder zu HS-Code 6406.90?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 6406.90.60?

Die Zolltarifnummern unter der Warennummer 6406.90.60 unterscheiden sich nach der Herstellungsart. Die Zolltarifnummer 6406.90.60.10.0 gilt für handgearbeitete Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder. Die Zolltarifnummer 6406.90.60.90.0 erfasst alle übrigen Laufsohlen aus diesem Material.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittSchuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile …
KapitelSchuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon
PositionSchuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon
Unterpositionandere
Kombinierte NomenklaturLaufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem LederDiese Seite
Zolltarifnummerhandgearbeitet
3 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
3 % · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

Ihre Ware einreihen

Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.

Zolltarifnummer finden →

02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 6406.90.60

KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle LänderEinfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderAusfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 6406.90.60

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 64, Anmerkung 2
2. Als „Teile“ im Sinne der Position 6406 gelten nicht Stifte, Sohlenschützer, Ösen, Haken, Schnallen, Tressen, Pompons, Schnürsenkel und andere Zier- und Posamentierwaren (Einreihung nach stofflicher Beschaffenheit), Schuhknöpfe und andere Waren der Position 9606.
Wortlaut · Kapitel 64, Anmerkung 4
4. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Kapitel 64 gelten als: a) Stoff des Oberteils der Stoff, der den größten Teil der Außenfläche bildet, unabhängig von Zubehör- oder Verstärkungsteilen wie Randeinfassungen, Knöchelschützer, Verzierungen, Schnallen, Laschen, Ösen oder ähnliche Vorrichtungen; b) Stoff der Laufsohle der Stoff, der den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildet, unabhängig von Zubehör- oder Verstärkungsteilen wie Dornen, Stollen, Nägel, Sohlenschützer oder ähnliche Vorrichtungen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 64, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Im Sinne der Anmerkung 4 a gelten als „Verstärkungsteile“ alle Teile (z. B. aus Kunststoff oder Leder), die die Außenfläche des Oberteils bedecken, ihm eine höhere Festigkeit verleihen und mit der Sohle verbunden sein können. Nach Entfernung der Verstärkungsteile muss der sichtbare Teil die charakteristischen Merkmale eines Oberteils und nicht die eines Futters aufweisen und dem Fuß genügend Halt bieten, um dem Benutzer unter Beibehaltung der ursprünglichen Verschlusssysteme das Laufen zu ermöglichen. Bei der Bestimmung des Stoffes, aus dem das Oberteil besteht, sind die Flächen des Oberteils zu berücksichtigen, die von Zubehör- oder Verstärkungsteilen bedeckt sind.
Wortlaut · Kapitel 64, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Im Sinne der Anmerkung 4 b sind eine oder mehrere textile Lagen, die nicht die an eine normal genutzte Laufsohle gestellten Anforderungen (z. B. Dauerhaftigkeit, Widerstandsfähigkeit usw.) erfüllen, für Einreihungszwecke außer Betracht zu lassen.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
696/201225.07.2012Mit der Verordnung 696/2012 wurden Einlegesohlen aus einer flexiblen Federspange aus Stahl mit austauschbarer Pelotte in die Warennummer 6406.90.50 eingereiht.6406.90.50

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 6406.90.60

Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 6406.90.60 gilt für handgearbeitete Laufsohlen aus Leder?

Handgearbeitete Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder gehören in die Zolltarifnummer 6406.90.60.10.0. Alle übrigen Laufsohlen aus diesem Material fallen unter 6406.90.60.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →